Besoldungsrechner Sachsen-Anhalt – Gehaltsrechner für Beamte 2026
Besoldung in Sachsen-Anhalt 2026: Tabellen & Rechner für Landesbeamte Hier gibt es die volle Übersicht zur Beamtenbesoldung in Sachsen-Anhalt. Sieh dir die Beträge in den Besoldungstabellen an oder starte direkt den Besoldungsrechner Sachsen-Anhalt.
Besoldungsrechner Sachsen-Anhalt: Unser Tool kalkuliert dein Netto-Gehalt inklusive Familienzuschlag, Erfahrungsstufen und der allgemeinen Stellenzulage.
Tabellen & Besoldungsrunden: Aktuelle Werte für 2026 inklusive der jüngsten Erhöhungen durch das Landesrecht.
Besoldungsrechner Sachsen-Anhalt
Berechnung ohne Gewähr. Bitte beachten Sie unsere Rechtlichen Hinweise.
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Quelle: Destatis | destatis.de
Besoldungsrechner Sachsen-Anhalt 2026 – Was du wissen musst
Die Beamtenbesoldung in Sachsen-Anhalt richtet sich nach dem Besoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (BesG LSA). Das Land gleicht sein Besoldungsniveau schrittweise an den Bundesdurchschnitt an. Die aktuellen Besoldungstabellen für 2026 findest du auf dieser Seite.
Der Besoldungsrechner Sachsen-Anhalt hilft dir dabei, dein tatsächliches Netto-Gehalt zu ermitteln – inklusive Familienzuschlägen, allgemeiner Stellenzulage und der aktuellen Besoldungsanpassung 2026. Finanzminister Michael Richter hat nach der Tarifeinigung im Februar 2026 die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung zugesagt.
Dein Grundgehalt in Sachsen-Anhalt
Dein Grundgehalt bildet das Fundament deiner monatlichen Bezüge. Die Höhe ist im Besoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (BesG LSA) festgeschrieben und wird vor allem durch zwei Faktoren bestimmt:
- Deine Besoldungsgruppe: Diese richtet sich nach deinem Amt (z. B. A13 für Lehrer an Gymnasien, A9 für den mittleren Dienst oder R1 für Richter am Amtsgericht).
- Deine Erfahrungsstufen: Mit zunehmender Dienstzeit steigst du automatisch in den Stufen auf. Vollzeit entspricht in Sachsen-Anhalt 40 Stunden pro Woche.
Die vollständige Übersicht aller Besoldungsgruppen findest du beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt öffnenBesonderheiten bei deinem Familienzuschlag
Die Berechnung des Familienzuschlags in Sachsen-Anhalt ist auf deine persönliche Situation abgestimmt, um die verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten:
- Ehebezogener Teil (Stufe 1): Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst.
- Kinderbezogener Teil (ab Stufe 2): Für jedes Kind, für das du Kindergeld erhältst, erhöht sich dein Familienzuschlag um einen festen Betrag gemäß BesG LSA.
- Ab dem 3. Kind: Ab dem dritten Kind erhältst du deutlich erhöhte Pauschalbeträge zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation.
- Beide Elternteile im öffentlichen Dienst: Der ehebezogene Anteil wird nur einmal ausgezahlt und aufgeteilt. Den kinderbezogenen Teil kann je nach Vereinbarung ein Elternteil voll oder anteilig beziehen.
Die exakten Monatsbeträge findest du beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag Sachsen-Anhalt öffnenAbzüge: Was dir am Ende bleibt
Als Beamter in Sachsen-Anhalt zahlst du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das sorgt für ein höheres Netto im Vergleich zu Angestellten. Beachte aber folgende Punkte:
- Lohnsteuer: Diese wird direkt von deinen Bezügen einbehalten – abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und ggf. Kirchensteuer (in Sachsen-Anhalt 9 %).
- Private Krankenversicherung (PKV): Da du beihilfeberechtigt bist, übernimmt das Land Sachsen-Anhalt einen Teil deiner Krankheitskosten. Den Rest sicherst du über eine private Restkostenversicherung ab.
- Besoldungsniveau Ost: Sachsen-Anhalt gleicht sein Besoldungsniveau schrittweise an den Bundesdurchschnitt an. Die aktuellen Tabellen für 2026 sowie die Prognosen für 2027 und 2028 spiegeln diese Entwicklung wider.
Besoldungsanpassung Sachsen-Anhalt 2026 – Aktueller Stand
Finanzminister Michael Richter (CDU) hat nach der Tarifeinigung TV-L vom 14. Februar 2026 die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten zugesichert.
- Ab 01.04.2026: +2,8 %, mindestens 100 € Sockelbetrag (Prognose)
- Ab 01.03.2027: +2,0 % (Prognose)
- Ab 01.01.2028: +1,0 % (Prognose)
Eine vollständige Übersicht aller Bundesländer findest du auf unserer Besoldungsrunden-Seite.
