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🕐 Stand: 1. Mai 2026
✓ Aktualisiert — Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht (29.04.2026)

Besoldungsrunde Berlin 2026

Status: Gesetzentwurf eingebracht – Vorziehen der 2028er TV-L-Stufe

Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben am 29. April 2026 den Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 (BerlBVAnpG 2026-2027, Drucksache 19/3188) ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Nach einem Bericht des „Tagesspiegel“ vom 21. April 2026 wird die im TV-L für Januar 2028 vorgesehene Erhöhung auf rückwirkend zum 1. April 2026 vorgezogen. Dadurch ergibt sich eine Anhebung um 3,8 % zu diesem Stichtag.

Besoldungserhöhungen für Berliner Beamte 2026–2027

Berlin weicht mit dem Vorziehen der 2028er Erhöhung vom regulären TV-L-Fahrplan ab und bietet den Landesbeamten dadurch eine spürbar höhere Anpassung. Die Erhöhungen gelten für alle Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin sowie für Versorgungsempfänger.

Zeitpunkt Erhöhung Details / Quelle
ab 01.04.2026 +3,8 % Vorziehen der TV-L-Erhöhung von 2028 (Tagesspiegel 21.04. / Gesetzentwurf 29.04.)
ab 01.03.2027 +2,0 % Zweite TV-L-Stufe (im Gesetzentwurf enthalten)
ab 01.01.2028 Bereits in 2026 vorgezogen, daher keine gesonderte Erhöhung

Die Erhöhung zum 1. April 2026 wird rückwirkend ausgezahlt, sobald das Gesetz vom Abgeordnetenhaus beschlossen und verkündet ist. Der Gesetzentwurf umfasst die Anpassung der Grundgehälter, Zulagen und Versorgungsbezüge entsprechend der dargestellten Prozentsätze.

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Hintergrund & Einordnung

Vorziehen der 2028er Erhöhung

Anders als die meisten Länder überträgt Berlin nicht nur die 2,8 % aus 2026, sondern nutzt den TV-L-Spielraum, um den für Januar 2028 vorgesehenen Schritt auf April 2026 vorzuziehen. Daraus ergibt sich eine ungewöhnlich hohe Einmalanpassung von 3,8 %.

Gesetzgebungsverfahren gestartet

Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/3188) liegt dem Abgeordnetenhaus seit dem 29. April 2026 vor. Nach den Beratungen in den Fachausschüssen wird mit einer Verabschiedung noch vor der Sommerpause gerechnet.

Kein Sonderweg bei der Alimentation

Berlin orientiert sich eng am TV-L. Eine darüber hinausgehende Anpassung aufgrund der BVerfG-Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation ist im aktuellen Gesetzentwurf nicht vorgesehen.

Chronologie — Berliner Besoldungsrunde 2026

Februar 2026
TV-L-Tarifabschluss

Einigung auf +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027, +1,0 % ab Januar 2028.

21. April 2026
Tagesspiegel-Bericht: Vorziehen der 2028er Erhöhung

Zeitung meldet Pläne, die TV-L-Stufe 2028 auf April 2026 vorzuziehen, was zu +3,8 % führen würde.

29. April 2026
Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht

CDU und SPD bringen BerlBVAnpG 2026-2027 unter Drucksache 19/3188 ein. Enthält +3,8 % ab 04/2026 und +2,0 % ab 03/2027.

Ausstehend
Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus

Beratungen in den Ausschüssen, voraussichtliche Verabschiedung noch vor der Sommerpause.

01.04.2026
+3,8 % rückwirkend in Kraft

Die Erhöhung gilt ab diesem Stichtag, Auszahlung nach Gesetzesverkündung.

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