Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz – Gehaltsrechner für Beamte 2026
Besoldung in Rheinland-Pfalz 2026: Tabellen & Rechner für Landesbeamte Hier findest du übersichtliche Daten zur Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz. Prüfe die aktuellen Sätze in den Besoldungstabellen oder kalkuliere dein Gehalt mit dem Besoldungsrechner RLP.
Besoldungsrechner RLP: Ermittle dein Netto unter Einbezug von Familienzuschlag, Strukturzulage für bestimmte Ämter und deinen individuellen Abzügen für Steuer und Beihilfe.
Tabellen & Besoldungsrunden: Gültige Grundgehaltssätze für 2026 gemäß dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG RLP).
Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz
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Berechnung ohne Gewähr. Bitte beachten Sie unsere Rechtlichen Hinweise.
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Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz 2026 – Was du wissen musst
Die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz (LBesG RLP). Das Land orientiert sich bei den Besoldungsanpassungen an den Ergebnissen der Tarifrunde der Länder (TV-L) und überträgt diese seit 2015 konsequent zeitgleich und systemgerecht auf die Landesbeamten.
Der Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz hilft dir dabei, dein tatsächliches Netto-Gehalt zu ermitteln – inklusive Familienzuschlägen, Kostendämpfungspauschale und der aktuellen Besoldungsanpassung 2026. Die aktuellen Besoldungstabellen für alle Besoldungsgruppen findest du auf dieser Seite.
Dein Grundgehalt in Rheinland-Pfalz
Das monatliche Grundgehalt bildet das Fundament deiner Bezüge im Landesdienst. Gesetzlich geregelt ist dies im Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz (LBesG RLP). Deine Einstufung orientiert sich an deiner Besoldungsgruppe sowie deiner aktuellen Erfahrungsstufe, in der du mit steigender Dienstzeit automatisch aufsteigst.
Die Anpassung der rheinland-pfälzischen Besoldungstabellen erfolgt in enger Anlehnung an die Abschlüsse der Bundesländer. Den genauen Zeitplan der aktuellen Auszahlungen und Erhöhungsschritte findest du in unserer Rubrik zur Besoldungsrunde der Bundesländer. Jede lineare Anpassung erhöht nicht nur deine aktuelle Liquidität, sondern steigert auch deine ruhegehaltfähigen Dienstbezüge für die Pension.
- Deine Besoldungsgruppe: Richtet sich nach der Wertigkeit deines Amtes (z. B. A9 für den mittleren Dienst, A13 für den gehobenen/höheren Dienst oder entsprechende R-Stufen für Richter und Staatsanwälte).
- Strukturzulagen in RLP: Das Land gewährt für bestimmte Laufbahngruppen länderspezifische Strukturzulagen, die unser Onlinerechner automatisch in der Gesamtsumme berücksichtigt.
Die offiziellen Besoldungstabellen des Landes werden vom zuständigen Landesamt bereitgestellt:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz öffnenBesonderheiten bei deinem Familienzuschlag
Die Struktur des Familienzuschlags in Rheinland-Pfalz berücksichtigt deine persönliche Lebenssituation, um die verfassungsgemäß garantierte Alimentation deiner Familie sicherzustellen:
- Ehebezogener Teil (Stufe 1): Wird an verheiratete Beamte gezahlt. Stehen beide Partner im öffentlichen Dienst, findet eine anteilige Aufteilung statt.
- Die RLP-Besonderheit beim 2. Kind: Der Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind ist in Rheinland-Pfalz **dynamisch gestaltet** und an deine konkrete Besoldungsgruppe gekoppelt. Höhere Dienstgrade erhalten für das zweite Kind somit einen statistisch höheren Zuschlag.
- Ab dem 3. Kind: Zum Schutz kinderreicher Familien greifen ab dem dritten Kind massiv angehobene Pauschalbeträge, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken.
Die exakten Monatsbeträge für deine familiäre Situation stellt das LFF RLP bereit:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag Rheinland-Pfalz öffnenAbzüge und Beihilfe: Was kommt auf dein Konto?
Als Beamter in RLP profitierst du von einem vorteilhaften Netto-Verhältnis, da keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Bei deiner Budgetplanung musst du jedoch zwei Faktoren beachten:
- Lohnsteuer: Deine Bezüge (inklusive eventueller Zulagen wie der Polizeizulage) unterliegen der regulären Einkommensteuer. Die prozentualen Erhöhungen verändern deine Progression geringfügig.
- Private Krankenversicherung (PKV): Das Land gewährt dir Beihilfe zu deinen Krankheitskosten. Die verbleibende Restkostenlücke musst du über eine private Restkostenversicherung schließen. Alle wichtigen Details findest du auf unserer Sonderseite zur Krankenversicherung für Beamte.
- Die Kostendämpfungspauschale (KDP): In Rheinland-Pfalz gilt eine jährliche Kostendämpfungspauschale, die nach Besoldungsgruppen gestaffelt ist. Sie fungiert als Selbstbehalt bei deinen medizinischen Einreichungen und verringert die staatliche Rückerstattung im Ernstfall um einen festen Jahresbetrag.
Besoldungsanpassung Rheinland-Pfalz 2026 – Aktueller Stand
Rheinland-Pfalz hat nach der Tarifeinigung TV-L vom 14. Februar 2026 die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamtenbesoldung bestätigt. Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Finanzministerin Doris Ahnen betonten, dass diese Praxis seit 2015 gelebte Tradition in Rheinland-Pfalz sei.
- Ab 01.04.2026: +2,8 %, mindestens 100 € Sockelbetrag (Prognose)
- Ab 01.03.2027: +2,0 % (Prognose)
- Ab 01.01.2028: +1,0 % (Prognose)
Eine vollständige Übersicht aller Bundesländer und deren Übertragungsstatus findest du auf unserer Besoldungsrunden-Seite.
