Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz – Gehaltsrechner für Beamte 2026
Besoldung in Rheinland-Pfalz 2026: Tabellen & Rechner für Landesbeamte Hier findest du übersichtliche Daten zur Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz. Prüfe die aktuellen Sätze in den Besoldungstabellen oder kalkuliere dein Gehalt mit dem Besoldungsrechner RLP.
Besoldungsrechner RLP: Ermittle dein Netto unter Einbezug von Familienzuschlag, Strukturzulage für bestimmte Ämter und deinen individuellen Abzügen für Steuer und Beihilfe.
Tabellen & Besoldungsrunden: Gültige Grundgehaltssätze für 2026 gemäß dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG RLP).
Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz
Berechnung ohne Gewähr. Bitte beachten Sie unsere Rechtlichen Hinweise.
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Quelle: Destatis | destatis.de
Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz 2026 – Was du wissen musst
Die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz (LBesG RLP). Das Land orientiert sich bei den Besoldungsanpassungen an den Ergebnissen der Tarifrunde der Länder (TV-L) und überträgt diese seit 2015 konsequent zeitgleich und systemgerecht auf die Landesbeamten.
Der Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz hilft dir dabei, dein tatsächliches Netto-Gehalt zu ermitteln – inklusive Familienzuschlägen, Kostendämpfungspauschale und der aktuellen Besoldungsanpassung 2026. Die aktuellen Besoldungstabellen für alle Besoldungsgruppen findest du auf dieser Seite.
Dein Grundgehalt in Rheinland-Pfalz
Dein Grundgehalt bildet das Fundament deiner monatlichen Bezüge. Die Höhe ist im Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz (LBesG RLP) festgeschrieben und wird vor allem durch zwei Faktoren bestimmt:
- Deine Besoldungsgruppe: Diese richtet sich nach deinem Amt (z. B. A13 für Lehrer an Gymnasien, A9 für den mittleren Dienst oder R1 für Richter am Amtsgericht).
- Deine Erfahrungsstufen: Mit zunehmender Dienstzeit steigst du automatisch in den Stufen auf. Vollzeit entspricht in Rheinland-Pfalz 40 Stunden pro Woche.
Die vollständige Übersicht aller Besoldungsgruppen findest du beim Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz öffnenBesonderheiten bei deinem Familienzuschlag
Die Berechnung in Rheinland-Pfalz ist auf deine persönliche Situation abgestimmt, um die verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten:
- Ehebezogener Teil (Stufe 1): Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst.
- Kinderbezogener Teil (ab Stufe 2): Für jedes Kind, für das du Kindergeld erhältst, erhöht sich dein Familienzuschlag um einen festen Betrag gemäß LBesG RLP.
- Ab dem 3. Kind: Ab dem dritten Kind erhältst du deutlich erhöhte Pauschalbeträge zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation.
- Beide Elternteile im öffentlichen Dienst: Der ehebezogene Anteil wird nur einmal ausgezahlt und aufgeteilt. Den kinderbezogenen Teil kann je nach Vereinbarung ein Elternteil voll oder anteilig beziehen.
Die exakten Monatsbeträge findest du beim Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag Rheinland-Pfalz öffnenAbzüge: Was dir am Ende bleibt
Als Beamter in Rheinland-Pfalz zahlst du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das sorgt für ein höheres Netto im Vergleich zu Angestellten. Beachte aber folgende Punkte:
- Lohnsteuer: Diese wird direkt von deinen Bezügen einbehalten – abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und ggf. Kirchensteuer (in Rheinland-Pfalz 9 %).
- Private Krankenversicherung (PKV): Da du beihilfeberechtigt bist, übernimmt das Land Rheinland-Pfalz einen Teil deiner Krankheitskosten. Den Rest sicherst du über eine private Restkostenversicherung ab.
- Kostendämpfungspauschale: Rheinland-Pfalz erhebt eine Kostendämpfungspauschale, die je nach Besoldungsgruppe und Familiensituation variiert und dein Netto leicht reduziert.
Besoldungsanpassung Rheinland-Pfalz 2026 – Aktueller Stand
Rheinland-Pfalz hat nach der Tarifeinigung TV-L vom 14. Februar 2026 die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamtenbesoldung bestätigt. Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Finanzministerin Doris Ahnen betonten, dass diese Praxis seit 2015 gelebte Tradition in Rheinland-Pfalz sei.
- Ab 01.04.2026: +2,8 %, mindestens 100 € Sockelbetrag (Prognose)
- Ab 01.03.2027: +2,0 % (Prognose)
- Ab 01.01.2028: +1,0 % (Prognose)
Eine vollständige Übersicht aller Bundesländer und deren Übertragungsstatus findest du auf unserer Besoldungsrunden-Seite.
