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🕐 Stand: 26. März 2026Besoldungsrunde Nordrhein-Westfalen 2026
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 26. März 2026 in einer offiziellen Pressemitteilung die vollständige 1:1-Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses auf Beamte und Versorgungsempfänger bestätigt. Gleichzeitig wurde ein umfassendes Modernisierungspaket mit 9 konkreten Reformvorhaben für den öffentlichen Dienst vorgestellt.
Besoldungserhöhungen für NRW-Beamte — die Eckdaten
Nordrhein-Westfalen überträgt das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) zeit- und wirkungsgleich auf seine rund 300.000 Landesbeamten und Versorgungsempfänger. Die Erhöhungen gelten für Beamte des Landes sowie der Kommunen gleichermaßen.
| Zeitpunkt | Erhöhung | Besonderheit |
|---|---|---|
| ab 01.04.2026 | +2,8 % | Mindesterhöhung 100 € monatlich · Zulagen dynamisiert (+2,82 %) |
| ab 01.03.2027 | +2,0 % | Zweite Stufe der Tarifübertragung |
| ab 01.01.2028 | +1,0 % | Dritte Stufe der Tarifübertragung |
Für die rechtliche Umsetzung erarbeitet die Landesregierung ein Besoldungsanpassungsgesetz, über das der Landtag NRW abstimmen wird. Die Erhöhung ab April 2026 gilt rückwirkend zum 1. April.
Modernisierungspaket — 9 Reformvorhaben für den öffentlichen Dienst
Parallel zur Besoldungsübertragung hat die Landesregierung NRW gemeinsam mit Gewerkschaften und Verbänden ein umfassendes Reformpaket erarbeitet. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk haben die neun Vorhaben am 26. März 2026 vorgestellt. Sie sollen in einen Gesetzentwurf überführt werden.
„Einen krisenfesten und bürgernahen Staat gibt es nur mit einem starken öffentlichen Dienst. Diese Modernisierungsagenda ist ein wichtiges Signal für die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit unseres Staates.“
„Wir denken den öffentlichen Dienst konsequent vom Arbeitsalltag der Beschäftigten her. Wer Verantwortung für dieses Land übernimmt, soll moderne Rahmenbedingungen vorfinden.“
Die 41. Wochenstunde fließt auf ein Lebensarbeitszeitkonto und kann für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von 0,5 Pflichtstunden pro Woche.
Komplexe Regelungen werden durch Pauschalen ersetzt, Zulagen moderat erhöht. Beitrag zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung.
Der Arbeitszeitrahmen wird in den Morgenstunden von 6:30 Uhr auf 6:00 Uhr erweitert — für mehr Flexibilität im Arbeitsalltag.
Beamte und Richter erhalten bei freiwilligem Ausscheiden eine alternative Alterssicherungsleistung. Stärkt die Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.
Versorgungs- und Rentenleistungen werden künftig getrennt aus den jeweiligen Systemen berücksichtigt. Erleichtert Karrierewechsel und reduziert bürokratischen Aufwand.
Die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Versorgungsberechtigte wird dauerhaft entfristet. Macht die Weiterarbeit erfahrener Fachkräfte attraktiver.
Zusätzliche Beförderungsstellen für aufsichtführende Richterinnen und Richter stärken die Führungsstrukturen an den Gerichten nachhaltig.
Erste Pilotprojekte laufen bereits — u.a. in der Finanzverwaltung, umgesetzt durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.
Das Jobrad-Modell befindet sich bereits in der Umsetzung und bietet Beschäftigten eine attraktive Option für nachhaltige Mobilität.
Hinweis: Die neun Reformvorhaben werden in einen gemeinsamen Gesetzentwurf überführt. Die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte erfolgt in einem gesonderten Besoldungsanpassungsgesetz, über das der Landtag NRW abstimmt. Zeitplan und Details werden nach Einbringung des Gesetzentwurfs bekannt.
Hintergrund & Einordnung
NRW gehört zu den Bundesländern, die am frühesten ihre Haltung kommuniziert haben. Ministerpräsident Wüst hatte die vollständige Übertragung bereits Mitte Januar 2026 auf der dbb Jahrestagung zugesagt — Wochen vor dem Tarifabschluss. Die Pressemitteilung vom 26.03.2026 bestätigt diese Zusage formell.
Mit über 916.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst — davon rund 400.000 bei den Kommunen — hat NRW eine besondere Signalwirkung. Eine klare Zusage zur vollständigen Übertragung beeinflusst auch die Erwartungen anderer Bundesländer.
Das BVerfG-Urteil vom September 2025 zur Berliner Besoldung hat die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation weiterentwickelt. Die Landesregierung NRW wertet dieses Urteil aus — eine strukturelle Anpassung über die Tarifübertragung hinaus ist in einem separaten Verfahren möglich.
Chronologie — NRW Besoldungsrunde 2026
Ministerpräsident Wüst kündigt öffentlich die 1:1-Übertragung an — noch vor dem Tarifabschluss.
Einigung im TV-L: +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027, +1,0 % ab Januar 2028.
Formelle Bestätigung der 1:1-Übertragung. Gleichzeitig Vorstellung der Modernisierungsagenda mit 9 Reformvorhaben.
Gesetzgebungsverfahren für die formelle Übertragung auf Beamte läuft.
Rückwirkende Auszahlung nach Verabschiedung des Gesetzes.
