Start › Besoldungsrunde 2026 › Bremen
🕐 Stand: 5. Juni 2026Besoldungsrunde Bremen 2026
Bremens Finanzminister Gerald Heere hat die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des TV‑L-Tarifergebnisses auf die rund 17.500 Landesbeamten und Versorgungsempfänger zugesagt. Zusätzlich plant das Land eine rückwirkende Besoldungserhöhung um 2,5 % zum 1. Januar 2024, die jedoch lediglich fiktiv wirkt und mit einer Einmalzahlung abgegolten werden soll. Ein Gesetzentwurf für die Jahre 2026 ff. wird derzeit erarbeitet; die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (Urteil vom September 2025) sollen darin berücksichtigt werden.
Besoldungserhöhungen für Bremer Beamte – Zeitplan
Die folgenden Werte basieren auf Gewerkschaftsangaben (DGB-Pressemitteilung vom 27. Mai 2026) und der Zusage des Finanzministers vom 12. März 2026. Rechtlich verbindlich werden sie mit der Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes durch die Bremische Bürgerschaft.
| Zeitpunkt | Erhöhung | Details / Besonderheit |
|---|---|---|
| ab 01.01.2024 | +2,5 % (fiktiv) | Rückwirkend · Ausgleich per Einmalzahlung · keine dauerhafte Erhöhung |
| ab 01.10.2024 | +200 € (fiktiv) | Einmalzahlung · einmalig |
| ab 01.12.2024 | +3,8 % | Gültig bis 31.03.2026 |
| ab 01.04.2026 | +2,8 % | mind. 100 € | Lineare Erhöhung mit Mindestbetrag · Anwärter +60 € |
| ab 01.03.2027 | +2,0 % | Zweite TV‑L-Stufe · Anwärter +60 € |
| ab 01.01.2028 | +1,0 % | Dritte TV‑L-Stufe · Anwärter +30 € |
Die rückwirkenden Erhöhungen für 2024 (2,5 % ab Januar, 200 € ab Oktober) sind fiktiv: Sie werden nicht dauerhaft in die Gehaltstabelle übernommen, sondern durch eine einmalige Nachzahlung abgegolten. Die kinderbezogene Jahressonderzahlung soll mit den Nachzahlungen verrechnet werden. Finanzsenator Björn Fecker bezifferte die Gesamtkosten des Tarifabschlusses für die Kernverwaltung auf rund 11,4 Mio. € (2026), 24,5 Mio. € (2027) und 32,1 Mio. € (2028). Für Sonderhaushalte, Eigenbetriebe und Anstalten öffentlichen Rechts kommen weitere Millionenbeträge hinzu.
Hintergrund & Einordnung
Die für 2024 geplante rückwirkende Erhöhung um 2,5 % wird nicht dauerhaft wirksam, sondern mit einer Einmalzahlung abgegolten. Die kinderbezogene Jahressonderzahlung wird mit den Nachzahlungen verrechnet. Grundlage ist eine DGB-Pressemitteilung vom 27. Mai 2026.
Bremen befindet sich in einem laufenden Sanierungsprogramm. Finanzsenator Fecker bezeichnete den Tarifabschluss im Februar 2026 als „gerade noch vertretbaren Kompromiss“. Die Übertragung auf Beamte ist politisch zugesagt, aber haushalterisch eine Herausforderung.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung (September 2025) zwingt Bremen – wie andere Länder auch – zu einer Überprüfung des gesamten Besoldungsgefüges. Der Finanzminister will dies im laufenden Verfahren berücksichtigen, was die Gesetzgebung verzögert.
ver.di bewertet die Zusage eines Mindesterhöhungsbetrags von 100 € ausdrücklich positiv, da dieser „aufgrund des Abstandsgebots kein Selbstläufer“ sei. Das zeigt, dass in Bremen die Besoldungsstruktur auch unteren Besoldungsgruppen zugutekommt.
Chronologie — Bremer Besoldungsrunde 2026
Einigung auf +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027, +1,0 % ab Januar 2028.
Finanzsenator Fecker kündigt Prüfung einer systemgerechten Übertragung an. Verweist auf angespannte Haushaltslage und BVerfG-Urteil. Beziffert Kosten auf rund 110 Mio. € über drei Jahre.
In Gesprächen mit ver.di, GEW, DGB und GdP wird die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung zugesichert. BVerfG-konforme Ausgestaltung erfordert weitere Prüfung. Nächstes Treffen nach Ostern 2026 geplant.
Nach Mitteilungen des Weser Kurier und einer DGB-Pressemitteilung beabsichtigt Bremen eine rückwirkende Besoldungserhöhung um 2,5 % zum 01.01.2024 sowie eine Einmalzahlung von 200 € zum 01.10.2024. Beide Erhöhungen sind fiktiv und werden mit Nachzahlungen verrechnet.
Ein Gesetzentwurf für die Besoldungsanpassung 2026 ff. wurde noch nicht in die Bremische Bürgerschaft eingebracht. Die Umsetzung soll „so schnell wie möglich“ erfolgen – ein konkreter Zeitplan ist nicht bekannt.
Die Erhöhung gilt ab diesem Stichtag. Auszahlung erfolgt nach Verabschiedung des Gesetzes.
