Besoldungsrechner Sachsen – Gehaltsrechner für Beamte 2026
Besoldung in Sachsen 2026: Tabellen & Rechner für Landesbeamte Der Freistaat bietet oft attraktive Konditionen. Hier findest du alles zur Beamtenbesoldung in Sachsen. Nutze die Besoldungstabellen als Übersicht oder den Besoldungsrechner Sachsen für dein Netto-Ergebnis.
- Tabellen & Besoldungsrunden: Aktuelle Grundgehaltssätze für 2026 nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz (SächsBesG).
- Besoldungsrechner SN: Berechne deine Bezüge inklusive Familienzuschlag, der Sonderzahlung(Weihnachtsgeld) und spezifischen Zulagen für die neu verbeamteten sächsischen Lehrkräfte.
Besoldungsrechner Sachsen
Berechnung ohne Gewähr. Bitte beachten Sie unsere Rechtlichen Hinweise.
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Quelle: Destatis | destatis.de
Besoldungsrechner Sachsen 2026 – Was du wissen musst
Die Beamtenbesoldung im Freistaat Sachsen richtet sich nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz (SächsBesG). Sachsen gilt als wirtschaftsstärkstes ostdeutsches Bundesland und hat sein Besoldungsniveau in den letzten Jahren kontinuierlich angehoben. Die aktuellen Besoldungstabellen für 2026 findest du auf dieser Seite.
Der Besoldungsrechner Sachsen hilft dir dabei, dein tatsächliches Netto-Gehalt zu ermitteln – inklusive Familienzuschlägen, Sonderzahlungen und der aktuellen Besoldungsanpassung 2026.
Dein Grundgehalt in Sachsen
Dein Grundgehalt bildet das Fundament deiner monatlichen Bezüge. Die Höhe ist im Sächsischen Besoldungsgesetz (SächsBesG) festgeschrieben und wird vor allem durch zwei Faktoren bestimmt:
- Deine Besoldungsgruppe: Diese richtet sich nach deinem Amt (z. B. A13 für Lehrer an Gymnasien, A9 für den mittleren Dienst oder R1 für Richter am Amtsgericht).
- Deine Erfahrungsstufen: Mit zunehmender Dienstzeit steigst du automatisch in den Stufen auf. Vollzeit entspricht in Sachsen 40 Stunden pro Woche.
Die vollständige Übersicht aller Besoldungsgruppen findest du beim Sächsischen Landesamt für Steuern und Finanzen:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle Sachsen öffnenBesonderheiten bei deinem Familienzuschlag
Die Berechnung des Familienzuschlags in Sachsen ist auf deine persönliche Situation abgestimmt, um die verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten:
- Ehebezogener Teil (Stufe 1): Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst.
- Kinderbezogener Teil (ab Stufe 2): Für jedes Kind, für das du Kindergeld erhältst, erhöht sich dein Familienzuschlag um einen festen Betrag gemäß SächsBesG.
- Ab dem 3. Kind: Ab dem dritten Kind erhältst du deutlich erhöhte Pauschalbeträge zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation.
- Beide Elternteile im öffentlichen Dienst: Der ehebezogene Anteil wird nur einmal ausgezahlt und aufgeteilt. Den kinderbezogenen Teil kann je nach Vereinbarung ein Elternteil voll oder anteilig beziehen.
Die exakten Monatsbeträge findest du beim Sächsischen Landesamt für Steuern und Finanzen:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag Sachsen öffnenAbzüge: Was dir am Ende bleibt
Als Beamter in Sachsen zahlst du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das sorgt für ein höheres Netto im Vergleich zu Angestellten. Beachte aber folgende Punkte:
- Lohnsteuer: Diese wird direkt von deinen Bezügen einbehalten – abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und ggf. Kirchensteuer (in Sachsen 9 %).
- Private Krankenversicherung (PKV): Da du beihilfeberechtigt bist, übernimmt der Freistaat Sachsen einen Teil deiner Krankheitskosten. Den Rest sicherst du über eine private Restkostenversicherung ab.
- Stärkstes ostdeutsches Bundesland: Sachsen gilt als wirtschaftsstärkstes der ostdeutschen Länder und hat sein Besoldungsniveau in den letzten Jahren kontinuierlich angehoben – es liegt mittlerweile im soliden Mittelfeld aller Bundesländer.
Besoldungsanpassung Sachsen 2026 – Aktueller Stand
Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag hat sich nach der Tarifeinigung TV-L vom 14. Februar 2026 für die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung ausgesprochen. Da Sachsen als Minderheitsregierung auf Zustimmung von Oppositionsparteien angewiesen ist, steht die endgültige Entscheidung noch aus.
- Ab 01.04.2026: +2,8 %, mindestens 100 € Sockelbetrag (Prognose)
- Ab 01.03.2027: +2,0 % (Prognose)
- Ab 01.01.2028: +1,0 % (Prognose)
Eine vollständige Übersicht aller Bundesländer findest du auf unserer Besoldungsrunden-Seite.
