Besoldungsrechner & Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt 2026
Hier findest du die aktuelle Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt sowie den Besoldungsrechner zur Berechnung deiner persönlichen Bezüge als Beamter im Landesdienst.
Besoldungserhöhung 2026: Der Landtag hat die Anpassung bereits beschlossen – rückwirkend zum 1. April 2026 steigt die Besoldung um +2,8 %, mindestens zum 1. März 2027 folgen weitere +2,0 %, zum 1. Januar 2028 +1,0 %.
Besoldungsrechner: Berechne dein Netto inklusive Erfahrungsstufen, Familienzuschlag und dem ergänzenden Familienzuschlag, der ab 1. Januar 2026 rückwirkend von 350 € auf 600 € angehoben wurde.
Aktuelle Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt 2026
Wähle unten die gewünschte Gültigkeit, um die Grundgehaltssätze aller Besoldungsgruppen für den jeweiligen Zeitraum zu sehen. Über den Button „Zum Rechner“ gelangst du direkt zu deiner persönlichen Netto-Berechnung.
Besoldungsrechner Sachsen-Anhalt
Berechnung ohne Gewähr. Bitte beachten Sie unsere Rechtlichen Hinweise.
✓ Aktuelle Tabellen 2026 | ✓ Inkl. Familienzuschlag | ✓ Datenschutzkonform
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Besoldungsrechner Sachsen-Anhalt 2026 – Was du wissen musst
Die Beamtenbesoldung in Sachsen-Anhalt richtet sich nach dem Besoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (BesG LSA). Das Land gleicht sein Besoldungsniveau schrittweise an den Bundesdurchschnitt an. Die aktuellen Besoldungstabellen für 2026 findest du auf dieser Seite.
Der Besoldungsrechner Sachsen-Anhalt hilft dir dabei, dein tatsächliches Netto-Gehalt zu ermitteln – inklusive Familienzuschlägen, allgemeiner Stellenzulage und der aktuellen Besoldungsanpassung 2026. Finanzminister Michael Richter hat nach der Tarifeinigung im Februar 2026 die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung zugesagt.
Dein Grundgehalt in Sachsen-Anhalt
Das Fundament deiner monatlichen Bezüge ist im Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBesG LSA) definiert. Dein Grundgehalt richtet sich nach deiner Besoldungsgruppe und deiner Erfahrungsstufe, in der du mit zunehmender Dienstzeit automatisch aufsteigst.
Sachsen-Anhalt setzt die Anpassungen der Besoldungsrunden konsequent um. Wie sich das Land im direkten Vergleich schlägt, zeigt dir unsere Gesamtübersicht der Besoldungsrunde der Bundesländer.
- Deine Besoldungsgruppe: Richtet sich nach deinem Amt (z. B. A9 für den mittleren Dienst, A13 für den gehobenen/höheren Dienst).
- Strukturkomponenten: Spezifische Zulagenkomponenten werden von unserem Onlinerechner automatisch berücksichtigt.
Die detaillierten Grundgehaltstabellen kannst du direkt beim Landesverwaltungsamt einsehen:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt öffnenBesonderheiten bei deinem Familienzuschlag
Die Regelungen zum Familienzuschlag in Sachsen-Anhalt sind so strukturiert, dass eine verfassungskonforme Alimentation von Familien gewährleistet ist:
- Ehebezogener Teil (Stufe 1): Greift, wenn du verheiratet bist. Stehen beide Partner im öffentlichen Dienst, wird dieser Anteil verrechnet.
- Kinderkomponente: Hier greifen deutlich erhöhte Sätze ab dem dritten Kind, um kinderreiche Familien finanziell zu entlasten.
Die exakten monatlichen Beträge findest du in der offiziellen Tabelle des Landesverwaltungsamtes:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag Sachsen-Anhalt öffnenAbzüge und Krankenversicherung: Was dir am Ende bleibt
Als Beamter in Sachsen-Anhalt zahlst du keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dennoch bestimmen zwei Faktoren deine Abrechnung:
- Lohnsteuer: Das Bruttogehalt inklusive aller Zulagen unterliegt der Einkommensteuer.
- Private Krankenversicherung (PKV): Das Land unterstützt dich über das System der Beihilfe. Details findest du auf unserer Sonderseite zur Krankenversicherung für Beamte.
- Kostendämpfungspauschale: Es gilt ein jährlicher Selbstbehalt bei der Beihilfe, der sich nach deiner konkreten Besoldungsgruppe richtet.
Besoldungsanpassung Sachsen-Anhalt 2026 – Aktueller Stand
Finanzminister Michael Richter (CDU) hat nach der Tarifeinigung TV-L vom 14. Februar 2026 die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten zugesichert.
- Ab 01.04.2026: +2,8 %, mindestens 100 € Sockelbetrag (Prognose)
- Ab 01.03.2027: +2,0 % (Prognose)
- Ab 01.01.2028: +1,0 % (Prognose)
Eine vollständige Übersicht aller Bundesländer findest du auf unserer Besoldungsrunden-Seite.
