Besoldungsrechner & Besoldungstabelle Baden-Württemberg 2026
Hier findest du die aktuelle Besoldungstabelle Baden-Württemberg sowie den Besoldungsrechner BW zur Berechnung deiner persönlichen Bezüge als Beamter oder Richter.
Tabellen & Besoldungsrunden: Wähle zwischen der aktuellen Fassung für 2025 (inklusive der Erhöhung von +5,5 % ab dem 01.02.2025) und den Prognosen für die kommenden Anpassungen (z. B. +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027 und +1,0 % ab Januar 2028).
Besoldungsrechner BW: Gib deine individuellen Daten ein. Unser Rechner berücksichtigt nicht nur deine Besoldungsgruppe, sondern auch BW-spezifische Details wie den Familienzuschlag, Abzüge durch Teilzeit, die Beihilfe (sowie die aktuelle Thematik rund um die Kostendämpfungspauschale) und die Strukturzulage für den mittleren (mD), gehobenen (gD) und höheren Dienst (hD).
Aktuelle Besoldungstabelle Baden-Württemberg 2026
Alle Beträge in den folgenden Tabellen sind monatliche Grundgehaltssätze in Euro ohne Zuschläge. Wähle unten die gewünschte Gültigkeit und nutze anschließend den Besoldungsrechner, um dein individuelles Netto zu ermitteln.
Besoldungsrechner BW
👮 Polizei- / Feuerwehrzulage
🏗️ Strukturzulage
👨👩👧 Familienergänzungszuschlag (FEZ)
💰 Steuerverwaltung Außendienst
🔧 Meister / staatl. gepr. Techniker
⚖️ Justizwachtmeister
📋 Amtszulagen / Stellenzulagen (§ 47)
✏️ Amtszulage (freie Eingabe)
Berechnung ohne Gewähr. Bitte beachten Sie unsere Rechtlichen Hinweise.
✓ Aktuelle Tabellen 2026 | ✓ Inkl. Familienzuschlag | ✓ Datenschutzkonform
Nie wieder eine Beihilfe-Frist verpasst
Zwei von einem Beamten entwickelte Notion-Vorlagen, die deine Bezüge, Belege und Fristen an einem Ort halten – statt in Excel-Chaos oder Aktenordnern.
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Aktuelle Meldungen für Baden-Württemberg
- Hamburg: Familienzuschlag ab dem dritten Kind sinkt auf 635 Euro – das steht im GesetzentwurfHamburg will den Familienzuschlag ab dem dritten Kind von 838 bzw. 905 Euro auf 635 Euro senken. Der Gesetzentwurf im Überblick, mit Beträgen, Übergangsregelung und Rechenbeispiel.
- Saarland: Familienzuschlag 2026 – Ehe und Kinder steigen, ab dem dritten Kind bleibt es bei 781,68 EuroIm Saarland steigt der Familienzuschlag für Ehe, erstes und zweites Kind. Ab dem dritten Kind bleibt er bei 781,68 Euro. Mit Beispielen für Familien.
- Sachsen: Familienzuschlag steigt 2026 – Ehe und erste Kinder je 279,58 EuroDer Familienzuschlag in Sachsen ist seit 1. April 2026 höher: Ehe, erstes und zweites Kind je 279,58 Euro, ab dem dritten Kind 795,41 Euro je Kind.
Dein Grundgehalt in Baden-Württemberg
Dein Grundgehalt bildet das finanzielle Fundament deiner monatlichen Bezüge im Landesdienst. Die Höhe ist im Landesbesoldungsgesetz (LBesG BW) verankert und richtet sich nach deiner Besoldungsgruppe sowie deiner aktuellen Erfahrungsstufe. Mit steigender Dienstzeit kletterst du automatisch in den Stufen nach oben, was deine wachsende Berufserfahrung honoriert.
Die Übertragung der Tarifrunden erfolgt im Südwesten strukturiert und vorausschauend. Einen vollständigen Überblick über die aktuellen Hebesätze und den bundesweiten Vergleich findest du in unserer Dokumentation zur aktuellen Besoldungsrunde der Bundesländer. Neben der zurückliegenden Anpassung von +5,5 % sind hier bereits die kommenden Schritte eingepflegt (darunter +2,8 % ab April 2026 und +2,0 % ab März 2027).
- Deine Besoldungsgruppe: Bestimmt dein Einstiegs- oder Beförderungsamt (z. B. A9 für den mittleren Dienst, A13 für den gehobenen/höheren Dienst bzw. Lehrer oder entsprechende R-Stufen für Richter).
- Strukturzulage im Blick: In Baden-Württemberg wird dein Grundgehalt im mittleren (mD), gehobenen (gD) und höheren Dienst (hD) durch länderspezifische Strukturzulagen ergänzt, die unser Rechner automatisch für dich berücksichtigt.
Die offiziellen, detaillierten Grundgehaltstabellen kannst du direkt beim Landesamt für Besoldung und Versorgung einsehen:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle BW öffnenBesonderheiten bei deinem Familienzuschlag
Die Berechnung des Familienzuschlags in Baden-Württemberg ist hochgradig differenziert. Das Land hat die gesetzlichen Vorgaben angepasst, um eine absolut verfassungskonforme Alimentation von Familien und Kindern zu gewährleisten:
- Ehebezogener Teil: Wird gezahlt, wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst. Arbeitet dein Partner ebenfalls im öffentlichen Dienst, wird der Betrag anteilig aufgeteilt.
- Die BW-Besonderheit beim 2. Kind: Im Gegensatz zu pauschalen Systemen ist der Erhöhungsbetrag für das zweite Kind in Baden-Württemberg dynamisch. Das bedeutet, dass der exakte Zuschlag von deiner individuellen Besoldungsgruppe und deiner Erfahrungsstufe abhängt.
- Ab dem 3. Kind: Hier greifen stark angehobene Pauschalbeträge. Das Land setzt damit die Vorgaben zur sozialen Absicherung kinderreicher Familien direkt in der monatlichen Abrechnung um.
Die tagesaktuellen und exakten Sätze für deine persönliche Familiensituation stellt das LBV bereit:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag BW öffnenAbzüge und Beihilfe: Was dir am Ende bleibt
Das Netto-Einkommen von Landesbeamten in BW unterscheidet sich grundlegend von Angestelltentarifen. Da keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen, bleibt vom Brutto deutlich mehr übrig. Dennoch musst du zwei länderspezifische Besonderheiten bei deiner Kalkulation beachten:
- Lohnsteuer und Progression: Deine Bezüge (inklusive eventueller Zulagen wie der Polizeizulage) unterliegen der normalen Lohnsteuer. Durch die schrittweisen Erhöhungen (z. B. im April 2026) kann sich deine Steuerprogression geringfügig verschieben.
- Private Krankenversicherung (PKV) & Beihilfe: Das Land BW erstattet dir im Krankheitsfall einen Teil der Kosten über die Beihilfe. Die verbleibenden Restkosten musst du absichern. Alles zu Tarifen und Beihilfesätzen liest du auf unserer Spezialseite zur Krankenversicherung für Beamte.
- Wichtig – Die Kostendämpfungspauschale (KDP): In Baden-Württemberg wird je nach Besoldungsgruppe eine jährliche Kostendämpfungspauschale von deinen Beihilfeerstattungen abgezogen. Das verringert die staatliche Rückerstattung im Ernstfall um einen festen Jahresbetrag und muss bei den persönlichen Gesundheitskosten einkalkuliert werden.
