📈 Sachsen: Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung 2026/2027/2028 – Das sind die konkreten Pläne (Stand: April 2026)
Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD in Sachsen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Beamtenbesoldung an das Tarifergebnis des TV-L anpasst – allerdings mit einer entscheidenden Besonderheit. Wir fassen die Details für dich zusammen.
📅 Der Fahrplan für die kommenden Jahre
Der Entwurf (Stand: 1. April 2026) sieht folgende lineare Erhöhungen vor, die sich eng am TV-L orientieren, aber auf einen Sockelbetrag verzichten:
- 01. November 2025 – 31. März 2026: Nullrunde (nach Auslaufen der Inflationsausgleichszahlungen).
- 01. April 2026: Erhöhung der Grundbesoldung um 2,82 % (geplant, Gesetzentwurf liegt vor).
- 01. März 2027: Erhöhung um 2,0 % (geplant).
- 01. Januar 2028: Erhöhung um 1,0 % (Prognose).
Wichtig: Die dynamisierten Zulagen werden zum 01.04.2026 um ebenfalls 2,82 % angehoben. Damit bleiben die Abstände innerhalb der Besoldungsstruktur gewahrt.
💰 Warum verzichtet Sachsen auf den Mindestbetrag?
Anders als der TV-L, der eine Erhöhung um 2,8 %, mindestens aber 100 € vorsieht, plant Sachsen eine reine lineare Steigerung um 2,82 %. Die Regierungsfraktionen begründen dies mit dem „Abstandsgebot„. Ein Sockelbetrag würde niedrigere Besoldungsgruppen überproportional heben und damit den Erfahrungsvorsprung höherer Dienstjahre sowie die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen (z. B. A9 zu A10) verwässern. Das soll so vermieden werden.
Für dich als Beamten bedeutet das konkret: Je nach deiner Besoldungsgruppe fällt die Erhöhung geringer aus als im TV-L. Beispiel: Ein Beamter in A13 erhält durch die Linearerhöhung ca. 135 € mehr (2,82 % von 4.800 €), während der Sockelbetrag bei 100 € gedeckelt wäre – hier also ein Vorteil. Ein Beamter in A6 (ca. 2.500 € Brutto) erhält nur ca. 70,50 € mehr – deutlich weniger als die tariflichen 100 €.
🇪🇺 Übertragung der Zulagen und weitere Details
Die Regierung betont, eine „zeit- und systemgerechte“ Übertragung des Tarifergebnisses anzustreben. Das bedeutet:
- Systemgerecht: Die Einmalzahlungen oder Sockelbeträge des TV-L werden in lineare Prozentsätze umgerechnet, um das Beamtenrecht nicht zu verletzen.
- Dynamisierung: Nicht nur die Grundbesoldung, sondern auch die spezifischen Erschwernis- und Funktionszulagen werden um 2,82 % angehoben.
- Zeitgleich: Die Erhöhungen sollen zeitnah nach den Tarifabschlüssen in Kraft treten (ab 01.04.2026).
🔮 Ausblick und nächste Schritte
Der Gesetzentwurf liegt nun im Landtag zur Beratung vor. Da die CDU/SPD-Minderheitsregierung auf Stimmen aus der Opposition angewiesen ist, steht eine endgültige Verabschiedung noch aus. Allerdings signalisieren auch andere Fraktionen Zustimmung. Die Auszahlung der rückwirkenden Erhöhung ab April 2026 ist für den Sommer 2026 geplant.
Unser Tipp: Nutze die Besoldungsrechner für Sachsen, um deine individuelle Pension & Netto-Besoldung für die Jahre 2026-2028 exakt zu berechnen. Die neuen Werte sind bereits hinterlegt.
