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🕐 Stand: 5. Juni 2026Besoldungsrunde Nordrhein-Westfalen 2026
Nach der offiziellen Bestätigung der geplanten Besoldungserhöhung durch das Finanzministerium am 5. Mai 2026 wurde am 7. Mai 2026 der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2026 bis 2028 veröffentlicht. Die zuvor von mehreren Gewerkschaften gemeldete Erhöhung der Grundgehälter um 3,36 % (rückwirkend zum 1. April 2026) sowie die Zulagensteigerung um 2,8 % ist damit offiziell im Gesetzgebungsverfahren.
Besoldungserhöhungen für NRW-Beamte – Gesetzentwurf
Die folgenden Werte sind dem am 7. Mai 2026 veröffentlichten Gesetzentwurf entnommen. Sie werden nach Verabschiedung durch den Landtag Nordrhein-Westfalen rechtskräftig.
| Gültig ab | Erhöhung | Details |
|---|---|---|
| 01.04.2026 | +3,36 % (Grundgehälter) +2,8 % (Zulagen) |
Gesetzentwurf, rückwirkend |
| 01.03.2027 | +2,0 % | Entspricht TV‑L |
| 01.01.2028 | +1,0 % | Entspricht TV‑L |
Die erste Erhöhung liegt mit +3,36 % auf die Grundgehälter (A‑Tabelle) um 0,56 Prozentpunkte über dem TV‑L‑Abschluss. Der dort vorgesehene Sockelbetrag von mindestens 100 € entfällt – stattdessen wird die gesamte Erhöhungssumme linear auf die Grundgehälter umgelegt. Zulagen, Amtszulagen, die Strukturzulage und Familienzuschläge werden um 2,8 % erhöht. Der Gesetzentwurf wahrt das beamtenrechtliche Abstandsgebot und setzt das Tarifergebnis wirkungsgleich, aber strukturell eigenständig um.
📄 Gesetzentwurf als PDF (Landtag NRW)
Modernisierungspaket — 9 Reformvorhaben für den öffentlichen Dienst
Parallel zur Besoldungsübertragung hat die Landesregierung NRW gemeinsam mit Gewerkschaften und Verbänden ein umfassendes Reformpaket erarbeitet. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk haben die neun Vorhaben am 26. März 2026 vorgestellt. Sie sind im aktuellen Gesetzentwurf enthalten.
„Einen krisenfesten und bürgernahen Staat gibt es nur mit einem starken öffentlichen Dienst. Diese Modernisierungsagenda ist ein wichtiges Signal für die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit unseres Staates.“
„Wir denken den öffentlichen Dienst konsequent vom Arbeitsalltag der Beschäftigten her. Wer Verantwortung für dieses Land übernimmt, soll moderne Rahmenbedingungen vorfinden.“
Die 41. Wochenstunde fließt auf ein Lebensarbeitszeitkonto und kann für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von 0,5 Pflichtstunden pro Woche.
Komplexe Regelungen werden durch Pauschalen ersetzt, Zulagen moderat erhöht. Beitrag zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung.
Der Arbeitszeitrahmen wird in den Morgenstunden von 6:30 Uhr auf 6:00 Uhr erweitert — für mehr Flexibilität im Arbeitsalltag.
Beamte und Richter erhalten bei freiwilligem Ausscheiden eine alternative Alterssicherungsleistung. Stärkt die Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.
Versorgungs- und Rentenleistungen werden künftig getrennt aus den jeweiligen Systemen berücksichtigt. Erleichtert Karrierewechsel und reduziert bürokratischen Aufwand.
Die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Versorgungsberechtigte wird dauerhaft entfristet. Macht die Weiterarbeit erfahrener Fachkräfte attraktiver.
Zusätzliche Beförderungsstellen für aufsichtführende Richterinnen und Richter stärken die Führungsstrukturen an den Gerichten nachhaltig.
Erste Pilotprojekte laufen bereits — u.a. in der Finanzverwaltung, umgesetzt durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.
Das Jobrad-Modell befindet sich bereits in der Umsetzung und bietet Beschäftigten eine attraktive Option für nachhaltige Mobilität.
Hinweis: Die Modernisierungsvorhaben sind Teil des laufenden Gesetzentwurfs. Die Besoldungsanpassung (Tarifübertragung) wird damit in einem gemeinsamen Gesetz mit den strukturellen Reformen verabschiedet.
Hintergrund & Einordnung
NRW bekannte sich früh zur 1:1-Übertragung (Ministerpräsident Wüst Jan. 2026). Nach wochenlangen Spekulationen brachte der Gesetzentwurf vom 7. Mai Klarheit: +3,36 % auf Grundgehälter, +2,8 % auf Zulagen – eine für Beamte vorteilhafte Abweichung vom TV‑L.
Die Landesregierung hat am 22.04.2026 mitgeteilt, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (September 2025) in einem eigenen Gesetzesvorhaben umgesetzt werden sollen – nicht im laufenden Besoldungsanpassungsgesetz.
Als bevölkerungsreichstes Bundesland mit über 300.000 Landesbeamten hat NRW eine Leitfunktion. Die deutliche Anhebung der Grundgehälter um 3,36 % setzt einen neuen Maßstab im Ländervergleich.
Chronologie — NRW Besoldungsrunde 2026
Ministerpräsident Wüst kündigt öffentlich die 1:1-Übertragung an.
Einigung im TV-L: +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027, +1,0 % ab Januar 2028.
Bestätigung 1:1-Übertragung, Vorstellung Modernisierungspaket.
Landesregierung bestätigt erneut, Gesetzentwurf bis Juni, BVerfG-Umsetzung in separatem Gesetz.
Gewerkschaft der Polizei NRW meldet +3,36 % auf Grundgehälter, Zulagen +2,8 %.
Weitere Gewerkschaften bestätigen die Werte. Landesregierung äußert sich weiterhin nicht.
Das Finanzministerium bestätigt die Werte: +3,36 % Grundgehälter, +2,8 % Zulagen – rückwirkend zum 1. April 2026.
Der Entwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2026–2028 wird veröffentlicht. Er enthält auch das Modernisierungspaket.
Die Erhöhung gilt ab diesem Stichtag. Auszahlung erfolgt nach Verabschiedung des Gesetzes.
