Besoldungsrechner Hamburg – Gehaltsrechner für Beamte 2026
Besoldung in Hamburg 2026: Tabellen & Rechner für Landesbeamte Informiere dich hier über die Beamtenbesoldung in der Freien und Hansestadt Hamburg. Du findest hier die aktuellen Besoldungstabellen für Landesbeamte und Richter sowie unseren präzisen Besoldungsrechner Hamburg.
Besoldungsrechner HH: Ermittle dein Netto-Gehalt maßgeschneidert unter Berücksichtigung des Familienzuschlags, der allgemeinen Stellenzulage, der Strukturzulage sowie deiner Lohnsteuerklasse.
Tabellen & Besoldungsrunden: Die aktuellen Werte für 2026 inklusive der letzten prozentualen Erhöhungen und Sockelbeträge.
Besoldungsrechner Hamburg
Berechnung ohne Gewähr. Bitte beachten Sie unsere Rechtlichen Hinweise.
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Besoldungsrechner Hamburg 2026 – Was du wissen musst
Die Beamtenbesoldung in der Freien und Hansestadt Hamburg richtet sich nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG). Als einer der bedeutendsten Stadtstaaten Deutschlands hat Hamburg ein eigenes Besoldungssystem, das sich an den Ergebnissen der Tarifrunde der Länder (TV-L) orientiert. Die aktuellen Besoldungstabellen für 2026 findest du auf dieser Seite.
Der Besoldungsrechner Hamburg hilft dir dabei, dein tatsächliches Netto-Gehalt zu ermitteln – inklusive Familienzuschlägen, Stellenzulagen und der aktuellen Besoldungsanpassung 2026. Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel hat nach der Tarifeinigung im Februar 2026 die zeitgleiche Übertragung auf die Beamtenbesoldung zugesagt.
Dein Grundgehalt in Hamburg
Dein Grundgehalt bildet das Fundament deiner monatlichen Bezüge. Die Höhe ist im Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG) festgeschrieben und wird vor allem durch zwei Faktoren bestimmt:
- Deine Besoldungsgruppe: Diese richtet sich nach deinem Amt (z. B. A13 für Lehrer, A9 für den mittleren Dienst oder R1 für Richter am Amtsgericht Hamburg).
- Deine Erfahrungsstufen: Mit zunehmender Dienstzeit steigst du automatisch in den Stufen auf. Vollzeit entspricht in Hamburg 40 Stunden pro Woche.
Die vollständige Übersicht aller Besoldungsgruppen findest du beim Hamburgischen Personalamt:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle Hamburg öffnenBesonderheiten beim Familienzuschlag in Hamburg
Der Familienzuschlag in Hamburg ist auf deine persönliche Situation abgestimmt und soll die verfassungsgemäße Alimentation gewährleisten:
- Ehebezogener Teil (Stufe 1): Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, erhältst du den ehebezogenen Familienzuschlag.
- Kinderbezogener Teil (ab Stufe 2): Für jedes Kind, für das du Kindergeld erhältst, erhöht sich dein Familienzuschlag entsprechend den Hamburger Tabellenwerten.
- Beide Elternteile im öffentlichen Dienst: Der ehebezogene Anteil wird nur einmal ausgezahlt und anteilig aufgeteilt.
- Hamburg als Stadtstaat: Als Stadtstaat hat Hamburg keine kommunalen Beamten im klassischen Sinne – alle Beamten sind Landesbeamte und werden nach dem HmbBesG besoldet.
Die exakten Monatsbeträge findest du beim Hamburgischen Personalamt:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag Hamburg öffnenAbzüge: Was dir am Ende bleibt
Als Beamter in Hamburg zahlst du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das sorgt für ein höheres Netto im Vergleich zu Angestellten. Beachte aber folgende Punkte:
- Lohnsteuer: Diese wird direkt von deinen Bezügen einbehalten – abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und ggf. Kirchensteuer (in Hamburg 9 %).
- Private Krankenversicherung (PKV): Da du beihilfeberechtigt bist, übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg einen Teil deiner Krankheitskosten. Den Rest sicherst du über eine private Restkostenversicherung ab.
- Versorgungsrücklage: Ein kleiner Teil des Bruttos wird für die spätere Pension einbehalten.
- Kein eigener Besoldungsrechner für Hamburg: Als Orientierung kannst du unsere Rechner für vergleichbare Nordländer nutzen – z. B. den Besoldungsrechner Niedersachsen.
Besoldungsanpassung Hamburg 2026 – Aktueller Stand
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat nach der Tarifeinigung TV-L vom 14. Februar 2026 die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten angekündigt. Finanzsenator Andreas Dressel, der zugleich Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist, hat eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung zugesagt.
- Ab 01.04.2026: +2,8 %, mindestens 100 € Sockelbetrag (Prognose)
- Ab 01.03.2027: +2,0 % (Prognose)
- Ab 01.01.2028: +1,0 % (Prognose)
Eine vollständige Übersicht aller Bundesländer und deren Übertragungsstatus findest du auf unserer Besoldungsrunden-Seite.
