Besoldungsrechner Schleswig-Holstein – Gehaltsrechner für Beamte 2026

Besoldung in Schleswig-Holstein 2026: Tabellen & Rechner Hier findest du alle wichtigen Fakten zur Beamtenbesoldung im Landesdienst Schleswig-Holstein. Entdecke die Besoldungstabellen für den „echten Norden“ oder nutze den Besoldungsrechner SH.

  • Tabellen & Besoldungsrunden: Gültige Besoldungssätze für 2026 nach dem schleswig-holsteinischen Besoldungsgesetz (SHBesG).
  • Besoldungsrechner SH: Ermittle dein Netto unter Berücksichtigung von FamilienzuschlagStrukturzulagen und Abzügen durch die Beihilfe.

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Besoldungsrechner Schleswig-Holstein 2026 – Was du wissen musst

Die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein richtet sich nach dem Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (BesGSH). Besonders: Mit einer Wochenarbeitszeit von 41 Stunden liegt Schleswig-Holstein über dem Bundesdurchschnitt – beim Gehaltsvergleich solltest du das berücksichtigen. Die aktuellen Besoldungstabellen für 2026 findest du auf dieser Seite.

Der Besoldungsrechner Schleswig-Holstein hilft dir dabei, dein tatsächliches Netto-Gehalt zu ermitteln – inklusive Familienzuschlägen und der aktuellen Besoldungsanpassung 2026. Schleswig-Holstein hat als eines der ersten Länder die Übertragung des Tarifergebnisses sogar auf den 01.01.2026 vorgezogen.

Dein Grundgehalt in Schleswig-Holstein

Dein Grundgehalt bildet das Fundament deiner monatlichen Bezüge. Die Höhe ist im Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (BesGSH) festgeschrieben und wird vor allem durch zwei Faktoren bestimmt:

  • Deine Besoldungsgruppe: Diese richtet sich nach deinem Amt (z. B. A13 für Lehrer an Gymnasien, A9 für den mittleren Dienst oder R1 für Richter am Amtsgericht).
  • Deine Erfahrungsstufen: Mit zunehmender Dienstzeit steigst du automatisch in den Stufen auf. Vollzeit entspricht in Schleswig-Holstein 41 Stunden pro Woche.

Die vollständige Übersicht aller Besoldungsgruppen findest du beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Schleswig-Holstein:

👉 Aktuelle Besoldungstabelle Schleswig-Holstein öffnen

Besonderheiten bei deinem Familienzuschlag

Die Berechnung in Schleswig-Holstein ist auf deine persönliche Situation abgestimmt, um die verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten:

  • Ehebezogener Teil (Stufe 1): Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst.
  • Kinderbezogener Teil (ab Stufe 2): Für jedes Kind, für das du Kindergeld erhältst, erhöht sich dein Familienzuschlag um einen festen Betrag gemäß BesGSH.
  • Ab dem 3. Kind: Ab dem dritten Kind erhältst du deutlich erhöhte Pauschalbeträge zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation.
  • Beide Elternteile im öffentlichen Dienst: Der ehebezogene Anteil wird nur einmal ausgezahlt und aufgeteilt. Den kinderbezogenen Teil kann je nach Vereinbarung ein Elternteil voll oder anteilig beziehen.

Die exakten Monatsbeträge findest du beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Schleswig-Holstein:

👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag Schleswig-Holstein öffnen

Abzüge: Was dir am Ende bleibt

Als Beamter in Schleswig-Holstein zahlst du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das sorgt für ein höheres Netto im Vergleich zu Angestellten. Beachte aber folgende Punkte:

  • Lohnsteuer: Diese wird direkt von deinen Bezügen einbehalten – abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und ggf. Kirchensteuer (in Schleswig-Holstein 9 %).
  • Private Krankenversicherung (PKV): Da du beihilfeberechtigt bist, übernimmt das Land Schleswig-Holstein einen Teil deiner Krankheitskosten. Den Rest sicherst du über eine private Restkostenversicherung ab.
  • 41-Stunden-Woche: Schleswig-Holstein hat wie Hessen und NRW eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden – beim Gehaltsvergleich mit anderen Ländern solltest du das einkalkulieren.
Wichtiger Hinweis: Unser Rechner ermittelt dein Netto nach Steuern. Deinen individuellen PKV-Beitrag musst du von diesem Betrag noch abziehen, um dein tatsächliches Haushaltseinkommen zu ermitteln.

Besoldungsanpassung Schleswig-Holstein 2026 – Aktueller Stand

Schleswig-Holstein hat als eines der ersten Bundesländer gehandelt: Finanzministerin Silke Schneider hat die Übertragung des Tarifergebnisses bereits auf den 01.01.2026 vorgezogen – früher als die meisten anderen Länder. Zusätzlich ist eine rückwirkende Anpassung für 2025 vorgesehen.

  • Ab 01.01.2026 (vorgezogen): +2,8 %, mindestens 100 € Sockelbetrag
  • Rückwirkend 2025: ca. +3,2 %, mindestens 125 € (geplant)
  • Ab 01.03.2027: +2,0 % (Prognose)
  • Ab 01.01.2028: +1,0 % (Prognose)

Eine vollständige Übersicht aller Bundesländer findest du auf unserer Besoldungsrunden-Seite.

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