Besoldungsrunde Nordrhein-Westfalen 2026

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🕐 Stand: 5. Juni 2026
✓ Aktualisiert — Gesetzentwurf vom 07.05.2026, +3,36 % Grundgehalt, +2,8 % Zulagen

Besoldungsrunde Nordrhein-Westfalen 2026

Status: Gesetzentwurf bestätigt +3,36 % Grundgehalt

Nach der offiziellen Bestätigung der geplanten Besoldungserhöhung durch das Finanzministerium am 5. Mai 2026 wurde am 7. Mai 2026 der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2026 bis 2028 veröffentlicht. Die zuvor von mehreren Gewerkschaften gemeldete Erhöhung der Grundgehälter um 3,36 % (rückwirkend zum 1. April 2026) sowie die Zulagensteigerung um 2,8 % ist damit offiziell im Gesetzgebungsverfahren.

Besoldungserhöhungen für NRW-Beamte – Gesetzentwurf

Die folgenden Werte sind dem am 7. Mai 2026 veröffentlichten Gesetzentwurf entnommen. Sie werden nach Verabschiedung durch den Landtag Nordrhein-Westfalen rechtskräftig.

Gültig ab Erhöhung Details
01.04.2026 +3,36 % (Grundgehälter)
+2,8 % (Zulagen)
Gesetzentwurf, rückwirkend
01.03.2027 +2,0 % Entspricht TV‑L
01.01.2028 +1,0 % Entspricht TV‑L

Die erste Erhöhung liegt mit +3,36 % auf die Grundgehälter (A‑Tabelle) um 0,56 Prozentpunkte über dem TV‑L‑Abschluss. Der dort vorgesehene Sockelbetrag von mindestens 100 € entfällt – stattdessen wird die gesamte Erhöhungssumme linear auf die Grundgehälter umgelegt. Zulagen, Amtszulagen, die Strukturzulage und Familienzuschläge werden um 2,8 % erhöht. Der Gesetzentwurf wahrt das beamtenrechtliche Abstandsgebot und setzt das Tarifergebnis wirkungsgleich, aber strukturell eigenständig um.

📄 Gesetzentwurf als PDF (Landtag NRW)

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Modernisierungspaket — 9 Reformvorhaben für den öffentlichen Dienst

Parallel zur Besoldungsübertragung hat die Landesregierung NRW gemeinsam mit Gewerkschaften und Verbänden ein umfassendes Reformpaket erarbeitet. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk haben die neun Vorhaben am 26. März 2026 vorgestellt. Sie sind im aktuellen Gesetzentwurf enthalten.

„Einen krisenfesten und bürgernahen Staat gibt es nur mit einem starken öffentlichen Dienst. Diese Modernisierungsagenda ist ein wichtiges Signal für die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit unseres Staates.“

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU)

„Wir denken den öffentlichen Dienst konsequent vom Arbeitsalltag der Beschäftigten her. Wer Verantwortung für dieses Land übernimmt, soll moderne Rahmenbedingungen vorfinden.“

Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk
1
Lebensarbeitszeitkonto

Die 41. Wochenstunde fließt auf ein Lebensarbeitszeitkonto und kann für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von 0,5 Pflichtstunden pro Woche.

2
Reform des Zulagen- und Vergütungswesens

Komplexe Regelungen werden durch Pauschalen ersetzt, Zulagen moderat erhöht. Beitrag zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung.

3
Ausweitung des Arbeitszeitrahmens

Der Arbeitszeitrahmen wird in den Morgenstunden von 6:30 Uhr auf 6:00 Uhr erweitert — für mehr Flexibilität im Arbeitsalltag.

4
Einführung eines Altersgeldes

Beamte und Richter erhalten bei freiwilligem Ausscheiden eine alternative Alterssicherungsleistung. Stärkt die Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.

5
Trennung der Alterssicherungssysteme

Versorgungs- und Rentenleistungen werden künftig getrennt aus den jeweiligen Systemen berücksichtigt. Erleichtert Karrierewechsel und reduziert bürokratischen Aufwand.

6
Verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand

Die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Versorgungsberechtigte wird dauerhaft entfristet. Macht die Weiterarbeit erfahrener Fachkräfte attraktiver.

7
Verbesserter Stellenschlüssel in der Justiz

Zusätzliche Beförderungsstellen für aufsichtführende Richterinnen und Richter stärken die Führungsstrukturen an den Gerichten nachhaltig.

8
CoWorking- und Shared-Working-Angebote

Erste Pilotprojekte laufen bereits — u.a. in der Finanzverwaltung, umgesetzt durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.

9
Einführung eines Jobrad-Modells

Das Jobrad-Modell befindet sich bereits in der Umsetzung und bietet Beschäftigten eine attraktive Option für nachhaltige Mobilität.

Hinweis: Die Modernisierungsvorhaben sind Teil des laufenden Gesetzentwurfs. Die Besoldungsanpassung (Tarifübertragung) wird damit in einem gemeinsamen Gesetz mit den strukturellen Reformen verabschiedet.

Hintergrund & Einordnung

Frühes Bekenntnis, späte Details

NRW bekannte sich früh zur 1:1-Übertragung (Ministerpräsident Wüst Jan. 2026). Nach wochenlangen Spekulationen brachte der Gesetzentwurf vom 7. Mai Klarheit: +3,36 % auf Grundgehälter, +2,8 % auf Zulagen – eine für Beamte vorteilhafte Abweichung vom TV‑L.

BVerfG-Urteil als separates Verfahren

Die Landesregierung hat am 22.04.2026 mitgeteilt, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (September 2025) in einem eigenen Gesetzesvorhaben umgesetzt werden sollen – nicht im laufenden Besoldungsanpassungsgesetz.

Signalwirkung für andere Länder

Als bevölkerungsreichstes Bundesland mit über 300.000 Landesbeamten hat NRW eine Leitfunktion. Die deutliche Anhebung der Grundgehälter um 3,36 % setzt einen neuen Maßstab im Ländervergleich.

Chronologie — NRW Besoldungsrunde 2026

Mitte Januar 2026
Zusage auf dbb Jahrestagung

Ministerpräsident Wüst kündigt öffentlich die 1:1-Übertragung an.

Februar 2026
TV-L-Tarifabschluss

Einigung im TV-L: +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027, +1,0 % ab Januar 2028.

26. März 2026
Offizielle Pressemitteilung Landesregierung

Bestätigung 1:1-Übertragung, Vorstellung Modernisierungspaket.

22. April 2026
Bekräftigung der 1:1-Übertragung

Landesregierung bestätigt erneut, Gesetzentwurf bis Juni, BVerfG-Umsetzung in separatem Gesetz.

24. April 2026
GdP-Meldung: 3,36 % Erhöhung

Gewerkschaft der Polizei NRW meldet +3,36 % auf Grundgehälter, Zulagen +2,8 %.

29. April 2026
Steuergewerkschaft und komba bestätigen 3,36 %

Weitere Gewerkschaften bestätigen die Werte. Landesregierung äußert sich weiterhin nicht.

05. Mai 2026
Finanzministerium bestätigt offiziell 3,36 %

Das Finanzministerium bestätigt die Werte: +3,36 % Grundgehälter, +2,8 % Zulagen – rückwirkend zum 1. April 2026.

07. Mai 2026
Gesetzentwurf veröffentlicht

Der Entwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2026–2028 wird veröffentlicht. Er enthält auch das Modernisierungspaket.

01.04.2026
+3,36 % rückwirkend in Kraft

Die Erhöhung gilt ab diesem Stichtag. Auszahlung erfolgt nach Verabschiedung des Gesetzes.

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