Besoldungsrechner Bayern – Gehaltsrechner für Beamte 2026
Beamtenbesoldung Bayern 2026: Tabellen & Rechner für Landesbeamte Hier findest du alle aktuellen Informationen zur Beamtenbesoldung im Freistaat Bayern (für Landesbeamte, Kommunalbeamte und Richter). Sieh dir die gültigen Grundgehaltssätze in den Besoldungstabellen an oder nutze unseren Besoldungsrechner Bayern, um dein exaktes Netto-Gehalt zu berechnen.
Besoldungsrechner BY: Unser Rechner kalkuliert nicht nur deine Besoldungsgruppe (z. B. A 9 bis A 13), sondern berücksichtigt auch bayerische Besonderheiten wie die Ballungsraumzulage (für München und den Verdichtungsraum), den ortsabhängigen Familienzuschlag, die Strukturzulage sowie Abzüge durch die Beihilfe.
Tabellen & Besoldungsrunden: Wähle die aktuelle Tabelle für 2026 und informiere dich über die neuesten Anpassungen (inkl. der Übertragung des letzten Tarifergebnisses).
Besoldungsrechner Bayern
Berechnung ohne Gewähr. Bitte beachten Sie unsere Rechtlichen Hinweise.
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Dein Grundgehalt in Bayern
Dein Grundgehalt bildet das Fundament deiner monatlichen Bezüge. Die Höhe ist im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) festgeschrieben und wird maßgeblich durch deine Besoldungsgruppe und deine aktuelle Erfahrungsstufe bestimmt. Während deines Berufslebens steigst du in den Stufen 1–8 automatisch nach festen Laufzeiten auf, was deine wachsende Berufserfahrung finanziell honoriert.
Bei der Umsetzung der aktuellen Tarifrunde geht der Freistaat einen zeitversetzten Weg. Alle Details zu den politischen Hintergründen und den genauen Zeitplänen findest du in unserer Übersicht zur aktuellen Besoldungsrunde für Bayern. Wie sich der Freistaat im direkten Vergleich schlägt, zeigt dir unsere Gesamtübersicht der Besoldungsrunde 2026 aller Bundesländer.
- Deine Besoldungsgruppe: Diese richtet sich nach deinem Amt (z. B. A13 für Lehrer an Gymnasien, A9 für den mittleren Dienst oder R1 für Richter am Amtsgericht).
- Der Stichtag zur Anpassung 2026: Zum 1. Oktober 2026 werden die Grundgehaltssätze in Bayern linear um 2,82 % angehoben. Diese Erhöhung sichert langfristig das verfassungsgemäße Niveau deiner Alimentation und wirkt sich später positiv auf deine ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Pension) aus.
Die vollständige Übersicht aller Besoldungsgruppen in der aktuellen Fassung kannst du beim Bayerischen Landesamt für Finanzen einsehen:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle Bayern öffnenBesonderheiten bei deinem Familienzuschlag
Die Regelungen zum Familienzuschlag in Bayern sind speziell aufgebaut, um den realen Lebenshaltungskosten von Familien gerecht zu werden. Der Zuschlag passt sich flexibel an deine persönliche Lebenssituation an:
- Ehebezogener Teil (Stufe 1): Greift, wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst. Stehen beide Ehepartner im öffentlichen Dienst, wird dieser Anteil einmal ausgezahlt und untereinander aufgeteilt.
- Kinderbezogener Teil (ab Stufe 2): Für jedes Kind, für das dir Kindergeld zusteht, erhöht sich dein Zuschlag. Während für das erste Kind feste Sätze gelten, ist der Erhöhungsbetrag ab dem **zweiten Kind in Bayern dynamisch gestaltet** und an deine konkrete Besoldungsgruppe gekoppelt.
- Die Bayern-Besonderheit ab dem 3. Kind: Um der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur kindreichen Alimentation zu entsprechen, gewährt Bayern ab dem dritten Kind drastisch erhöhte Pauschalbeträge, um Familien gezielt finanziell zu entlasten.
Die exakten monatlichen Beträge für alle Stufen findest du in der offiziellen Gesetzestabelle des Freistaats:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag Bayern öffnenAbzüge: Was dir am Ende bleibt
Als Beamter in Bayern zahlst du keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Das sorgt im Vergleich zu Angestellten für ein spürbar höheres Netto-Brutto-Verhältnis auf deiner Abrechnung. Dennoch bestimmen zwei Kernfaktoren dein echtes Budget:
- Lohnsteuer: Diese wird direkt einbehalten und berechnet sich nach deiner Steuerklasse und deinen Freibeträgen. Das Bruttogehalt inklusive aller Zulagen (wie der Polizeizulage oder Strukturzulagen) unterliegt der regulären Einkommensteuer. Die Kirchensteuer liegt in Bayern übrigens bei 8 % (statt 9 % in den meisten anderen Bundesländern).
- Private Krankenversicherung (PKV): Da du beihilfeberechtigt bist, übernimmt der Freistaat einen Teil deiner Krankheitskosten (in der Regel 50 % für Singles, bis zu 70 % bei zwei oder mehr Kindern). Die verbleibenden Restkosten musst du über eine private Restkostenversicherung absichern. Umfassende Details zu Tarifen und Beihilfesätzen findest du auf unserer Sonderseite zum Thema Krankenversicherung für Beamte.
- Keine Kostendämpfungspauschale: Ein echter finanzieller Vorteil im Freistaat: Anders als beispielsweise im benachbarten Baden-Württemberg erhebt Bayern keine jährliche Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe – dir wird also im Ernstfall nichts von deinen Rechnungen pauschal abgezogen.
