Besoldungsrunde Sachsen-Anhalt 2026

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Sachsen-Anhalt – Besoldungsanpassung 2026: Gesetz beschlossen

Sachsen-Anhalt war das erste Bundesland, das einen konkreten Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung vorgelegt hat, und gehört nun zu den ersten, die das Gesetz im Landtag verabschiedet haben. Am 21. Mai 2026 stimmte der Landtag dem Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) zu. Das Gesetz ist damit politisch endgültig beschlossen; Ausfertigung und Verkündung im Gesetzblatt stehen noch aus, sind aber reine Formsache.

Finanzminister Michael Richter (CDU) hatte bereits am 27. Februar 2026 eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV‑L zugesagt. Der nun verabschiedete Gesetzestext setzt diese Zusage in den prozentualen Erhöhungsschritten um – weicht jedoch in einigen wichtigen Details vom Tarifabschluss ab.

Beschlossene Besoldungserhöhungen

Gültig abErhöhungHinweis
01.11.2025± 0Nullrunde
01.04.2026+2,8 %kein Mindesterhöhungsbetrag, rückwirkend
01.03.2027+2,0 %gesetzlich festgelegt
01.01.2028+1,0 %gesetzlich festgelegt

Die Erhöhung zum 1. April 2026 gilt rückwirkend und wird voraussichtlich mit den nächsten Bezügen nach der Verkündung ausgezahlt.

📄 Gesetzentwurf LBVAnpG 2026/2027/2028 (PDF)
Hinweis: Der Link zeigt den Gesetzentwurf. Sobald die verkündete Fassung im Gesetzblatt vorliegt, wird er aktualisiert.

Wo weicht Sachsen-Anhalt vom TV‑L ab?

Obwohl die prozentuale Erhöhung dem Tarifergebnis entspricht, gibt es mehrere Abweichungen, die für Beamte in unterschiedlichen Gehaltsstufen spürbar werden.

Kein Mindesterhöhungsbetrag
Im TV‑L gilt ab April 2026 ein Mindestbetrag von 100 Euro monatlich, der vor allem Beschäftigte in niedrigeren Entgeltgruppen absichert. Das Landesgesetz verzichtet vollständig auf diesen Sockelbetrag. Begründet wird dies mit dem beamtenrechtlichen Abstandsgebot: Ein einheitlicher Sockelbetrag würde die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verringern und damit gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen. Anders als Bayern, das mit 2,82 % eine etwas höhere lineare Erhöhung als Ausgleich vorsieht, bleibt Sachsen-Anhalt bei exakt 2,8 %.

Zulagen und Familienzuschlag
Die Zulagen und der Familienzuschlag werden um 2,8 % erhöht – im TV‑L beträgt die Zulagenanpassung dagegen 2,82 %. Die Differenz ist gering, aber systematisch.

Familienzuschlag ab dem dritten Kind eingefroren
Der Betrag von 818,98 € für das dritte und jedes weitere Kind wird nicht erhöht.

Ergänzender Familienzuschlag steigt deutlich
Der ergänzende Familienzuschlag steigt von 350 € auf 600 € – eine Verbesserung, die über das Tarifergebnis hinausgeht, aber nicht den fehlenden Mindestbetrag kompensiert.

Was bedeutet das konkret?

Für untere Besoldungsgruppen (A 5 bis A 8)
Wer weniger als rund 3.570 Euro brutto im Monat verdient, profitiert im Tarifbereich stärker vom 100‑Euro‑Mindestbetrag als von der rein prozentualen Erhöhung. In Sachsen-Anhalt entfällt dieser Vorteil – ohne Kompensation.

Für mittlere und höhere Besoldungsgruppen (ab A 9)
Der Unterschied ist gering, da die 2,8 % linear greifen. Bei höheren Grundgehältern übersteigt die prozentuale Erhöhung den 100‑Euro‑Betrag ohnehin.

Für kinderreiche Familien
Die Erhöhung des ergänzenden Familienzuschlags um 250 € ist ein spürbarer Zugewinn – allerdings nur für Berechtigte. Der eingefrorene Familienzuschlag ab dem dritten Kind bleibt dagegen unverändert.

Einordnung in den Bundesvergleich

Sachsen-Anhalt war das erste Bundesland mit einem konkreten Gesetzentwurf und gehört nun zu den ersten, die das Gesetz verabschiedet haben. Anders als etwa Niedersachsen, das zunächst nur das Jahr 2026 gesetzlich geregelt hat und die Schritte 2027/28 offen ließ, schafft Sachsen-Anhalt mit dem Dreischritt bis 2028 durchgängige Planungssicherheit. Auch die sechsmonatige Verzögerung wie in Bayern findet hier nicht statt. Allerdings ist Sachsen-Anhalt neben wenigen anderen Ländern eines, das den Mindesterhöhungsbetrag nicht übernimmt.

Wie viel mehr bekomme ich konkret?

Die genauen Auswirkungen auf dein Netto‑Einkommen hängen von deiner Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und deinem Familienstand ab. Im Besoldungsrechner Sachsen-Anhalt kannst du die Erhöhung für deine persönliche Situation schnell nachrechnen.

→ Zur Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt

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