Besoldungsrechner Bremen – Gehaltsrechner für Beamte 2026
Besoldung in Bremen 2026: Tabellen & Rechner für Landesbeamte Die aktuellen Zahlen zur Beamtenbesoldung in der Hansestadt Bremen. Ob Lehrkraft, Polizist oder Verwaltungsbeamter – schau direkt in die Besoldungstabellen oder bestimme dein Netto mit unserem Besoldungsrechner Bremen.
Besoldungsrechner HB: Erfasse deine Erfahrungsstufe und berechne deine Bezüge inklusive Familienzuschlag, Strukturzulagen und der jährlichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld).
Tabellen & Besoldungsrunden: Übersicht der Grundgehälter für 2026 und Details zur Übertragung der aktuellen Tarifergebnisse auf die Bremer Beamtenschaft.
Besoldungsrechner Bremen 2026 – Was du wissen musst
Die Beamtenbesoldung in der Freien Hansestadt Bremen richtet sich nach dem Bremischen Besoldungsgesetz (BremBesG). Als kleinstes Flächenland Deutschlands hat Bremen ein eigenes Besoldungssystem, das sich an den Ergebnissen der Tarifrunde der Länder (TV-L) orientiert. Die aktuellen Besoldungstabellen für 2026 findest du auf dieser Seite.
Der Besoldungsrechner Bremen hilft dir dabei, dein tatsächliches Netto-Gehalt zu ermitteln – inklusive Familienzuschlägen, Stellenzulagen und der aktuellen Besoldungsanpassung 2026.
Dein Grundgehalt in Bremen
Dein Grundgehalt bildet das Fundament deiner monatlichen Bezüge. Die Höhe ist im Bremischen Besoldungsgesetz (BremBesG) festgeschrieben und wird vor allem durch zwei Faktoren bestimmt:
- Deine Besoldungsgruppe: Diese richtet sich nach deinem Amt (z. B. A13 für Lehrer, A9 für den mittleren Dienst oder R1 für Richter am Amtsgericht).
- Deine Erfahrungsstufen: Mit zunehmender Dienstzeit steigst du automatisch in den Stufen auf. Vollzeit entspricht in Bremen 40 Stunden pro Woche.
Die vollständige Übersicht aller Besoldungsgruppen findest du beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle Bremen öffnenBesonderheiten beim Familienzuschlag in Bremen
Der Familienzuschlag in Bremen ist auf deine persönliche Situation abgestimmt und soll die verfassungsgemäße Alimentation gewährleisten:
- Ehebezogener Teil (Stufe 1): Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, erhältst du den ehebezogenen Familienzuschlag.
- Kinderbezogener Teil (ab Stufe 2): Für jedes Kind, für das du Kindergeld erhältst, erhöht sich dein Familienzuschlag entsprechend den Bremer Tabellenwerten.
- Beide Elternteile im öffentlichen Dienst: Der ehebezogene Anteil wird nur einmal ausgezahlt und anteilig aufgeteilt.
- Besoldungsanpassung 2026: Bremen hat die Übertragung des TV-L-Ergebnisses auf die Beamtenbesoldung angekündigt. Die Erhöhung von +2,8 % soll ab April 2026 gelten.
Die exakten Monatsbeträge findest du beim Senator für Finanzen Bremen:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag Bremen öffnenAbzüge: Was dir am Ende bleibt
Als Beamter in Bremen zahlst du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das sorgt für ein höheres Netto im Vergleich zu Angestellten. Beachte aber folgende Punkte:
- Lohnsteuer: Diese wird direkt von deinen Bezügen einbehalten – abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und ggf. Kirchensteuer (in Bremen 9 %).
- Private Krankenversicherung (PKV): Da du beihilfeberechtigt bist, übernimmt das Land Bremen einen Teil deiner Krankheitskosten. Den Rest sicherst du über eine private Restkostenversicherung ab.
- Versorgungsrücklage: Ein kleiner Teil des Bruttos wird für die spätere Pension einbehalten.
- Kein eigener Besoldungsrechner für Bremen: Da Bremen die TV-L-Ergebnisse systemgerecht überträgt, kannst du als Orientierung auch unsere Rechner für vergleichbare Länder nutzen – z. B. den Besoldungsrechner Niedersachsen.
Besoldungsanpassung Bremen 2026 – Aktueller Stand
Die Freie Hansestadt Bremen hat nach der Tarifeinigung TV-L vom 14. Februar 2026 angekündigt, das Tarifergebnis systemgerecht auf die Beamtenbesoldung zu übertragen. Finanzsenator Björn Fecker betonte dabei, dass auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation berücksichtigt werden müssen.
- Ab 01.04.2026: +2,8 %, mindestens 100 € Sockelbetrag (Prognose)
- Ab 01.03.2027: +2,0 % (Prognose)
- Ab 01.01.2028: +1,0 % (Prognose)
Eine vollständige Übersicht aller Bundesländer und deren Übertragungsstatus findest du auf unserer Besoldungsrunden-Seite.
