Besoldungsrunde Saarland 2026

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Saarland – Besoldungsanpassung 2026: Was Beamte jetzt wissen müssen

Das Saarland hat seine Zusage zur Besoldungsanpassung in ein konkretes Gesetzgebungsverfahren überführt. Nach der Ankündigung von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) vom 20. Februar 2026, das TV‑L-Ergebnis zeit- und inhaltsgleich zu übertragen, wurde am 19. Mai 2026 der Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2026, 2027 und 2028 veröffentlicht. Die Übertragung gilt für alle Beamtinnen und Beamten des Landes sowie für Pensionäre und Versorgungsempfänger.

Geplante Besoldungserhöhungen laut Gesetzentwurf

Gültig abErhöhungHinweis
01.11.2025± 0Nullrunde
01.04.2026+2,8 % | 100 €Gesetzentwurf, rückwirkend
01.03.2027+2,0 %Geplant
01.01.2028+1,0 %Geplant

Die Erhöhungsfaktoren der Besoldungstabelle werden zeit- und wirkungsgleich zum Tarifergebnis TV‑L übernommen. Die Zulagen werden um +2,8 % erhöht – und damit minimal geringer als im Tarifbereich (+2,82 %). Der Mindestbetrag von 100 Euro für 2026 stellt sicher, dass auch untere Besoldungsgruppen spürbar profitieren.

📄 Gesetzentwurf (PDF)

Wertschätzung trotz angespannter Haushaltslage

Das Saarland gehört zu den finanzschwächeren Bundesländern und ist auf Konsolidierungshilfen des Bundes angewiesen. Umso bemerkenswerter ist die klare Zusage zur vollständigen und zeitgleichen Übertragung. Ministerpräsidentin Rehlinger machte deutlich, dass die Wertschätzung für die Arbeit im öffentlichen Dienst – die sich im Tarifabschluss ausdrückt – auch den Beamten des Landes zukommen soll. Eine Verzögerung wie in Bayern oder Abschläge wie in anderen finanzschwachen Ländern der Vergangenheit wurden ausdrücklich nicht in Betracht gezogen.

Was bedeutet „inhaltsgleich“ statt „wirkungsgleich“?

Während viele Bundesländer von einer „wirkungsgleichen“ Übertragung sprechen – was Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung lässt – wählte das Saarland in seiner Ankündigung die Formulierung „zeit- und inhaltsgleich“. Das signalisiert: Die Erhöhung soll inhaltlich identisch zum Tarifabschluss umgesetzt werden, ohne Abweichungen bei Beträgen oder Terminen. Die einzige minimale Abweichung betrifft die Zulagen (+2,8 % statt +2,82 %), was im Gesetzentwurf nun auch formal festgehalten ist.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Gesetzentwurf muss nun das parlamentarische Verfahren im Landtag des Saarlandes durchlaufen. Mit einer Verabschiedung ist in den kommenden Wochen zu rechnen. Die Erhöhung zum 1. April 2026 gilt rückwirkend und wird nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgezahlt.

Wie viel mehr bekomme ich konkret?

Wie sich die Erhöhung auf dein persönliches Nettogehalt auswirkt, hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und Steuerklasse ab. In der Besoldungstabelle Saarland findest du die aktuellen Grundgehälter.

→ Zur Besoldungstabelle Saarland

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