Besoldungsrunde Bremen 2026
Bremens Finanzminister Gerald Heere hat die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des TV‑L-Tarifergebnisses auf die rund 17.500 Landesbeamten und Versorgungsempfänger zugesagt. Am 4. August 2026 hat der Senat den Gesetzentwurf beschlossen. Er enthält zusätzlich eine dauerhafte rückwirkende Besoldungserhöhung um 2,5 % zum 1. Januar 2024, mit der Bremen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umsetzt. Sie gilt für Grundgehälter, Versorgungsbezüge und Anwärterbezüge. Die Nachzahlungen für 2024 bis 2026 kosten rund 120 Millionen Euro; Senatorinnen und Senatoren sind dauerhaft ausgenommen.
Besoldungserhöhungen für Bremer Beamte – Zeitplan
Die folgenden Werte basieren auf Gewerkschaftsangaben (DGB-Pressemitteilung vom 27. Mai 2026) und der Zusage des Finanzministers vom 12. März 2026. Rechtlich verbindlich werden sie mit der Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes durch die Bremische Bürgerschaft.
| Zeitpunkt | Erhöhung | Details / Besonderheit |
|---|---|---|
| ab 01.01.2024 | +2,5 % | Rückwirkend und dauerhaft · Umsetzung des BVerfG-Urteils · Senatsbeschluss 04.08.2026 |
| ab 01.10.2024 | +200 € (fiktiv) | Einmalzahlung · einmalig |
| ab 01.12.2024 | +3,8 % | Gültig bis 31.03.2026 |
| ab 01.04.2026 | +2,8 % | mind. 100 € | Lineare Erhöhung mit Mindestbetrag · Anwärter +60 € |
| ab 01.03.2027 | +2,0 % | Zweite TV‑L-Stufe · Anwärter +60 € |
| ab 01.01.2028 | +1,0 % | Dritte TV‑L-Stufe · Anwärter +30 € |
Die Erhöhung um 2,5 % ab Januar 2024 ist nach dem Senatsbeschluss vom 4. August 2026 dauerhaft und fließt in die Tabellen ein; frühere Gewerkschaftsmeldungen sprachen noch von einer rein fiktiven Erhöhung. Die Einmalzahlung von 200 € ab Oktober 2024 bleibt eine Einmalzahlung. Die kinderbezogene Jahressonderzahlung soll mit den Nachzahlungen verrechnet werden. Finanzsenator Björn Fecker bezifferte die Gesamtkosten des Tarifabschlusses für die Kernverwaltung auf rund 11,4 Mio. € (2026), 24,5 Mio. € (2027) und 32,1 Mio. € (2028). Für Sonderhaushalte, Eigenbetriebe und Anstalten öffentlichen Rechts kommen weitere Millionenbeträge hinzu.
Hintergrund & Einordnung
Im Mai 2026 hieß es noch, die rückwirkende Erhöhung um 2,5 % werde nur fiktiv wirken und per Einmalzahlung abgegolten. Der Senatsbeschluss vom 4. August 2026 sieht sie dagegen als dauerhafte Erhöhung vor. Die kinderbezogene Jahressonderzahlung wird mit den Nachzahlungen verrechnet.
Bremen befindet sich in einem laufenden Sanierungsprogramm. Finanzsenator Fecker bezeichnete den Tarifabschluss im Februar 2026 als „gerade noch vertretbaren Kompromiss“. Die Übertragung auf Beamte ist politisch zugesagt, aber haushalterisch eine Herausforderung.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung (September 2025) zwingt Bremen – wie andere Länder auch – zu einer Überprüfung des gesamten Besoldungsgefüges. Der Finanzminister will dies im laufenden Verfahren berücksichtigen, was die Gesetzgebung verzögert.
ver.di bewertet die Zusage eines Mindesterhöhungsbetrags von 100 € ausdrücklich positiv, da dieser „aufgrund des Abstandsgebots kein Selbstläufer“ sei. Das zeigt, dass in Bremen die Besoldungsstruktur auch unteren Besoldungsgruppen zugutekommt.
Chronologie — Bremer Besoldungsrunde 2026
Einigung auf +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027, +1,0 % ab Januar 2028.
Finanzsenator Fecker kündigt Prüfung einer systemgerechten Übertragung an. Verweist auf angespannte Haushaltslage und BVerfG-Urteil. Beziffert Kosten auf rund 110 Mio. € über drei Jahre.
In Gesprächen mit ver.di, GEW, DGB und GdP wird die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung zugesichert. BVerfG-konforme Ausgestaltung erfordert weitere Prüfung. Nächstes Treffen nach Ostern 2026 geplant.
Nach Mitteilungen des Weser Kurier und einer DGB-Pressemitteilung beabsichtigt Bremen eine rückwirkende Besoldungserhöhung um 2,5 % zum 01.01.2024 sowie eine Einmalzahlung von 200 € zum 01.10.2024. Beide Erhöhungen sind fiktiv und werden mit Nachzahlungen verrechnet.
Der Senatsentwurf ist noch nicht in der Bremischen Bürgerschaft verabschiedet. Bis dahin werden Erhöhung und Nachzahlung unter Vorbehalt geleistet.
Der Senat bringt die Übertragung des TV‑L-Ergebnisses (+2,8 % ab 1. April 2026, Anwärter +60 Euro) und die rückwirkende Erhöhung um 2,5 % ab 1. Januar 2024 auf den Weg. Der Entwurf geht zunächst zur förmlichen Beteiligung an Gewerkschaften und Richterbund. Die Nachzahlungen für 2024 bis 2026 kosten das Land rund 120 Millionen Euro; Senatorinnen und Senatoren sind davon dauerhaft ausgenommen.
Der Finanzsenator will die geänderten Tabellen ab Dezember 2026 anwenden und die Nachzahlungen dann ausschütten. Weil das Gesetzgebungsverfahren bis dahin nicht abgeschlossen sein wird, erfolgt die Zahlung unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.
Die Erhöhung gilt ab diesem Stichtag. Auszahlung erfolgt nach Verabschiedung des Gesetzes.
