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Besoldungsrunde Bayern 2026: Referentenentwurf liegt vor

Bayern – Besoldungsanpassung 2026/2027/2028: 6 Monate Verspätung, 2,82 % linear – ohne Mindestbetrag

Bayern überträgt das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) auf seine Beamten – allerdings mit einer Verzögerung von sechs Monaten und einem rein linearen Erhöhungssatz ohne Mindestbetrag. Nach der Ankündigung von Ministerpräsident Söder im Herbst 2025 und der Bestätigung durch Finanzminister Füracker liegt nun ein Referentenentwurf zum Besoldungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 vor (Stand: 22. Mai 2026). Er konkretisiert die geplanten Schritte und schafft eine formelle Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren.


Geplante Besoldungserhöhungen laut Referentenentwurf

Gültig ab Erhöhung Hinweis
01.02.2025 – 30.09.2026 ± 0 Nullrunde (15 Monate)
01.10.2026 +2,82 % linear, 6 Monate verzögert
01.09.2027 +2,0 % 6 Monate verzögert
01.07.2028 +1,0 % 6 Monate verzögert

📄 Referentenentwurf (PDF)


Vergleich: TV-L vs. bayerische Beamte

  TV-L (Tarif) Bayern (Beamte)
1. Erhöhung +2,8 % ab 01.04.2026 +2,82 % ab 01.10.2026
Mindestbetrag 100 € keiner
2. Erhöhung +2,0 % ab 01.03.2027 +2,0 % ab 01.09.2027
3. Erhöhung +1,0 % ab 01.01.2028 +1,0 % ab 01.07.2028

Bayerische Beamte erhalten die erste Erhöhung sechs Monate später, dafür mit 2,82 % einen minimal höheren Prozentsatz – der jedoch den fehlenden Mindestbetrag nicht vollständig ausgleicht.


Warum gibt es in Bayern keinen Mindestbetrag?

Im Tarifbereich sichert ein Mindestbetrag von 100 Euro monatlich vor allem Beschäftigte in niedrigeren Entgeltgruppen ab. Im Beamtenrecht gilt jedoch das Abstandsgebot: Die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen müssen gewahrt bleiben. Ein einheitlicher Sockelbetrag würde dieses Gefüge verzerren und wäre verfassungsrechtlich angreifbar. Das Finanzministerium rechnet das entsprechende Volumen stattdessen in die prozentuale Erhöhung ein – daher 2,82 % statt 2,8 %.


Warum kommt die Erhöhung erst im Oktober?

Finanzminister Albert Füracker begründet die Verschiebung mit der angespannten Haushaltslage des Freistaats. Bayerns Personalausgaben sind im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch, und die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Versorgungsempfänger stellt nach Aussage des Ministeriums einen erheblichen finanziellen Kraftakt dar.

Besonders bemerkenswert: Die Verzögerung wurde von Ministerpräsident Markus Söder bereits im Herbst 2025 angekündigt – noch bevor die Tarifverhandlungen überhaupt begonnen hatten und bevor ein Abschluss absehbar war. Der Bayerische Beamtenbund (BBB) bezeichnet dies als einmaligen Vorgang in der Geschichte der Beamtenbesoldung.


Was sagt der Bayerische Beamtenbund?

„Die Ankündigung der Verschiebung noch vor Beginn der Tarifverhandlungen ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Beamtenbesoldung.“

„Die Beamten haben Treue zur Verfassung geschworen – und dazu gehört auch eine verfassungsgemäße, amtsangemessene Alimentation.“

Im März 2026 traf sich der BBB-Vorstand mit Finanzminister Füracker, um Klarheit über die geplante Übertragung zu schaffen. Das Ergebnis war ernüchternd: Der Minister sah sich nicht in der Lage, von der Ankündigung des Ministerpräsidenten abzuweichen. Argumenten gegenüber zeigte er sich nach Angaben des BBB nicht zugänglich.

Der BBB appelliert deshalb direkt an die Abgeordneten des Bayerischen Landtags: Sie sollten die Verzögerung nicht mit ihrer Stimme unterstützen. Schließlich hätten die Beamten Treue zur Verfassung geschworen – und dazu gehöre auch eine verfassungsgemäße, amtsangemessene Alimentation.


Wie geht es jetzt weiter?

Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortanhörung (bestätigt am 8. Mai 2026 durch das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat). Nach Abschluss der Anhörung wird der Entwurf voraussichtlich als formeller Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Die sechsmonatige Verschiebung ist damit im laufenden Gesetzgebungsverfahren fest verankert – eine Änderung gilt als unwahrscheinlich.


Fazit: Verspätung und fehlender Sockel belasten vor allem untere Besoldungsgruppen

Die bayerische Besoldungsanpassung fällt im Vergleich zu anderen Ländern deutlich zurückhaltender aus. Während Baden-Württemberg immerhin zeitgleich zum TV-L erhöht (wenn auch ohne Sockel) und Nordrhein-Westfalen sogar 3,36 % gewährt, müssen Bayerns Beamte sechs Monate länger auf die erste Erhöhung warten – und erhalten keinen Mindestbetrag.

Besonders untere Besoldungsgruppen werden durch die Kombination aus Verspätung und fehlendem Sockelbetrag überproportional belastet. Der Bayerische Beamtenbund hat angekündigt, das Gesetzgebungsverfahren kritisch zu begleiten und notfalls den Rechtsweg zu prüfen.

📄 Gesetzentwurf (sobald im Landtag eingebracht)

Wie viel mehr bekomme ich konkret? Mit dem Besoldungsrechner Bayern kannst du deine individuelle Erhöhung berechnen – inklusive der Auswirkungen der sechsmonatigen Verzögerung.

→ Zum Besoldungsrechner Bayern

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