Besoldungsrechner Bayern – Gehaltsrechner für Beamte 2026
Beamtenbesoldung Bayern 2026: Tabellen & Rechner für Landesbeamte Hier findest du alle aktuellen Informationen zur Beamtenbesoldung im Freistaat Bayern (für Landesbeamte, Kommunalbeamte und Richter). Sieh dir die gültigen Grundgehaltssätze in den Besoldungstabellen an oder nutze unseren Besoldungsrechner Bayern, um dein exaktes Netto-Gehalt zu berechnen.
Besoldungsrechner BY: Unser Rechner kalkuliert nicht nur deine Besoldungsgruppe (z. B. A 9 bis A 13), sondern berücksichtigt auch bayerische Besonderheiten wie die Ballungsraumzulage (für München und den Verdichtungsraum), den ortsabhängigen Familienzuschlag, die Strukturzulage sowie Abzüge durch die Beihilfe.
Tabellen & Besoldungsrunden: Wähle die aktuelle Tabelle für 2026 und informiere dich über die neuesten Anpassungen (inkl. der Übertragung des letzten Tarifergebnisses).
Besoldungsrechner Bayern
Berechnung ohne Gewähr. Bitte beachten Sie unsere Rechtlichen Hinweise.
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Dein Grundgehalt in Bayern
Dein Grundgehalt bildet das Fundament deiner monatlichen Bezüge. Die Höhe ist im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) festgeschrieben und wird vor allem durch zwei Faktoren bestimmt:
- Deine Besoldungsgruppe: Diese richtet sich nach deinem Amt (z. B. A13 für Lehrer an Gymnasien, A9 für den mittleren Dienst oder R1 für Richter am Amtsgericht).
- Deine Erfahrungsstufen: Mit zunehmender Dienstzeit steigst du automatisch in den Stufen 1–8 auf, was deine wachsende Berufserfahrung honoriert. Die genauen Stufenlaufzeiten sind im BayBesG geregelt.
Die vollständige Übersicht aller Besoldungsgruppen (aktuelle Fassung) kannst du beim Bayerischen Landesamt für Finanzen einsehen:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle Bayern öffnenBesonderheiten bei deinem Familienzuschlag
Die Berechnung in Bayern ist speziell aufgebaut, um deine verfassungsgemäße Alimentation zu garantieren. Dein Zuschlag richtet sich nach deiner persönlichen Situation:
- Ehebezogener Teil (Stufe 1): Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst.
- Kinderbezogener Teil (ab Stufe 2): Für jedes Kind, für das du Kindergeld erhältst, erhöht sich dein Familienzuschlag um einen festen Betrag.
- Die Bayern-Besonderheit beim 3. Kind: Ab dem dritten Kind erhältst du deutlich erhöhte Pauschalbeträge – Bayern setzt hier bewusst einen familienpolitischen Akzent.
- Beide Elternteile im öffentlichen Dienst: Der ehebezogene Anteil wird nur einmal ausgezahlt und aufgeteilt. Den kinderbezogenen Teil kann je nach Vereinbarung ein Elternteil voll oder anteilig beziehen.
Die exakten Monatsbeträge findest du in der offiziellen Tabelle des LfF Bayern:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag Bayern öffnenAbzüge: Was dir am Ende bleibt
Als Beamter in Bayern zahlst du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das sorgt für ein spürbar höheres Netto im Vergleich zu Angestellten. Beachte aber folgende Punkte:
- Lohnsteuer: Diese wird direkt von deinen Bezügen einbehalten – abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und ggf. Kirchensteuer (in Bayern 8 %).
- Private Krankenversicherung (PKV): Da du beihilfeberechtigt bist, übernimmt der Freistaat Bayern einen Teil deiner Krankheitskosten (50 % für Beamte ohne Kinder, bis zu 70 % für Beamte mit Kindern). Den Rest sicherst du über eine private Restkostenversicherung ab.
- Keine Kostendämpfungspauschale: Anders als z. B. in Baden-Württemberg erhebt Bayern keine Kostendämpfungspauschale – das erhöht dein tatsächlich verfügbares Einkommen.
