Besoldungsrunde 2026 – Übertragung auf Beamte

Die Besoldungsrunde 2026 bringt für die meisten Bundesländer eine Erhöhung der Beamtengehälter um 2,8 % – orientiert am Tarifabschluss TV‑L vom 14. Februar 2026 (PDF). Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand für alle 16 Bundesländer: Welche Erhöhungen bereits bestätigt sind, wann sie in Kraft treten und welche Besonderheiten es gibt.

🕐 Stand: 21. September 2026
Bundesland ab 2026 2027 2028 Status Rechner Details
Baden-Württemberg 01.04.2026 +2,82 % +2,0 % +1,0 % Gesetzentwurf Rechner → Details
Bayern 01.10.2026 +2,82 % +2,0 % +1,0 % Gesetzentwurf Rechner → Details
Berlin 01.04.2026 +3,8 % +2,0 % – verkündet Rechner → Details
Brandenburg 01.01.2026 (rkwd.) +7,14–17,94 %Neufestsetzung* –+ AZ* – Gesetzentwurf Rechner → Details
Bremen 01.04.2026 +2,8 % +2,0 % +1,0 % Gesetzentwurf Rechner → Details
Hamburg 01.04.2026 +2,8 %+ SZ** +2,0 %+ SZ**
+ AZ**
+1,0 %+ SZ** Gesetzentwurf Rechner → Details
Hessen 01.07.2026 +3,02 % +2,8 % – beschlossen Rechner → Details
Mecklenburg-Vorpommern 01.04.2026 +2,8 % +2,0 % +1,0 % verkündet Rechner → Details
Niedersachsen 01.04.2026 +2,8 % +2,5 %Entwurf† +1,0 % verkündet Rechner → Details
Nordrhein-Westfalen 01.04.2026 +3,36 % +2,0 % +1,0 % verkündet Rechner → Details
Rheinland-Pfalz 01.04.2026 +3,3 % +2,0 % +1,0 % beschlossen Rechner → Details
Saarland 01.04.2026 +2,8 % +2,0 % +1,0 % Gesetzentwurf Rechner → Details
Sachsen 01.04.2026 +2,82 % +2,0 % +1,0 % verkündet Rechner → Details
Sachsen-Anhalt 01.04.2026 +2,8 % +2,0 % +1,0 % beschlossen Rechner → Details
Schleswig-Holstein 01.01.2026 +4,0 % +3,8 % – beschlossen Rechner → Details
Thüringen 01.04.2026 +2,8 % +2,0 % +1,0 % Gesetzentwurf Rechner → Details
Zusage / Ankündigung noch kein Entwurf
Referentenentwurf aus dem Fachministerium, vor Kabinett/Landtag
Gesetzentwurf im Landtag oder von der Regierung beschlossen
Beschlossen / Gesetz vom Parlament verabschiedet oder bereits verkündet

* Brandenburg: Statt einer linearen Prozenterhöhung erfolgt eine Neufestsetzung der Grundgehälter rückwirkend zum 01.01.2026, mit gruppenabhängigen Erhöhungen zwischen 7,14 % (A5/Stufe 2) und 17,94 % (A16/Stufe 12). Beim Familienzuschlag ist keine Erhöhung vorgesehen – die seit 01.07.2024 gültigen Beträge sollen weiterhin gelten.
+ AZ*: Zum 01.03.2027 soll die wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden erhöht werden, befristet bis 31.07.2032.

** Hamburg: Ab 2026 zusätzlich jährliche Sonderzahlung i.H.v. 27,5 % eines monatlichen Durchschnittsgehalts (ohne Familienzuschlag).
Zudem sind für 2011, 2012 und 2025 rückwirkende Einmalzahlungen geplant (Details auf der Unterseite).
+ AZ**: Der Senat plant eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden zum 01.01.2027. Bezogen auf die Arbeitsstunde entspricht dies einer Gehaltskürzung von 2,5 %.

Baden-Württemberg: Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Der Finanzausschuss des Landtags hat am 02.07.2026 aber zugestimmt, die Erhöhung vorab auszuzahlen – erstmals mit den Bezügen für August 2026.
Bremen: Der Senat hat den Gesetzentwurf am 04.08.2026 beschlossen, der Landtag noch nicht. Zusätzlich sollen die Bezüge rückwirkend ab 01.01.2024 um 2,5 % steigen.
Hessen: Mindestbetrag 110 €. Mit dem Gesetz wechselt Hessen vom Alleinverdiener- zum Familieneinkünftemodell.
Niedersachsen: Verkündet am 02.06.2026, ausgezahlt ab Juli 2026. † Das Kabinett hat am 01.09.2026 einen zweiten Entwurf für 2025 bis 2028 beschlossen: +2,5 % ab 01.03.2027 (2,0 % Tarif plus 0,5 % Alimentation) und +1,0 % ab 01.01.2028. Der Verheiratetenbestandteil des Familienzuschlags (170,36 €) soll rückwirkend ab 01.01.2026 in die Grundgehälter aller Beamten einfließen.
Nordrhein-Westfalen: Ausgezahlt seit Juli 2026. Das Kabinett hat am 08.09.2026 zusätzlich eine Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts zum 01.01.2027 beschlossen.
Rheinland-Pfalz: Der Landtag hat das Gesetz am 16.09.2026 verabschiedet. Ausgezahlt wird ab den Septemberbezügen.
Mecklenburg-Vorpommern: Verkündet am 08.07.2026; gezahlt wurde schon vorher per Abschlagserlass.
Saarland: Die Tarifübertragung wurde mit den Junibezügen ausgezahlt. Getrennt davon hat die Landesregierung am 25.08.2026 eine Alimentationsreform beschlossen: im Schnitt +4,1 % rückwirkend ab 2023, Gesetz im Oktober 2026 im Landtag.
Schleswig-Holstein: Der Landtag hat das Gesetz Mitte September 2026 beschlossen. Zusätzlich zur Erhöhung ab 01.01.2026 steigen die Grundgehälter der Gruppen A 6 bis A 15, B 1, W 2 und W 3 rückwirkend ab 01.01.2025 um 3,2 %, mindestens 125 €. Auszahlung und Nachzahlung sind für die Novemberbezüge geplant.

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Aktuelle Entwicklungen in der Besoldungsrunde 2026

Chronologie der Besoldungsrunde 2025–2028

Die wichtigsten Ereignisse im zeitlichen Überblick – mit länderspezifischen Details

17. September 2026
Schleswig-Holstein – Landtag beschließt das Anpassungsgesetz
Der Landtag hat das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2025 bis 2027 in zweiter Lesung beschlossen. Damit stehen +3,2 % rückwirkend für 2025, +4,0 % ab 01.01.2026 und +3,8 % ab 01.01.2027 fest — zusammen mindestens 11 %. Auszahlung und Nachzahlung sind für die Novemberbezüge geplant. Für 2028 ist keine Anpassung vorgesehen.
→ Zum Rechner Schleswig-Holstein 📄 DGB Nord
16. September 2026
Rheinland-Pfalz – Landtag verabschiedet das Gesetz
Das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 ist mit großer Mehrheit beschlossen: +3,3 % rückwirkend ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028. Das Landesamt für Finanzen zahlt beginnend mit den Septemberbezügen. Der DGB kritisiert den Wegfall der Härtefallregelung für Beamte mit einkommenslosem Ehepartner.
→ Zum Rechner Rheinland-Pfalz 📄 dbb
08. September 2026
Nordrhein-Westfalen – Kabinett beschließt die Neuausrichtung ab 2027
Neben der bereits verkündeten Tarifübertragung richtet NRW sein Besoldungs- und Versorgungsrecht zum 01.01.2027 strukturell neu aus. Das ist ein eigenes Gesetzgebungsvorhaben.
→ Zum Rechner Nordrhein-Westfalen 📄 Finanzverwaltung NRW
02. September 2026
Hessen – Landtag verabschiedet das HBesVAnpG 2026/2027
In zweiter Lesung beschlossen: +3,02 % zum 01.07.2026 (mindestens 110 Euro) und +2,8 % zum 01.10.2027. Dazu kommen der Wegfall der ersten Erfahrungsstufe in der Besoldungsordnung A rückwirkend zum 01.01.2026, ein höherer Familienzuschlag für das erste und zweite Kind und die Verdopplung der Wechselschichtzulage auf 200 Euro ab 01.10.2026. Hessen wechselt damit vom Alleinverdiener- zum Familieneinkünftemodell.
→ Zum Rechner Hessen 📄 dbb
01. September 2026
Niedersachsen – Kabinett beschließt das Folgegesetz 2025 bis 2028
Der Entwurf regelt die bisher offenen Schritte: +2,5 % zum 01.03.2027 (2,0 % Tarifübertragung plus 0,5 % für die amtsangemessene Alimentation) und +1,0 % zum 01.01.2028. Der Verheiratetenbestandteil des Familienzuschlags von 170,36 Euro soll rückwirkend zum 01.01.2026 in die Grundgehälter aller Beamten einfließen, unabhängig vom Familienstand; die kindbezogene Sonderzahlung für das erste und zweite Kind steigt um 50 % auf 375 Euro.
→ Zum Rechner Niedersachsen 📄 Finanzministerium Niedersachsen
25. August 2026
Saarland – Regierungsklausur beschließt die Alimentationsreform
Getrennt von der Tarifübertragung setzt das Saarland das Verfassungsgerichtsurteil um: rund 16.700 aktive Beamte und 15.500 Versorgungsempfänger erhalten im Schnitt +4,1 % rückwirkend ab 2023, dazu strukturell höhere Bezüge ab 2027. Kosten rund 282 Millionen Euro. Das Gesetz soll im Oktober in den Landtag, Inkrafttreten am 01.12.2026; Abschlagszahlungen für 2024 bis 2026 noch in diesem Jahr.
→ Zur Besoldungstabelle Saarland 📄 Staatskanzlei Saarland
04. August 2026
Bremen – Senat beschließt den Gesetzentwurf
Der Senat bringt die Übertragung des Tarifergebnisses (+2,8 % ab 01.04.2026) und eine dauerhafte rückwirkende Erhöhung um 2,5 % ab 01.01.2024 auf den Weg. Die Nachzahlungen für 2024 bis 2026 kosten rund 120 Millionen Euro; Senatorinnen und Senatoren sind dauerhaft ausgenommen. Die neuen Tabellen sollen ab Dezember 2026 gelten, zunächst unter Vorbehalt.
→ Zur Besoldungstabelle Bremen 📄 Senatspressestelle Bremen
31. Juli 2026
Nordrhein-Westfalen – Gesetz verkündet
Der Landtag hat das Gesetz am 21. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 31. Juli 2026 (GV. NRW. 2026 Nr. 22, S. 474). Die Erhöhung um 3,36 % auf die Grundgehälter wurde bereits mit den Julibezügen rückwirkend ab April ausgezahlt.
→ Zum Rechner Nordrhein-Westfalen 📄 GV. NRW. 2026 S. 474
08. Juli 2026
Mecklenburg-Vorpommern – Gesetz verkündet
Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 M-V ist verkündet und damit rechtskräftig: +2,8 % (mindestens 100 Euro) rückwirkend ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028. Gezahlt wurde schon vorher per Abschlagserlass.
→ Zum Rechner Mecklenburg-Vorpommern
03. Juli 2026
Brandenburg – Keine Erhöhung beim Familienzuschlag geplant
Im Familienzuschlag soll es zu keiner Erhöhung kommen – die seit 01.07.2024 gültigen Beträge sollen weiterhin gelten. Dies teilte das Ministerium der Finanzen auf Nachfrage mit.
→ Zum Rechner Brandenburg
02. Juli 2026
Brandenburg – Deutlich verbesserte Grundgehälter für Professoren (W2/W3)
Zum Referentenentwurf vom Vortag wird eine Austauschseite zur W-Besoldung veröffentlicht, die deutlich verbesserte Grundgehälter in den Besoldungsgruppen W2 und W3 vorsieht.
→ Zum Rechner Brandenburg
01. Juli 2026
Brandenburg – Referentenentwurf: Neufestsetzung der Grundgehälter (7,14–17,94 %)
Die geplanten Besoldungstabellen nach einem Referentenentwurf liegen nun vor. Anders als in den meisten anderen Ländern erfolgt keine lineare Prozenterhöhung, sondern eine Neufestsetzung der Grundgehälter rückwirkend zum 01.01.2026 – mit Erhöhungen zwischen 7,14 % (A5/Stufe 2) und 17,94 % (A16/Stufe 12), je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Zusätzlich soll zum 01.03.2027 die wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden erhöht werden – befristet bis zum 31.07.2032.
Bedeutung: Da die Erhöhung je nach Besoldungsgruppe stark unterschiedlich ausfällt, lohnt sich für Brandenburger Beamte ein Blick in die individuelle Tabelle statt in eine pauschale Prozentzahl.
→ Zum Rechner Brandenburg 📄 Pressemitteilung Finanzministerium
29. Juni 2026
Brandenburg – Arbeitszeiterhöhung auf 41 Stunden angekündigt
Zum 01.03.2027 soll die wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden erhöht werden, befristet bis 2032. Weitere Details zur geplanten Besoldungserhöhung sollen in zwei Tagen bekannt gegeben werden.
→ Zum Rechner Brandenburg
24. Juni 2026
Hamburg – Senat plant Arbeitszeiterhöhung auf 41 Stunden
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg plant eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden zum 01.01.2027. Bezogen auf die Arbeitsstunde entspräche dies einer Gehaltskürzung von 2,5 %. Die Pläne sind Teil der Haushaltskonsolidierung und stoßen bei Gewerkschaften und Beamtenverbänden auf scharfe Kritik.
Bedeutung: Die geplante Arbeitszeiterhöhung würde die Besoldungserhöhungen aus dem TV-L teilweise konterkarieren. Während die Grundgehälter um 2,0 % steigen, verliert der einzelne Beamte durch die längere Arbeitszeit im Vergleich zum Stundenlohn.
→ Zum Rechner Hamburg
23. Juni 2026
Thüringen – Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2026–2028 im Landtag eingebracht
Die Regierungsfraktionen der CDU, des BSW und der SPD haben einen Entwurf zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028) als Drucksache 8/3723 in den Landtag eingebracht. Der Entwurf sieht folgende Erhöhungen vor:
Gültig abErhöhungHinweis
01.11.2025 – 31.03.2026±0Nullrunde
01.04.2026+2,8 % | 100 €Gesetzentwurf (Drs. 8/3723)
01.03.2027+2,0 %Geplant
01.01.2028+1,0 %Geplant
→ Zum Rechner Thüringen 📄 Gesetzentwurf als PDF
18. Juni 2026
Baden-Württemberg – Gesetzentwurf veröffentlicht
Ein Entwurf zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden‑Württemberg 2026/2027/2028 (BVAnpGBW 2026/2027/2028) wurde auf dem Beteiligungsportal veröffentlicht. Der Entwurf sieht folgende Erhöhungen vor:
Gültig abErhöhungHinweis
01.11.2025 – 31.03.2026±0Nullrunde
01.04.2026+2,82 %lineare Erhöhung (ohne Mindestbetrag)
01.03.2027+2,0 %Geplant
01.01.2028+1,0 %Geplant
→ Zum Rechner Baden-Württemberg
16. Juni 2026
Berlin – Gesetz zur Besoldungsanpassung 2026/2027 verkündet
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2026-2027) ist verkündet und damit rechtskräftig. Die Erhöhungen:
Gültig abErhöhungHinweis
01.04.2026+3,8 %Vorgezogene Erhöhung (ursprünglich 2028)
01.03.2027+2,0 %Geplant
→ Zum Rechner Berlin
12. Juni 2026
Nordrhein-Westfalen – Gesetzentwurf im Landtag eingebracht
Der Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen wird als Drucksache 18/19697 im Landtag geführt. Die geplanten Erhöhungen:
Gültig abErhöhungHinweis
01.04.2026+3,36 % (Grundgehalt)
+2,8 % (Zulagen)
rückwirkend, Gesetzentwurf
01.03.2027+2,0 %Geplant
01.01.2028+1,0 %Geplant
→ Zum Rechner NRW
11. Juni 2026
Hamburg – Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2026–2028 vorgelegt
Der aktuelle Entwurf zum Hamburgischen Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028, zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften liegt nun vor. Die Eckpunkte:
  • Grundgehalt: Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des TV-L (ab 01.04.2026: +2,8 % zzgl. 100 € Sockel; ab 01.03.2027: +2,0 %; ab 01.01.2028: +1,0 %).
  • Zulagen: Werden im Jahr 2026 nur um 2,8 % (statt 2,82 %) erhöht.
  • Neue jährliche Sonderzahlung ab 2026 in Höhe von 27,5 % eines monatlichen Durchschnittsgehalts (ohne Familienzuschlag).
  • Rückwirkende Einmalzahlungen: Für 2011: 17,5 %, für 2012: 17,5 %, für 2025: 7,5 % eines durchschnittlichen Monatsgehalts.
  • Kinderzuschlag ab dem 3. Kind: Schrittweise Absenkung auf 635 € – ab 01.04.2026: 770 €, ab 01.03.2027: 700 €, ab 01.01.2028: 665,84 €, danach 635 €.
Gültig abErhöhung (Grundgehalt)Hinweis
01.11.2025 – 31.03.2026±0Nullrunde
01.04.2026+2,8 % | 100 €1:1 TV-L, zzgl. Sonderzahlung ab 2026
01.03.2027+2,0 %Geplant
01.01.2028+1,0 %Geplant
→ Zum Rechner Hamburg
10. Juni 2026
Rheinland-Pfalz – Gesetzentwurf veröffentlicht
Der Entwurf zum Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) ist nun veröffentlicht. Der Entwurf setzt den Kabinettsbeschluss vom Vortag gesetzestechnisch um.
→ Zum Rechner Rheinland-Pfalz 📄 Referentenentwurf (PDF)
09. Juni 2026
Rheinland-Pfalz – Kabinett kündigt +3,3 % rückwirkend zum April an
Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) und Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) kündigen nach einer Kabinettsentscheidung eine Besoldungserhöhung von 3,3 % rückwirkend zum 01.04.2026 an. Die weiteren Schritte: +2,0 % zum 01.03.2027 und +1,0 % zum 01.01.2028. Der im TV‑L vereinbarte Mindestbetrag von 100 € wird linear umgerechnet, sodass auch die unterste Besoldungsgruppe mindestens 100 € mehr erhält.
Gültig abErhöhungHinweis
01.02.2025 – 31.03.2026±0Nullrunde
01.04.2026+3,3 % | 100 €Kabinettsbeschluss, rückwirkend
01.03.2027+2,0 %Geplant
01.01.2028+1,0 %Geplant
→ Zum Rechner Rheinland-Pfalz
02. Juni 2026
Niedersachsen – Gesetz verkündet und wirksam
Das Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (NBVAnpG 2026) ist nun verkündet und damit rechtskräftig wirksam.
Gültig abErhöhungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde + Einmalzahlung 500 €
01.04.2026+2,8 % | 100 €Gesetz verkündet
01.03.2027offenFolgegesetz vorbehalten
01.01.2028offenFolgegesetz vorbehalten
→ Zum Rechner Niedersachsen
Sachsen – Gesetz verkündet und wirksam
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften ist nun verkündet und damit rechtskräftig wirksam.
Gültig abErhöhungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+2,82 %Gesetz verkündet (linear)
01.03.2027+2,0 %Gesetz verkündet
01.01.2028+1,0 %Gesetz verkündet
→ Zum Rechner Sachsen
30. Mai 2026
Thüringen – Referentenentwurf zur Besoldungsanpassung 2026–2028 vorgelegt
Ein Referentenentwurf zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028) liegt nun vor.
Gültig abErhöhungHinweis
01.11.2025±0Nullrunde
01.04.2026+2,8 % | 100 €Referentenentwurf
01.03.2027+2,0 %Geplant
01.01.2028+1,0 %Geplant
→ Zum Rechner Thüringen
27. Mai 2026
Bremen – Rückwirkende Erhöhung +2,5 % ab 01.01.2024 geplant
Nach Mitteilungen des Weser Kurier beabsichtigt Bremen eine rückwirkende Besoldungserhöhung um 2,5 % zum 01.01.2024. Die kinderbezogene Jahressonderzahlung soll mit den Nachzahlungen verrechnet werden. Die rückwirkenden Erhöhungen sollen mit einer Einmalzahlung ausgeglichen werden und sind daher lediglich als fiktiv zu betrachten.
→ Zur Besoldungstabelle Bremen
22. Mai 2026
Bayern – Referentenentwurf zur Besoldungsanpassung 2026/2027/2028 liegt vor
Es liegt nun ein Referentenentwurf zum Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 vor. Der Entwurf bestätigt die sechsmonatige Verschiebung aller Anpassungsschritte mit einem linearen Erhöhungssatz von 2,82 % (ohne Mindestbetrag).
→ Zum Rechner Bayern
21. Mai 2026
Sachsen-Anhalt – Landtag stimmt Besoldungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 zu
Der Landtag stimmt dem Entwurf zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) zu. Der Parlamentsbeschluss liegt damit vor; die offizielle Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt steht zum jetzigen Stand noch aus.
→ Zum Rechner Sachsen-Anhalt
19. Mai 2026
Saarland – Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2026/2027/2028 veröffentlicht
Ein Entwurf zu einem Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2026, 2027 und 2028 wurde veröffentlicht. Die Erhöhungsfaktoren der Besoldungstabelle werden zeit- und wirkungsgleich zum Tarifergebnis TV-L übernommen. Lediglich die Zulagen werden um 2,8 % (statt 2,82 %) erhöht.
→ Zum Rechner Saarland
14. Mai 2026
Hessen – Gesetzentwurf mit 3,02 % Erhöhung eingebracht
Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD bringen den Entwurf für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 und 2027 (HBesVAnpG 2026/2027) in den Landtag ein. Die geplante Besoldungserhöhung 2026 liegt mit +3,02 % (mindestens 110 Euro) leicht über der Entgelterhöhung des TV-H von +3,0 % (mindestens 110 Euro).
→ Zum Rechner Hessen
12. Mai 2026
Sachsen – Landtag stimmt Besoldungsanpassung 2026–2028 zu
Der Sächsische Landtag stimmt dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften zu. Auf den Mindesterhöhungsbetrag aus der Tarifeinigung TV-L wird verzichtet; stattdessen erfolgt für 2026 eine lineare Erhöhung um 2,82 %.
→ Zum Rechner Sachsen
08. Mai 2026
Bayern – Gesetzentwurf bestätigt sechsmonatige Verschiebung
Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilt auf eine parlamentarische Anfrage der SPD mit, dass sich der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028 derzeit in der Ressortanhörung befindet. Der Entwurf sieht vor, die linearen Anpassungsschritte der Jahre 2026 und 2027 jeweils um ein halbes Jahr nach hinten zu schieben.
→ Zum Rechner Bayern
07. Mai 2026
Nordrhein-Westfalen – Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2026–2028 liegt vor
Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften ist nun veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren erreicht damit die nächste Stufe und setzt die vom Finanzministerium bestätigten Erhöhungsschritte (siehe 5. Mai) in einen rechtlichen Rahmen.
→ Zum Rechner NRW
06. Mai 2026
Hamburg – Senat legt Gesetzentwurf zur 1:1-Übertragung vor
Nach Angaben des Bundes Deutscher Kriminalbeamter hat der Senat einen Entwurf des Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028 beschlossen. Der Entwurf setzt die bereits im Februar von der Finanzbehörde zugesagte inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses 1:1 um.
→ Zum Rechner Hamburg
05. Mai 2026
Nordrhein-Westfalen – Finanzministerium bestätigt 3,36 % rückwirkend zum April
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt offiziell die geplante rückwirkende Besoldungserhöhung um 3,36 % zum 1. April 2026. Für die Grundgehälter (A-Tabelle) ergibt sich damit eine um 0,56 Prozentpunkte stärkere Steigerung als im Tarifabschluss vorgesehen.
→ Zum Rechner NRW
01. Mai 2026
Rheinland-Pfalz – Koalitionsvertrag bestätigt Übertragung TV-L
Im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wird die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L bestätigt.
→ Zum Rechner Rheinland-Pfalz
29. April 2026
Berlin – Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2026/2027 eingebracht
Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD bringen einen Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 (BerlBVAnpG 2026-2027) unter Drucksache 19/3188 ins Parlament ein.
→ Zum Rechner Berlin
21. April 2026
Berlin – Vorgezogene Erhöhung auf 3,8 % geplant
Nach Angaben des „Tagesspiegel“ soll die im TV-L zum 01.01.2028 vorgesehene Tariferhöhung für die Berliner Landesbeamten auf rückwirkend 01.04.2026 vorgezogen werden. Dies würde zu einer Besoldungserhöhung um 3,8 % zum 01.04.2026 führen.
→ Zum Rechner Berlin
14. Februar 2026 – Tarifeinigung TV-L
Tarifabschluss: +2,8 % ab April 2026
Einigung zwischen dbb/ver.di und TdL. Laufzeit 27 Monate (Nov. 2025 – Jan. 2028):
Gültig abErhöhungDetails
01.11.2025±05 Monate Nullrunde
01.04.2026+2,8 %mind. 100 € Sockelbetrag · Azubis +60 €
01.03.2027+2,0 %Azubis +60 €
01.01.2028+1,0 %Azubis +30 €
14. Februar 2026
Bayern – Prüfung der Übertragung angekündigt
Finanzminister Füracker bezeichnet das Ergebnis als „vertretbaren Kompromiss“. Bayern prüft die Übertragung – mit angekündigter Verschiebung um 6 Monate.
→ Zum Rechner Bayern
16. Februar 2026
Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, MV, NRW – Zusagen
Mehrere Länder bekräftigen unmittelbar nach der Tarifeinigung die systemgerechte Übertragung.

Hinweis: Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Alle Angaben basieren auf offiziellen Ankündigungen der Landesregierungen und Gewerkschaftsmitteilungen. Prognosen können sich ändern, sobald Gesetze verabschiedet werden. Stand: 21. September 2026.

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