Der Hessische Landtag hat das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 am 2. September 2026 in zweiter Lesung verabschiedet. Es bleibt bei +3,02 % zum 1. Juli 2026, mindestens 110 Euro, und +2,8 % zum 1. Oktober 2027. Neu hinzugekommen sind der Wegfall der ersten Erfahrungsstufe in der Besoldungsordnung A rückwirkend zum 1. Januar 2026, ein höherer Familienzuschlag für das erste und zweite Kind ebenfalls ab Januar 2026 und die Verdopplung der Wechselschichtzulage von 100 auf 200 Euro zum 1. Oktober 2026. Hessen löst damit das Alleinverdienermodell durch ein Familieneinkünftemodell ab.
Hessen – Besoldungsanpassung 2026: Gesetz mit +3,02 % beschlossen
Hessen ist das einzige Bundesland, das nicht dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) folgt, sondern einen eigenen Tarifvertrag abschließt – den Tarifvertrag Hessen (TV-H). Das bedeutet: Die bundesweite Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 mit +2,8 % ab April 2026 gilt für hessische Beamte nicht automatisch. Hessen verhandelt Besoldungsanpassungen eigenständig und ist dabei in der Vergangenheit zum Teil deutlich über die TV-L-Ergebnisse hinausgegangen.
Aktuelle Besoldungssituation in Hessen
Am 27. März 2026 wurde eine Tarifeinigung für den TV-H erzielt. Diese sieht für die Tarifbeschäftigten des Landes eine Erhöhung von +3,0 % (mindestens 110 Euro) ab dem 1. Juli 2026 sowie eine weitere Erhöhung von +2,8 % ab dem 1. Oktober 2027 vor. Innenminister Roman Poseck (CDU) sicherte daraufhin eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Landesbeamten zu.
Am 14. Mai 2026 brachten die Regierungsfraktionen von CDU und SPD den Entwurf für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 und 2027 (HBesVAnpG 2026/2027) in den Landtag ein. Der Entwurf sieht für die Beamten eine Besoldungserhöhung von +3,02 % (mindestens 110 Euro) zum 1. Juli 2026 vor und liegt damit leicht über dem Tarifergebnis des TV-H von +3,0 %. Die zweite Erhöhungsstufe zum 1. Oktober 2027 soll +2,8 % betragen.
Was kommt 2026 für hessische Beamte?
Nach aktuellem Stand gilt folgender Zeitplan für die Besoldungsanpassung:
- 01.07.2026: +3,02 % (mindestens 110 Euro) – vom Landtag beschlossen
- 01.10.2027: +2,8 % – im selben Gesetz festgeschrieben
- Eine dritte Stufe für 2028 enthält das Gesetz nicht.
Der Landtag hat dem Gesetz am 2. September 2026 in zweiter Lesung zugestimmt. Die Erhöhung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2026 und wird mit einer der nächsten Bezügezahlungen nachgezahlt.
Warum geht Hessen einen eigenen Weg?
Hessen ist seit 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten und verhandelt seitdem Tarifverträge eigenständig mit den Gewerkschaften. Das hat Vor- und Nachteile: Einerseits kann Hessen flexibler auf die eigene Haushaltslage reagieren. Andererseits fehlt die automatische Mitnahme der bundesweiten Tarifergebnisse. In der Praxis waren die hessischen Abschlüsse in den letzten Jahren jedoch oft vergleichbar oder sogar besser als die TV-L-Ergebnisse.
Besoldungshistorie: Hessen im Vergleich
Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, dass Hessen regelmäßig solide Besoldungsanpassungen vorgenommen hat:
- ab 01.07.2026: +3,02 % (beschlossen)
- ab 01.12.2025: +5,5 %
- ab 01.02.2025: +4,8 % (plus Zulagenerhöhung +22 %)
- ab 01.01.2024: +3,0 %
- ab 01.08.2023: +1,89 %
- ab 01.04.2023: +3,0 %
Diese Anpassungen zeigen: Hessische Beamte haben in den vergangenen Jahren durchaus wettbewerbsfähige Erhöhungen erhalten, auch wenn der Rhythmus nicht deckungsgleich mit dem TV-L ist.
Was bedeutet das konkret für Beamte in Hessen?
Wer wissen möchte, wie hoch sein Nettogehalt nach der Anpassung ist, kann das im Besoldungsrechner Hessen nachrechnen. Der Wechsel zum Familieneinkünftemodell ändert die Systematik des Familienzuschlags; wir arbeiten die beschlossenen Werte in die Tabellen ein.
