Besoldungsrunde Sachsen 2026

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Sachsen – Besoldungsanpassung 2026: Gesetz verkündet

Der Freistaat Sachsen hat das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) vollständig und rechtssicher auf seine Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Der Sächsische Landtag stimmte dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften am 12. Mai 2026 zu; das Gesetz wurde am 2. Juni 2026 verkündet und ist damit rechtskräftig wirksam.

Sachsen setzt damit – wie bereits angekündigt – auf eine zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses und schafft frühzeitig Rechtssicherheit für alle Besoldungsgruppen. Ein besonderes Merkmal des sächsischen Weges ist der Verzicht auf einen Mindesterhöhungsbetrag zugunsten einer rein linearen Erhöhung.

Beschlossene Besoldungserhöhungen für sächsische Beamte

Gültig abErhöhungHinweis
01.11.2025± 0Nullrunde (nach Inflationsausgleich)
01.04.2026+2,82 %linear, rückwirkend
01.03.2027+2,0 %gesetzlich festgelegt
01.01.2028+1,0 %gesetzlich festgelegt

Die Besoldungsanpassung zum 1. April 2026 gilt rückwirkend und wird voraussichtlich mit den darauffolgenden Bezügen ausgezahlt.

📄 Gesetzestext (PDF)

Dynamisierung der Zulagen und lineare Erhöhung

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Dynamisierung der Zulagen sowie der Verzicht auf einen Sockelbetrag:

  • Zulagen: Die dynamisierten Zulagen werden für 2026 um 2,82 % erhöht.
  • Lineare Erhöhung: Anders als im Tarifbereich, wo ein Mindesterhöhungsbetrag von 100 Euro vereinbart wurde, setzt Sachsen auf eine rein lineare Übertragung. Damit wird das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt und sichergestellt, dass die Leistungsanreize innerhalb der Besoldungsstruktur erhalten bleiben.

Was bedeutet das konkret für sächsische Beamte?

Durch die lineare Erhöhung um 2,82 % profitieren alle Besoldungsgruppen gleichermaßen von der prozentualen Steigerung. Besonders für Beamte in den mittleren und gehobenen Laufbahnen bedeutet dies eine spürbare Steigerung der monatlichen Bruttobezüge, die nach der Phase der steuerfreien Inflationsausgleichszahlungen nun dauerhaft in die Grundgehaltstabelle einfließt.

Anders als in Bundesländern, die über die verfassungskonforme Ausgestaltung von Mindestbeträgen diskutieren, schafft Sachsen durch die lineare Erhöhung frühzeitig Klarheit. Mit der Verkündung des Gesetzes steht der dreistufige Erhöhungspfad bis 2028 verbindlich fest.

Wie viel mehr bekomme ich konkret?

Die genauen Auswirkungen auf dein Netto-Einkommen hängen von deiner Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und deinem Familienstand ab. Im Besoldungsrechner Sachsen kannst du die Erhöhung für deine persönliche Situation schnell nachrechnen.

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