Besoldungserhöhung Berlin 2026

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🕐 Stand: 16. Juni 2026
✓ Gesetz verkündet – rechtskräftig (GVBl. Nr. 18 vom 16. Juni 2026)

Besoldungsrunde Berlin 2026 – Alle Erhöhungen im Überblick

Das Land Berlin hat die Besoldung seiner Beamten zum 1. April 2026 rückwirkend um 3,8 Prozent erhöht – und damit ein deutliches Zeichen für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in der Hauptstadt gesetzt. Der Berliner Senat hat damit nicht nur die tariflichen Vorgaben des TV-L umgesetzt, sondern diese sogar übertroffen, indem eine eigentlich erst für 2028 geplante Erhöhung vorgezogen wurde. Welche Erhöhungen konkret anstehen, wer davon profitiert und wie es zum Gesetz kam – dieser Artikel liefert alle wichtigen Informationen im Überblick.

Status: Gesetz verkündet – rechtskräftig

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 (BerlBVAnpG 2026-2027) wurde am 16. Juni 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (GVBl. Nr. 18) verkündet und ist damit rechtskräftig. Die im TV-L für Januar 2028 vorgesehene Erhöhung wird auf rückwirkend zum 1. April 2026 vorgezogen. Dadurch ergibt sich eine Anhebung um 3,8 Prozent zu diesem Stichtag.

Besoldungserhöhungen für Berliner Beamte 2026–2027

Berlin weicht mit dem Vorziehen der 2028er Erhöhung vom regulären TV-L-Fahrplan ab und bietet den Landesbeamten dadurch eine spürbar höhere Anpassung als in den meisten anderen Bundesländern. Die Erhöhungen gelten für alle Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin, für Versorgungsempfänger sowie für Anwärter und Referendare.

Zeitpunkt Erhöhung Details
ab 01.04.2026 +3,8 % Vorziehen der TV-L-Erhöhung von 2028 (rückwirkend)
ab 01.03.2027 +2,0 % Zweite TV-L-Stufe – reguläre Anpassung
ab 01.01.2028 Bereits in 2026 vorgezogen – keine gesonderte Erhöhung

Auch erhöht werden:

  • Amts- und Stellenzulagen – werden entsprechend der prozentualen Erhöhung mit angehoben
  • Familienzuschlag für das erste und zweite Kind – wird um 3,8 % erhöht
  • Mehrarbeitsvergütung – wird entsprechend angepasst
  • Anwärtergrundbeträge – +90 € ab 01.04.2026, +60 € ab 01.03.2027
  • Versorgungsbezüge – werden zeitgleich und in gleicher Höhe angepasst

Die Erhöhung zum 1. April 2026 wird rückwirkend ausgezahlt. Nach Mitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird die Auszahlung voraussichtlich frühestens mit dem Augustgehalt erfolgen, sobald die Verwaltung die technische Umsetzung abgeschlossen hat.

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Hintergrund & Einordnung

Die Berliner Besoldungsrunde 2026 ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Während die meisten Bundesländer das TV-L-Ergebnis eins zu eins oder mit leichten Abweichungen übertragen, geht Berlin einen eigenen Weg: Die Erhöhung für das Jahr 2028 wird bereits zum April 2026 vorgezogen. Dadurch ergibt sich eine Einmalanpassung von 3,8 Prozent – ein Wert, den nur wenige andere Länder erreichen.

Vorziehen der 2028er Erhöhung

Anders als die meisten Länder überträgt Berlin nicht nur die 2,8 % aus 2026, sondern nutzt den TV-L-Spielraum, um den für Januar 2028 vorgesehenen Schritt auf April 2026 vorzuziehen. Daraus ergibt sich eine ungewöhnlich hohe Einmalanpassung von 3,8 %.

Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen

Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/3188) wurde am 29. April 2026 eingebracht, am 13. Mai 2026 vom Hauptausschuss einstimmig beschlossen und in der Plenarsitzung am 21. Mai 2026 verabschiedet. Die Verkündung erfolgte am 16. Juni 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt.

Kein Sonderweg bei der Alimentation

Berlin orientiert sich eng am TV-L. Eine darüber hinausgehende Anpassung aufgrund der BVerfG-Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation ist im aktuellen Gesetz nicht vorgesehen – anders als etwa in Schleswig-Holstein.

Finanzielle Auswirkungen

Die Besoldungsanpassung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt Berlins. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Finanzen belaufen sich die Mehrkosten für die Jahre 2026 bis 2027 auf rund 280 Millionen Euro.

  • 2026: Rund 140 Millionen Euro (inklusive der rückwirkenden Zahlungen ab April)
  • 2027: Rund 140 Millionen Euro (durch die zweite Erhöhungsstufe)

Die Mehrkosten werden aus dem regulären Landeshaushalt gedeckt. Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hatte im Vorfeld betont, dass die Anpassung „notwendig und vertretbar“ sei, um den öffentlichen Dienst in der Hauptstadt wettbewerbsfähig zu halten.

Kritik und Unterstützung

Der Gesetzentwurf und die Verkündung des Gesetzes sind nicht ohne Kritik geblieben. Während die Gewerkschaften die hohe Erhöhung grundsätzlich begrüßen, gibt es Stimmen, die eine stärkere Berücksichtigung der BVerfG-Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation fordern.

Stefan Evers (CDU), Finanzsenator: „Mit der vorgezogenen Erhöhung zeigen wir, dass Berlin seine Beschäftigten fair behandelt und den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber stärkt. Das Land Berlin ist und bleibt ein verlässlicher Dienstherr.“

Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Berlin: „Die Anhebung um 3,8 Prozent ist ein wichtiger Schritt. Allerdings bleibt die grundsätzliche Frage der amtsangemessenen Alimentation weiterhin ungelöst. Hier muss der Senat nachbessern.“

Chronologie – Berliner Besoldungsrunde 2026

Die Entwicklung der Berliner Besoldungsrunde im zeitlichen Überblick:

Februar 2026
TV-L-Tarifabschluss

Einigung zwischen TdL und Gewerkschaften auf +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027 und +1,0 % ab Januar 2028.

21. April 2026
Tagesspiegel-Bericht: Vorziehen der 2028er Erhöhung

Die Zeitung berichtet erstmals über die Pläne des Senats, die TV-L-Stufe 2028 auf April 2026 vorzuziehen, was zu einer Erhöhung von 3,8 % führen würde.

29. April 2026
Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht

Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD bringen den Entwurf des BerlBVAnpG 2026-2027 unter der Drucksache 19/3188 ein.

13. Mai 2026
Hauptausschuss stimmt einstimmig zu

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses beschließt das Gesetz ohne Gegenstimmen.

21. Mai 2026
Plenum verabschiedet das Gesetz

Das Abgeordnetenhaus verabschiedet das Gesetz in der Plenarsitzung mit großer Mehrheit.

16. Juni 2026
Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt

Das Gesetz wird in Nr. 18 des Gesetz- und Verordnungsblatts verkündet und ist damit rechtskräftig.

Voraussichtlich August 2026
Auszahlung der rückwirkenden Erhöhung

Die GdP erwartet die Auszahlung der rückwirkenden Erhöhung frühestens mit dem Augustgehalt.

Fazit: Berliner Beamte profitieren überdurchschnittlich

Die Berliner Besoldungsrunde 2026 fällt im Bundesvergleich überdurchschnittlich aus. Mit einer Erhöhung von 3,8 Prozent zum April 2026 liegt Berlin deutlich vor den meisten anderen Ländern, die sich eng an den TV-L mit 2,8 Prozent halten. Auch die zweite Stufe mit 2,0 Prozent ab März 2027 entspricht dem Tarifvertrag.

Besonders positiv ist aus Sicht der Beamten das Vorziehen der 2028er Erhöhung. Während andere Länder die dritte TV-L-Stufe erst 2028 auszahlen, erhalten Berlins Beamte diesen Betrag bereits jetzt – und zwar in voller Höhe. Damit zeigt der Senat, dass ihm die Wertschätzung seiner Beschäftigten wichtig ist.

Allerdings bleibt die Frage der amtsangemessenen Alimentation nach dem BVerfG-Urteil vom 17. September 2025 weiterhin offen. Berlin hat – anders als Schleswig-Holstein – bislang keine über die Tarifanpassung hinausgehenden Maßnahmen ergriffen. Hier könnte in den kommenden Jahren weiterer Handlungsbedarf entstehen.

Wer wissen möchte, wie sich die Besoldungserhöhung auf das persönliche Gehalt auswirkt, kann den Besoldungsrechner Berlin nutzen. Dort können Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und Steuerklasse individuell eingestellt werden.

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