Besoldungsrunde Nordrhein-Westfalen 2026

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🕐 Stand: 26. März 2026
✓ Aktualisiert — Pressemitteilung Landesregierung NRW vom 26.03.2026

Besoldungsrunde Nordrhein-Westfalen 2026

Status: Bestätigt — 1:1-Übertragung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 26. März 2026 in einer offiziellen Pressemitteilung die vollständige 1:1-Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses auf Beamte und Versorgungsempfänger bestätigt. Gleichzeitig wurde ein umfassendes Modernisierungspaket mit 9 konkreten Reformvorhaben für den öffentlichen Dienst vorgestellt.

Besoldungserhöhungen für NRW-Beamte — die Eckdaten

Nordrhein-Westfalen überträgt das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) zeit- und wirkungsgleich auf seine rund 300.000 Landesbeamten und Versorgungsempfänger. Die Erhöhungen gelten für Beamte des Landes sowie der Kommunen gleichermaßen.

Zeitpunkt Erhöhung Besonderheit
ab 01.04.2026 +2,8 % Mindesterhöhung 100 € monatlich · Zulagen dynamisiert (+2,82 %)
ab 01.03.2027 +2,0 % Zweite Stufe der Tarifübertragung
ab 01.01.2028 +1,0 % Dritte Stufe der Tarifübertragung

Für die rechtliche Umsetzung erarbeitet die Landesregierung ein Besoldungsanpassungsgesetz, über das der Landtag NRW abstimmen wird. Die Erhöhung ab April 2026 gilt rückwirkend zum 1. April.

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Modernisierungspaket — 9 Reformvorhaben für den öffentlichen Dienst

Parallel zur Besoldungsübertragung hat die Landesregierung NRW gemeinsam mit Gewerkschaften und Verbänden ein umfassendes Reformpaket erarbeitet. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk haben die neun Vorhaben am 26. März 2026 vorgestellt. Sie sollen in einen Gesetzentwurf überführt werden.

„Einen krisenfesten und bürgernahen Staat gibt es nur mit einem starken öffentlichen Dienst. Diese Modernisierungsagenda ist ein wichtiges Signal für die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit unseres Staates.“

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU)

„Wir denken den öffentlichen Dienst konsequent vom Arbeitsalltag der Beschäftigten her. Wer Verantwortung für dieses Land übernimmt, soll moderne Rahmenbedingungen vorfinden.“

Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk
1
Lebensarbeitszeitkonto

Die 41. Wochenstunde fließt auf ein Lebensarbeitszeitkonto und kann für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von 0,5 Pflichtstunden pro Woche.

2
Reform des Zulagen- und Vergütungswesens

Komplexe Regelungen werden durch Pauschalen ersetzt, Zulagen moderat erhöht. Beitrag zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung.

3
Ausweitung des Arbeitszeitrahmens

Der Arbeitszeitrahmen wird in den Morgenstunden von 6:30 Uhr auf 6:00 Uhr erweitert — für mehr Flexibilität im Arbeitsalltag.

4
Einführung eines Altersgeldes

Beamte und Richter erhalten bei freiwilligem Ausscheiden eine alternative Alterssicherungsleistung. Stärkt die Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.

5
Trennung der Alterssicherungssysteme

Versorgungs- und Rentenleistungen werden künftig getrennt aus den jeweiligen Systemen berücksichtigt. Erleichtert Karrierewechsel und reduziert bürokratischen Aufwand.

6
Verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand

Die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Versorgungsberechtigte wird dauerhaft entfristet. Macht die Weiterarbeit erfahrener Fachkräfte attraktiver.

7
Verbesserter Stellenschlüssel in der Justiz

Zusätzliche Beförderungsstellen für aufsichtführende Richterinnen und Richter stärken die Führungsstrukturen an den Gerichten nachhaltig.

8
CoWorking- und Shared-Working-Angebote

Erste Pilotprojekte laufen bereits — u.a. in der Finanzverwaltung, umgesetzt durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.

9
Einführung eines Jobrad-Modells

Das Jobrad-Modell befindet sich bereits in der Umsetzung und bietet Beschäftigten eine attraktive Option für nachhaltige Mobilität.

Hinweis: Die neun Reformvorhaben werden in einen gemeinsamen Gesetzentwurf überführt. Die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte erfolgt in einem gesonderten Besoldungsanpassungsgesetz, über das der Landtag NRW abstimmt. Zeitplan und Details werden nach Einbringung des Gesetzentwurfs bekannt.

Hintergrund & Einordnung

Klares Bekenntnis zur 1:1-Übertragung

NRW gehört zu den Bundesländern, die am frühesten ihre Haltung kommuniziert haben. Ministerpräsident Wüst hatte die vollständige Übertragung bereits Mitte Januar 2026 auf der dbb Jahrestagung zugesagt — Wochen vor dem Tarifabschluss. Die Pressemitteilung vom 26.03.2026 bestätigt diese Zusage formell.

NRW — das bevölkerungsreichste Bundesland

Mit über 916.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst — davon rund 400.000 bei den Kommunen — hat NRW eine besondere Signalwirkung. Eine klare Zusage zur vollständigen Übertragung beeinflusst auch die Erwartungen anderer Bundesländer.

Verfassungsrechtliche Fragen offen

Das BVerfG-Urteil vom September 2025 zur Berliner Besoldung hat die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation weiterentwickelt. Die Landesregierung NRW wertet dieses Urteil aus — eine strukturelle Anpassung über die Tarifübertragung hinaus ist in einem separaten Verfahren möglich.

Chronologie — NRW Besoldungsrunde 2026

Mitte Januar 2026
Zusage auf dbb Jahrestagung

Ministerpräsident Wüst kündigt öffentlich die 1:1-Übertragung an — noch vor dem Tarifabschluss.

Februar 2026
TV-L-Tarifabschluss

Einigung im TV-L: +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027, +1,0 % ab Januar 2028.

26. März 2026 — NEU
Offizielle Pressemitteilung der Landesregierung

Formelle Bestätigung der 1:1-Übertragung. Gleichzeitig Vorstellung der Modernisierungsagenda mit 9 Reformvorhaben.

Ausstehend
Einbringung Besoldungsanpassungsgesetz im Landtag NRW

Gesetzgebungsverfahren für die formelle Übertragung auf Beamte läuft.

01.04.2026
Erste Erhöhung wirksam (+2,8 %)

Rückwirkende Auszahlung nach Verabschiedung des Gesetzes.

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