Rheinland-Pfalz – Besoldungsanpassung 2026: Gesetzentwurf veröffentlicht
Rheinland-Pfalz überträgt das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes der Länder (TV‑L) nicht nur zeit- und systemgerecht, sondern geht im ersten Erhöhungsschritt deutlich über den TV‑L‑Abschluss hinaus. Nachdem Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) und Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) am 9. Juni 2026 eine Kabinettsentscheidung für +3,3 % rückwirkend zum 1. April 2026 bekannt gegeben hatten, wurde bereits am 10. Juni 2026 der Entwurf zum Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) veröffentlicht. Der Gesetzgebungsprozess ist damit offiziell gestartet.
Beschlossene Besoldungserhöhungen laut Gesetzentwurf
| Gültig ab | Erhöhung | Hinweis |
|---|---|---|
| 01.02.2025 – 31.03.2026 | ± 0 | Nullrunde |
| 01.04.2026 | +3,3 % | mind. 100 € | Gesetzentwurf, rückwirkend |
| 01.03.2027 | +2,0 % | geplant |
| 01.01.2028 | +1,0 % | geplant |
Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten zu denselben Zeitpunkten Festbetragserhöhungen von zweimal 60 Euro und einmal 30 Euro.
📄 Referentenentwurf LBVAnpG 2026/2027/2028 (PDF)
Warum 3,3 % statt 2,8 %?
Die Landesregierung begründet die Abweichung mit der linearen Umrechnung des im Tarifabschluss vereinbarten Mindestanpassungsbetrages. Dieser beträgt im TV‑L 100 Euro monatlich für untere Entgeltgruppen. Um das beamtenrechtliche Abstandsgebot zu wahren, wird der Sockelbetrag nicht direkt übernommen, sondern in eine höhere prozentuale Erhöhung umgerechnet. Das sichert auch in der untersten Besoldungsgruppe einen Gehaltszuwachs von mindestens 100 Euro.
Rheinland-Pfalz geht damit ähnlich vor wie Nordrhein-Westfalen (+3,36 %) oder Berlin (+3,8 %), liegt aber über dem Niveau von Ländern mit rein linearer Umrechnung wie Bayern (+2,82 %) oder Sachsen (+2,82 %).
Neue Schichtzulagen
Im Rahmen der Besoldungsanpassung werden auch die Zulagen für Wechselschicht- und Schichtdienst deutlich angehoben. Künftig betragen diese entsprechend einer neuen Staffelung:
- 200 Euro
- 120 Euro
- 90 Euro
- 70 Euro
„Damit wird den besonderen Belastungen dieser Dienstformen noch stärker Rechnung getragen“, sagte Ministerpräsident Schnieder.
Doppelverdienermodell wird fortentwickelt
Ein bislang wenig beachtetes Detail der Ankündigung: Die Landesregierung will das beamtenrechtliche Doppelverdienermodell sachgerecht und zeitgemäß entsprechend der gesamtgesellschaftlichen Realität fortentwickeln. Details dazu stehen noch aus – das Thema dürfte im weiteren Gesetzgebungsverfahren konkretisiert werden.
Aussagen von Schnieder und Ahnen
Ministerpräsident Schnieder und Finanzministerin Ahnen erklärten nach der Kabinettsentscheidung:
„Unsere Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter sorgen jeden Tag dafür, dass unser Gemeinwesen funktioniert – in Schulen, bei Polizei und Justiz, in den Finanzämtern, den Verwaltungen und vielen weiteren Bereichen. Mit der Übertragung des Tarifergebnisses sorgen wir dafür, dass sie an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben und die Belastungen durch die Inflation ausgeglichen werden. Die Anpassung ist Ausdruck unserer Wertschätzung und zugleich eine wichtige Investition in die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.“
Finanzielle Auswirkungen
Die Übertragung des Tarifergebnisses verursacht für den Landeshaushalt erhebliche Mehrkosten:
- 2026: rund 166 Mio. €
- 2027: rund 337 Mio. €
- 2028: rund 431 Mio. €
Finanzministerin Ahnen sprach von einer „erheblichen, aber bewussten Schwerpunktsetzung“. Die Besoldungsanpassung stärke die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Gelebte Praxis seit 2015
Rheinland-Pfalz überträgt seit 2015 jedes Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich. Die neue Landesregierung aus CDU und SPD setzt diese Tradition nicht nur fort, sondern geht 2026 mit +3,3 % im ersten Schritt deutlich über das TV‑L‑Niveau hinaus.
Wie viel mehr bekomme ich konkret?
Wie sich die Erhöhung auf dein Nettogehalt auswirkt, hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und Steuerklasse ab. Im Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz kannst du das schnell nachrechnen.
