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🕐 Stand: 1. Mai 2026Besoldungsrunde Nordrhein-Westfalen 2026
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 22. April 2026 die 1:1-Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses bekräftigt. Mehrere Gewerkschaften (GdP, Deutsche Steuergewerkschaft, komba) melden jedoch übereinstimmend eine Erhöhung der Grundgehälter um 3,36 % (ohne Mindestbetrag) und Zulagensteigerungen um 2,8 %. Eine offizielle Bestätigung oder ein Dementi der Landesregierung zu diesen Zahlen steht noch aus.
Mögliche Besoldungserhöhungen für NRW-Beamte ab 2026
Die folgenden Werte zeigen, was offiziell zugesagt wurde und was Gewerkschaften aktuell berichten. Bis zur Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes im Landtag NRW sind beide Varianten möglich.
| Zeitpunkt | Erhöhung | Details / Quelle |
|---|---|---|
| ab 01.04.2026 | +2,8 % | mind. 100 € | 1:1-Übertragung TV-L (offiziell bestätigt 22.04.2026) |
| ab 01.04.2026 | +3,36 % (Grundgehälter) +2,8 % (Zulagen) |
Gewerkschaftsangaben (GdP, Steuergewerkschaft, komba) – unbestätigt |
| ab 01.03.2027 | +2,0 % | Zweite Stufe (unabhängig von der Variante) |
| ab 01.01.2028 | +1,0 % | Dritte Stufe |
Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich rückwirkend zum 1. April 2026, sobald das Gesetz verabschiedet ist. Das Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf bis Juni 2026 angekündigt (22.04.2026).
Modernisierungspaket — 9 Reformvorhaben für den öffentlichen Dienst
Parallel zur Besoldungsübertragung hat die Landesregierung NRW gemeinsam mit Gewerkschaften und Verbänden ein umfassendes Reformpaket erarbeitet. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk haben die neun Vorhaben am 26. März 2026 vorgestellt. Sie sollen in einen Gesetzentwurf überführt werden.
„Einen krisenfesten und bürgernahen Staat gibt es nur mit einem starken öffentlichen Dienst. Diese Modernisierungsagenda ist ein wichtiges Signal für die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit unseres Staates.“
„Wir denken den öffentlichen Dienst konsequent vom Arbeitsalltag der Beschäftigten her. Wer Verantwortung für dieses Land übernimmt, soll moderne Rahmenbedingungen vorfinden.“
Die 41. Wochenstunde fließt auf ein Lebensarbeitszeitkonto und kann für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von 0,5 Pflichtstunden pro Woche.
Komplexe Regelungen werden durch Pauschalen ersetzt, Zulagen moderat erhöht. Beitrag zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung.
Der Arbeitszeitrahmen wird in den Morgenstunden von 6:30 Uhr auf 6:00 Uhr erweitert — für mehr Flexibilität im Arbeitsalltag.
Beamte und Richter erhalten bei freiwilligem Ausscheiden eine alternative Alterssicherungsleistung. Stärkt die Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.
Versorgungs- und Rentenleistungen werden künftig getrennt aus den jeweiligen Systemen berücksichtigt. Erleichtert Karrierewechsel und reduziert bürokratischen Aufwand.
Die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Versorgungsberechtigte wird dauerhaft entfristet. Macht die Weiterarbeit erfahrener Fachkräfte attraktiver.
Zusätzliche Beförderungsstellen für aufsichtführende Richterinnen und Richter stärken die Führungsstrukturen an den Gerichten nachhaltig.
Erste Pilotprojekte laufen bereits — u.a. in der Finanzverwaltung, umgesetzt durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.
Das Jobrad-Modell befindet sich bereits in der Umsetzung und bietet Beschäftigten eine attraktive Option für nachhaltige Mobilität.
Hinweis: Die Modernisierungsvorhaben sind Teil eines gesonderten Gesetzespakets. Die reine Besoldungsanpassung (Tarifübertragung) wird in einem separaten Besoldungsanpassungsgesetz geregelt, das voraussichtlich bis Juni 2026 in den Landtag eingebracht wird.
Hintergrund & Einordnung
NRW bekannte sich früh zur 1:1-Übertragung (Ministerpräsident Wüst Jan. 2026). Nach der Bestätigung im März und April sind nun die konkreten Prozentwerte Gegenstand von Spekulationen. Die Gewerkschaftsmeldungen deuten auf eine für Beamte vorteilhafte Abweichung vom TV-L hin.
Die Landesregierung hat am 22.04.2026 mitgeteilt, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (September 2025) in einem eigenen Gesetzesvorhaben umgesetzt werden sollen – nicht im laufenden Besoldungsanpassungsgesetz.
Als bevölkerungsreichstes Bundesland mit über 300.000 Landesbeamten hat NRW eine Leitfunktion. Sollte die 3,36 %-Variante bestätigt werden, wäre dies ein starkes Signal für die gesamte Beamtenbesoldung im Ländervergleich.
Chronologie — NRW Besoldungsrunde 2026
Ministerpräsident Wüst kündigt öffentlich die 1:1-Übertragung an.
Einigung im TV-L: +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027, +1,0 % ab Januar 2028.
Bestätigung 1:1-Übertragung, Vorstellung Modernisierungspaket.
Landesregierung bestätigt erneut, Gesetzentwurf bis Juni, BVerfG-Umsetzung in separatem Gesetz.
Gewerkschaft der Polizei NRW meldet +3,36 % auf Grundgehälter, Zulagen +2,8 %.
Weitere Gewerkschaften bestätigen die Werte. Landesregierung äußert sich weiterhin nicht.
Der Entwurf soll bis Juni vorgelegt werden.
Auszahlung erfolgt nach Verabschiedung des Gesetzes.
