TV-Ärzte/VKA Rechner (Kommunale Krankenhäuser) – Gehaltsrechner 2026
TV-Ärzte/VKA 2026: Entgelttabellen & Rechner für kommunale Krankenhäuser
Der TV-Ärzte VKA Rechner zeigt dir schnell und präzise dein persönliches Netto-Gehalt für 2026 als Ärztin oder Arzt an einem kommunalen Krankenhaus – egal ob du in der Weiterbildung, als Facharzt oder als Oberarzt tätig bist.
Tarifrechner TV-Ärzte/VKA 2026: Unser System berücksichtigt deine Entgeltgruppe (EG I für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung bis EG IV für die ständige Vertretung der leitenden Ärztin/des leitenden Arztes), deine maßgeblichen Berufsjahre für die jeweilige Stufe sowie deinen Beschäftigungsgrad bei der tariflichen 40-Stunden-Woche. Zusätzlich fließen ärztespezifische Vergütungsbestandteile wie der Rettungsdienst-Einsatzzuschlag, Wechselschicht- und Schichtzulagen, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge sowie der Arbeitnehmeranteil zur betrieblichen Zusatzversorgung in die Berechnung ein.
Tabellen & Tarifrunden: Die für 2026 maßgebliche Tabelle trat am 01.06.2026 in Kraft. Die Vergleichswerte basieren auf dem Stand vom 01.08.2025. Einen separaten Rechner für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken findest du auf unserer Seite zum TV-Ärzte/TdL Rechner.
TV-Ärzte/VKA-Rechner 2026
Inkl. Sozialversicherung (RV, ALV, KV, PV) und Zusatzversorgung (1,41 %, ATV‑Ärzte/VKA). Vollzeit = 40 Std./Woche. Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsentgelte sind dienstplanabhängig und nicht exakt abbildbar – bitte über „Sonstige Zulagen“ eintragen.
🔄 Wechselschicht- / Schichtzulage (§ 11)
Wechselschicht- und Schichtzulage schließen sich aus. Die Schichtzulage betrug bis 31.12.2025 210 € und stieg zum 1.1.2026 auf 315 € – hier ist einheitlich der aktuelle Betrag hinterlegt. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft über „Sonst. Zulagen“ eintragen.
🚑 Rettungsdienst (§ 4 Abs. 2)
32,64 € (ab 1.7.2024) / 33,29 € (ab 1.8.2025) / 33,96 € (ab 1.6.2026) pro Einsatz – passt sich automatisch an die gewählte Tabellenversion an.
Dein Tarifentgelt im TV-Ärzte/VKA
Die Entgelttabelle des TV-Ärzte/VKA für kommunale Krankenhäuser ist – wie die Schwestertabelle des TV-Ärzte/TdL für Universitätskliniken – speziell auf die ärztliche Laufbahn zugeschnitten und deutlich kompakter als die allgemeinen Tabellen des öffentlichen Dienstes. Sie umfasst vier Entgeltgruppen (EG I bis EG IV) mit jeweils bis zu sechs Stufen. Verhandelt wird der Tarifvertrag zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund. Die aktuell für 2026 maßgebliche Tabelle trat am 01.06.2026 in Kraft und löste die Vorjahrestabelle vom 01.08.2025 ab.
- Deine Entgeltgruppe: Die Eingruppierung richtet sich strikt nach deiner ärztlichen Qualifikation und Funktion. EG I gilt für Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Tätigkeit (Assistenzärzte). EG II ist für Fachärztinnen und Fachärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung vorgesehen. In EG III werden Oberärztinnen und Oberärzte eingruppiert, denen die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche ausdrücklich übertragen wurde. EG IV gilt ausschließlich für die ständige Vertretung der leitenden Ärztin/des leitenden Arztes in der Gesamtheit ihrer/seiner Dienstaufgaben.
- Deine Erfahrungsstufe (Berufsjahre): Die Stufenlaufzeiten richten sich nach § 19 TV-Ärzte/VKA direkt nach der ärztlichen Berufserfahrung in der jeweiligen Qualifikationsstufe. In der Gruppe EG I steigst du jährlich automatisch eine Stufe weiter (Stufe 2 nach 1 Jahr bis Stufe 6 nach 5 Jahren ärztlicher Tätigkeit). In der Gruppe EG II (Facharzt) erfolgen die Aufstiege in größeren Abständen (Stufe 2 nach 3 Jahren, Stufe 3 nach 6 Jahren, bis Stufe 6 nach 12 Jahren fachärztlicher Tätigkeit). In EG III (Oberarzt) erreichst du Stufe 2 nach 3 und Stufe 3 nach 6 Jahren oberärztlicher Tätigkeit; in EG IV erfolgt der Aufstieg in Stufe 2 nach 3 Jahren als leitende Oberärztin/leitender Oberarzt.
Ausführliche Infos und Tabellenwerte zum TV-Ärzte/VKA findest du hier:
👉 Weiterführende Infos zum TV-Ärzte/VKABereitschaftsdienste, Zeitzuschläge & Extras im TV-Ärzte/VKA
Neben dem monatlichen Tabellenentgelt machen Dienste außerhalb der regulären Arbeitszeit auch an kommunalen Krankenhäusern einen erheblichen Teil des ärztlichen Gehalts aus. Unser Rechner berücksichtigt die wichtigsten dieser Faktoren flexibel:
- Rettungsdienst-Einsatzzuschlag: Wer im Rahmen der Haupttätigkeit an Einsätzen im Rettungsdienst (Notarztwagen, Rettungshubschrauber) teilnimmt, erhält dafür einen tariflich festgelegten Einsatzzuschlag je Einsatz. Dieser liegt aktuell bei 33,96 € (ab 1.6.2026) und steigt regelmäßig zu denselben Terminen wie die Tabellenentgelte. Er ist nicht zusatzversorgungspflichtig und wird im Rechner über ein eigenes Zählfeld automatisch berücksichtigt.
- Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft: Auch im TV-Ärzte/VKA erfordert der Krankenhausbetrieb eine lückenlose Versorgung rund um die Uhr (§§ 10 bis 12). Die Vergütung von Bereitschaftsdiensten sowie Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit richten sich nach individuellen Stundensätzen und Bewertungsstufen. Da diese Vergütung in der Praxis oft schwankt oder über Arbeitszeitkonten verbucht wird, kannst du dein durchschnittliches Dienstgehalt unkompliziert als Gesamtsumme in das dafür vorgesehene Freifeld „Sonstige Zulagen“ eintragen.
- Wechselschicht- und Schichtzulage: Für Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig in Wechselschicht oder Schicht arbeiten, sieht § 11 TV-Ärzte/VKA zusätzliche monatliche Zulagen vor (aktuell 315 € bzw. 315 €, bis Ende 2025 lag die Schichtzulage bei 210 €). Diese lassen sich im Rechner per Schalter aktivieren.
- Besonderheit zur Jahressonderzahlung: Im TV-Ärzte/VKA gibt es – ebenso wie im TV-Ärzte/TdL – keine klassische Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“), wie man sie aus dem allgemeinen TVöD kennt. Auch hier hat der Marburger Bund dieses finanzielle Volumen direkt in die monatlichen Tabellengehälter einfließen lassen, um eine kontinuierliche und transparente Vergütung über das gesamte Jahr zu sichern.
Abzüge und Netto-Ermittlung im TV-Ärzte/VKA
Als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt an einem kommunalen Krankenhaus bist du sozialversicherungspflichtig, profitierst jedoch von berufsständischen Besonderheiten, die sich direkt auf deine Netto-Berechnung auswirken. Folgende Faktoren berücksichtigt unser Rechner für 2026:
- Ärzteversorgung statt gesetzlicher Rentenversicherung: Die allermeisten Klinikärzte lassen sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien, um Beiträge an das zuständige berufsständische Versorgungswerk abzuführen. Der Arbeitnehmeranteil entspricht exakt dem Satz der gesetzlichen Rentenversicherung (9,3 % des Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Unser Rechner führt diese Kalkulation vollautomatisch durch.
- Kranken- und Pflegeversicherung (Beitragsbemessungsgrenze): Durch das ärztliche Einkommen wird die Versicherungspflichtgrenze meist schnell überschritten, weshalb viele Ärztinnen und Ärzte freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind. Der reguläre Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 % zzgl. des halben kassenindividuellen Zusatzbeitrags, Ø ca. 2,5 % in 2026) sowie zur Pflegeversicherung wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
- Zusatzversorgung: Angestellte an kommunalen Krankenhäusern erwerben zusätzlich Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge nach dem Tarifvertrag zur zusätzlichen Altersversorgung für Ärztinnen und Ärzte (ATV-Ärzte/VKA). Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 1,41 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und wird im Rechner automatisch als Abzug einbezogen – der nicht zusatzversorgungspflichtige Rettungsdienst-Einsatzzuschlag bleibt dabei korrekt außen vor.
- Steuerfreie Zuschläge: Zuschläge für echte Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind im gesetzlich definierten Rahmen steuer- und sozialversicherungsfrei. Trägst du diese im Rechner ein, fließen sie ohne Abzüge direkt in deine Netto-Berechnung ein.
Häufige Fragen zum TV-Ärzte/VKA 2026
Was verdient man im TV-Ärzte/VKA als Assistenzarzt zum Einstieg 2026?
Eine Ärztin oder ein Arzt in der Weiterbildung (Assistenzarzt) wird in die Entgeltgruppe I, Stufe 1 eingruppiert. Nach der für 2026 maßgeblichen Tabelle (Stand 01.06.2026) beträgt das monatliche Brutto-Grundgehalt für Berufseinsteiger an kommunalen Krankenhäusern 5.722,05 €. Durch zusätzliche Bereitschaftsdienste, Rettungsdienst-Einsätze und Zeitzuschläge fällt das tatsächliche Bruttoeinkommen in der Praxis meist deutlich höher aus.
Was ist der Unterschied zwischen TV-Ärzte/VKA und TV-Ärzte/TdL?
Der wesentliche Unterschied liegt im Arbeitgeber und Geltungsbereich: Der TV-Ärzte/VKA gilt für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (z. B. Stadt- und Kreiskliniken), während der TV-Ärzte/TdL exklusiv für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken der Bundesländer gilt. Die Tabellenstrukturen sind ähnlich aufgebaut, die konkreten Euro-Beträge, Stufenlaufzeiten und Zulagenhöhen (z. B. beim Rettungsdienst-Einsatzzuschlag) unterscheiden sich jedoch. Einen Rechner für Universitätskliniken findest du auf unserer Seite zum TV-Ärzte/TdL Rechner.
Wie funktioniert der Stufenaufstieg im TV-Ärzte/VKA?
Die Stufen richten sich direkt nach den Berufsjahren innerhalb deiner aktuellen Qualifikationsstufe (§ 19 TV-Ärzte/VKA). In der Assistenzarzt-Gruppe EG I rückt man jedes Jahr automatisch eine Stufe weiter (Stufe 1 bis 6). Nach der Ernennung zum Facharzt (Wechsel in EG II) beginnt die Zählung von vorn, wobei die Stufenlaufzeiten hier deutlich länger sind (Stufe 2 erst nach 3 Jahren, die Endstufe 6 erst nach 12 Jahren fachärztlicher Tätigkeit).
Erhalten Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern eine Jahressonderzahlung oder Weihnachtsgeld?
Nein, auch im TV-Ärzte/VKA ist kein klassisches Weihnachtsgeld oder eine separate Jahressonderzahlung verankert, wie man sie vom allgemeinen TVöD kennt. Das finanzielle Äquivalent wurde bei den Tarifverhandlungen direkt in die monatlichen Tabellensätze umgelegt. Dadurch haben Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern ein höheres monatliches Grundgehalt statt einer Einmalzahlung im November.
Gilt dieser Tarifvertrag auch für das Pflegepersonal an kommunalen Krankenhäusern?
Nein, dieses Tarifwerk ist exklusiv für die Ärzteschaft verhandelt worden. Das Pflegepersonal, therapeutische Berufe sowie Angestellte im Verwaltungs- und Labordienst an kommunalen Krankenhäusern werden nach dem allgemeinen TVöD (VKA) bezahlt. Dafür steht dir unser spezialisierter TVöD Rechner zur Verfügung.
