Besoldungsrechner Thüringen – Gehaltsrechner für Beamte 2026
Besoldung in Thüringen 2026: Tabellen & Rechner für Landesbeamte Informiere dich hier über die Beamtenbesoldung im Freistaat Thüringen. Wir halten die Besoldungstabellen aktuell und bieten dir einen präzisen Besoldungsrechner Thüringen.
Besoldungsrechner TH: Dein schneller Check für das monatliche Netto-Gehalt inklusive Familienzuschlag und der allgemeinen Stellenzulage.
Tabellen & Besoldungsrunden: Checke die gültigen Grundgehaltssätze für 2026 und die aktuellen prozentualen Erhöhungen.
Besoldungsrechner Thüringen
Berechnung ohne Gewähr. Bitte beachten Sie unsere Rechtlichen Hinweise.
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Quelle: Destatis | destatis.de
Besoldungsrechner Thüringen 2026 – Was du wissen musst
Die Beamtenbesoldung im Freistaat Thüringen richtet sich nach dem Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG). Thüringen gleicht sein Besoldungsniveau schrittweise an den Bundesdurchschnitt an. Die aktuellen Besoldungstabellen für 2026 findest du auf dieser Seite.
Der Besoldungsrechner Thüringen hilft dir dabei, dein tatsächliches Netto-Gehalt zu ermitteln – inklusive Familienzuschlägen, allgemeiner Stellenzulage und der aktuellen Besoldungsanpassung 2026. Ministerpräsident Mario Voigt hat nach der Tarifeinigung im Februar 2026 die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten zugesagt.
Dein Grundgehalt in Thüringen
Dein Grundgehalt bildet das Fundament deiner monatlichen Bezüge. Die Höhe ist im Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG) festgeschrieben und wird vor allem durch zwei Faktoren bestimmt:
- Deine Besoldungsgruppe: Diese richtet sich nach deinem Amt (z. B. A13 für Lehrer an Gymnasien, A9 für den mittleren Dienst oder R1 für Richter am Amtsgericht).
- Deine Erfahrungsstufen: Mit zunehmender Dienstzeit steigst du automatisch in den Stufen auf. Vollzeit entspricht in Thüringen 40 Stunden pro Woche.
Die vollständige Übersicht aller Besoldungsgruppen findest du beim Thüringer Landesamt für Finanzen:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle Thüringen öffnenBesonderheiten bei deinem Familienzuschlag
Die Berechnung des Familienzuschlags in Thüringen ist auf deine persönliche Situation abgestimmt, um die verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten:
- Ehebezogener Teil (Stufe 1): Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst.
- Kinderbezogener Teil (ab Stufe 2): Für jedes Kind, für das du Kindergeld erhältst, erhöht sich dein Familienzuschlag um einen festen Betrag gemäß ThürBesG.
- Ab dem 3. Kind: Ab dem dritten Kind erhältst du deutlich erhöhte Pauschalbeträge zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation.
- Beide Elternteile im öffentlichen Dienst: Der ehebezogene Anteil wird nur einmal ausgezahlt und aufgeteilt. Den kinderbezogenen Teil kann je nach Vereinbarung ein Elternteil voll oder anteilig beziehen.
Die exakten Monatsbeträge findest du beim Thüringer Landesamt für Finanzen:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag Thüringen öffnenAbzüge: Was dir am Ende bleibt
Als Beamter in Thüringen zahlst du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das sorgt für ein höheres Netto im Vergleich zu Angestellten. Beachte aber folgende Punkte:
- Lohnsteuer: Diese wird direkt von deinen Bezügen einbehalten – abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und ggf. Kirchensteuer (in Thüringen 9 %).
- Private Krankenversicherung (PKV): Da du beihilfeberechtigt bist, übernimmt der Freistaat Thüringen einen Teil deiner Krankheitskosten. Den Rest sicherst du über eine private Restkostenversicherung ab.
- Besoldungsniveau Ost: Thüringen gleicht sein Besoldungsniveau schrittweise an den Bundesdurchschnitt an. Die aktuellen Tabellen für 2026 sowie die Prognosen für 2027 und 2028 spiegeln diese kontinuierliche Angleichung wider.
Besoldungsanpassung Thüringen 2026 – Aktueller Stand
Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) hat nach der Tarifeinigung TV-L vom 14. Februar 2026 in einem persönlichen Gespräch mit dem Thüringer Beamtenbund die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten zugesagt.
- Ab 01.04.2026: +2,8 %, mindestens 100 € Sockelbetrag (Prognose)
- Ab 01.03.2027: +2,0 % (Prognose)
- Ab 01.01.2028: +1,0 % (Prognose)
Eine vollständige Übersicht aller Bundesländer findest du auf unserer Besoldungsrunden-Seite.
