Hamburg will den Familienzuschlag ab dem dritten Kind deutlich senken: von bisher 838,08 Euro (drittes Kind) und 905 Euro (jedes weitere) auf 635 Euro je Kind, ab März 2027 auf 670 Euro. Das steht im Gesetzentwurf des Senats zur Besoldungsanpassung 2026/2027/2028. Beschlossen ist das noch nicht: Die Bürgerschaft hat das Gesetz bisher nicht verabschiedet, und verkündet ist es auch nicht.
Was der Entwurf vorsieht
- Familienzuschlag ab dem 3. Kind: 635 Euro je Kind ab dem 1. April 2026, 670 Euro ab dem 1. März 2027. Die bisherige Unterscheidung zwischen drittem und weiteren Kindern entfällt.
- Übergang für bisher berücksichtigte Kinder: Für Kinder, die am Tag der Verkündung schon im Familienzuschlag berücksichtigt sind, soll der Betrag schrittweise sinken: 770 Euro bis Ende Februar 2027, 720 Euro vom 1. März bis 31. Dezember 2027, danach der reguläre Betrag.
- Ehe, erstes und zweites Kind: Diese Beträge steigen wie die Grundgehälter um 2,8 % zum 1. April 2026 und um 2,0 % zum 1. März 2027. Zum 1. Januar 2028 steigen sie nochmals.
Die Beträge im Überblick
Gesamtbeträge je Stufe, monatlich, für die Besoldungsgruppen ohne Erhöhungsbeträge:
| Familienzuschlag | bisher | ab 01.04.2026 | ab 01.03.2027 | ab 01.01.2028 |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1, verheiratet | 161,32 € | 165,84 € | 169,15 € | 170,85 € |
| Stufe 2, mit einem Kind | 349,20 € | 358,98 € | 366,15 € | 369,82 € |
| Stufe 3, mit zwei Kindern | 537,08 € | 552,12 € | 563,16 € | 568,80 € |
| Stufe 4, mit drei Kindern (neu hinzukommend) | 1.375,16 € | 1.187,12 € | 1.233,16 € | 1.238,80 € |
| Stufe 4, mit drei Kindern (Übergang) | 1.375,16 € | 1.322,12 € | 1.283,16 € | 1.238,80 € |
| jedes weitere Kind ab dem 3., zusätzlich | 905,00 € | 635,00 € | 670,00 € | 670,00 € |
Die Stufe 2 enthält den Ehezuschlag bereits, die Stufen 3 und 4 enthalten die Beträge der Stufen davor. In der Zeile „Übergang“ gelten die Beträge für Kinder, die bei Verkündung schon berücksichtigt waren. Für sie endet der Übergang zum Jahresende 2027, ab 2028 gilt der reguläre Betrag. „Bisher“ ist der Stand der Besoldungstabelle ab 1. Februar 2025.
Was das für Familien heißt
| Familie, verheiratet mit drei Kindern | Familienzuschlag | Unterschied zu bisher |
|---|---|---|
| bisher | 1.375,16 € | – |
| Übergang, bis 28.02.2027 | 1.322,12 € | −53,04 € |
| Neuer Fall ab 01.04.2026 | 1.187,12 € | −188,04 € |
Bei zwei Kindern oder weniger bringt der Entwurf ein Plus, bei drei Kindern ein Minus. Das Grundgehalt ist darin nicht enthalten, das steigt für alle.
Warum der Senat den Zuschlag senkt
Der Senat verweist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung. Das Gericht hat die Mindestbesoldung nicht mehr am Grundsicherungsniveau gemessen. Hamburg überträgt das auf den zusätzlichen Bedarf für dritte und weitere Kinder und rechnet ihn neu: Er soll 635 Euro und ab März 2027 670 Euro betragen. Der Entwurf räumt selbst ein, dass diese Beträge deutlich unter den bisherigen liegen.
Der dbb hamburg nennt die geplanten Regelungen zur amtsangemessenen Alimentation „völlig unzureichend“. Ob die neue Berechnung vor Gericht standhält, ist offen.
Weitere Punkte im Gesetzentwurf
- Grundgehälter: +2,8 % zum 1. April 2026 (in den unteren Gruppen mindestens 100 Euro), +2,0 % zum 1. März 2027, +1,0 % zum 1. Januar 2028.
- Neue jährliche Sonderzahlung von 27,5 % eines durchschnittlichen Monatsbezugs, ausgezahlt mit den Dezemberbezügen.
- Einmalzahlung für Dezember 2025 von 7,5 %.
- Nachzahlungen für 2011 (17,5 %) und 2012 (30 %).
Wie es weitergeht
Der Entwurf liegt als Drucksache 23/4975 bei der Hamburgischen Bürgerschaft und wird im Haushaltsausschuss beraten. Erst wenn das Gesetz beschlossen und verkündet ist, gelten die Beträge. Bis dahin kann sich noch etwas ändern. Der Besoldungsrechner Hamburg rechnet vorerst mit dem bisherigen Betrag ab dem dritten Kind, rund 862 Euro. Wir passen ihn an, sobald das Gesetz verkündet ist.
Mehr zur Besoldungsrunde 2026 in Hamburg steht auf der Seite Besoldungsrunde Hamburg.
Quellen: Gesetzentwurf des Senats (Anlage VII, Artikel 28 und Begründung); Finanzbehörde Hamburg, Meldung vom 10. Juni 2026; dbb hamburg. Stand: Oktober 2026.
