TV-Ärzte Rechner (Unikliniken) – Gehaltsrechner 2026

TV-Ärzte/TdL 2026: Entgelttabellen & Rechner für Universitätskliniken

Hier findest du alle aktuellen Informationen zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL). Mit unserem exakten TV-Ärzte Rechner berechnest du schnell und präzise dein persönliches Netto-Gehalt für 2026 – egal ob du als Assistenzarzt in der Weiterbildung oder als erfahrener Oberarzt an einer Landes-Uniklinik tätig bist.

Tarifrechner TV-Ärzte 2026: Unser System berücksichtigt deine Entgeltgruppe (Ä 1 für Assistenzärzte bis Ä 4 für Leitende Oberärzte), deine maßgeblichen Berufsjahre für die jeweilige Stufe sowie deinen Beschäftigungsgrad bei der tariflichen 42-Stunden-Woche. Zusätzlich fließen ärztespezifische Vergütungen wie Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, Zeitzuschläge (z. B. 15 % für Nachtarbeit), die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge sowie der Arbeitnehmeranteil zur betrieblichen Zusatzversorgung (VBL) in die Berechnung ein.

Tabellen & Tarifrunden: Die für 2026 maßgebliche Tabelle trat in ihrer aktuellen Erhöhungsstufe am 01.02.2025 in Kraft. Die Vergleichswerte aus dem Vorjahr basieren auf dem Stand vom 01.04.2024. Alle Details und Rechner für das nicht-ärztliche Personal an Landes- und Unikliniken findest du auf unserer Seite zum Tarifrechner TV-L.

TV-Ärzte Uniklinik-Rechner 2026

ℹ️ Ärztinnen/Ärzte an Universitätskliniken (TdL)
Inkl. Sozialversicherung (RV, ALV, KV, PV) und Zusatzversorgung (1,41 %). Vollzeit = 40 Std./Woche (ab 1.1.2026). Bereitschaftsdienst-, Rufbereitschafts- und Rettungsdienstentgelte sind nicht dienstplan­genau abbildbar – bitte über „Sonstige Zulagen“ eintragen.
Kinderlos (PV-Zuschlag +0,6 %) ?Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 % Zuschlag in der Pflegeversicherung.
🔄 Wechselschicht- / Schichtzulage (§ 8)
Wechselschichtzulage (105 €/Monat)
Schichtzulage (40 €/Monat)

Wechselschicht- und Schichtzulage schließen sich aus. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Bereitschaftsdienst über „Sonst. Zulagen“ eintragen.

🚑 Rettungsdienst (§ 19)

Aktuell 24,13 € pro Einsatz (Stand Feb. 2025, unverändert 2026).

Dein Tarifentgelt im TV-Ärzte (TdL)

Die Entgelttabelle des TV-Ärzte/TdL für Universitätskliniken ist deutlich kompakter als die regulären Tabellen des öffentlichen Dienstes und speziell auf die ärztliche Laufbahn zugeschnitten. Sie umfasst vier Entgeltgruppen (Ä 1 bis Ä 4) mit jeweils bis zu sechs Stufen. Da alle Landes-Universitätskliniken (mit Ausnahme von Häusern mit privaten Haustarifen) dieselben Tabellenwerte nutzen, berechnet unser Rechner diese Werte einheitlich. Die aktuell für 2026 maßgebliche Tabelle trat am 01.02.2025 in Kraft und löste die Vorjahrestabelle ab. Alle weiteren Informationen zu aktuellen Tarifentwicklungen findest du auf unserer Seite zur Besoldungsrunde 2026.

  • Deine Entgeltgruppe: Die Eingruppierung richtet sich strikt nach deiner ärztlichen Qualifikation und Funktion. Ä 1 gilt für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung (Assistenzärzte). Ä 2 ist für Fachärztinnen und Fachärzte vorgesehen. In Ä 3 werden Oberärztinnen und Oberärzte eingruppiert, während Ä 4 für Leitende Oberärztinnen und Leitende Oberärzte als ständige Vertreter des Chefarztes gilt.
  • Deine Erfahrungsstufe (Berufsjahre): Anders als im TVöD oder TV-L richten sich die Stufenlaufzeiten im TV-Ärzte direkt nach der ärztlichen Berufserfahrung in der jeweiligen Qualifikationsstufe. In der Gruppe Ä 1 steigst du jährlich automatisch eine Stufe weiter (von Stufe 1 im 1. Jahr bis Stufe 6 ab dem 6. Jahr). In der Gruppe Ä 2 (Facharzt) erfolgen die Aufstiege in größeren Abständen (Stufe 2 ab dem 4. Jahr, Stufe 3 ab dem 7. Jahr, bis Stufe 6 ab dem 13. Jahr). Relevant sind hierbei immer die anrechenbaren Zeiten ärztlicher Tätigkeit.

Ausführliche Infos und Tabellenwerte zum TV-Ärzte findest du hier:

👉 Weiterführende Infos zum TV-Ärzte

Bereitschaftsdienste, Zeitzuschläge & Extras im TV-Ärzte

Neben dem monatlichen Tabellenentgelt machen Dienste außerhalb der regulären Arbeitszeit einen erheblichen Teil des ärztlichen Gehalts aus. Unser Rechner berücksichtigt die wichtigsten dieser Faktoren flexibel:

  • Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft: Der Krankenhausbetrieb erfordert eine lückenlose Versorgung rund um die Uhr. Die Vergütung von Bereitschaftsdiensten richtet sich nach den Belastungsstufen (I bis III) und den individuellen Stundensätzen deiner Entgeltstufe. Da diese Vergütung in der Praxis oft schwankt oder über komplexe Arbeitszeitkonten verbucht wird, kannst du dein durchschnittliches Dienstgehalt unkompliziert als Gesamtsumme in das dafür vorgesehene Freifeld eintragen.
  • Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit: Wer zu ungünstigen Zeiten arbeitet, erhält prozentuale Zuschläge auf das Stundenentgelt. Im TV-Ärzte/TdL betragen diese unter anderem für Nachtarbeit 15 %, für Sonntagsarbeit 25 % und für Feiertagsarbeit (ohne Freizeitausgleich) 35 %. Diese kannst du im Rechner über das Auswahlmenü flexibel hinzuschalten.
  • Besonderheit zur Jahressonderzahlung: Im TV-Ärzte/TdL gibt es keine klassische Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“), wie man sie aus dem allgemeinen TV-L oder TVöD kennt. Der Marburger Bund hat dieses finanzielle Volumen stattdessen direkt in deutlich höhere monatliche Tabellengehälter einfließen lassen, um eine kontinuierliche und transparente Vergütung über das gesamte Jahr zu sichern.

Abzüge und Netto-Ermittlung im TV-Ärzte

Als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt an einer Universitätsklinik bist du sozialversicherungspflichtig, profitierst jedoch von berufsständischen Besonderheiten, die sich direkt auf deine Netto-Berechnung auswirken. Folgende Faktoren berücksichtigt unser Rechner für 2026:

  • Ärzteversorgung statt gesetzlicher Rentenversicherung: Die allermeisten Klinikärzte lassen sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien, um Beiträge an das zuständige berufsständische Versorgungswerk abzuführen. Der Arbeitnehmeranteil entspricht exakt dem Satz der gesetzlichen Rentenversicherung (9,3 % des Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Unser Rechner führt diese Kalkulation vollautomatisch durch.
  • Kranken- und Pflegeversicherung (Beitragsbemessungsgrenze): Durch das ärztliche Einkommen wird die Versicherungspflichtgrenze meist schnell überschritten, weshalb viele Ärztinnen und Ärzte freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind. Der reguläre Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 % zzgl. des halben kassenindividuellen Zusatzbeitrags, Ø ca. 2,5 % in 2026) sowie zur Pflegeversicherung wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
  • Zusatzversorgung (VBL): Angestellte an Universitätskliniken der Länder erwerben zusätzlich Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitnehmeranteil zur VBL Classic liegt im Tarifgebiet West bei 1,41 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und wird im Rechner automatisch als Abzug einbezogen.
  • Steuerfreie Zuschläge: Zuschläge für echte Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind im gesetzlich definierten Rahmen steuer- und sozialversicherungsfrei. Trägst du diese im Rechner ein, fließen sie ohne Abzüge direkt in deine Netto-Berechnung ein.
Wichtiger Hinweis: Unser Online-Rechner kalkuliert deine Abzüge präzise nach den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben für das Jahr 2026 – inklusive des spezifischen Versorgungswerk-Beitrags und des VBL-Anteils. Da ärztliche Dienstpläne hochgradig individuell sind, versteht sich das Ergebnis als genauer Richtwert; die finale Abrechnung erstellt das jeweilige Landesamt bzw. die Personalabteilung der Uniklinik.

Häufige Fragen zum TV-Ärzte (TdL) 2026

Was verdient man im TV-Ärzte als Assistenzarzt zum Einstieg 2026?

Eine Ärztin oder ein Arzt in der Weiterbildung (Assistenzarzt) wird in die Entgeltgruppe Ä 1, Stufe 1 eingruppiert. Nach der für 2026 maßgeblichen Tabelle (Stand 01.02.2025) beträgt das monatliche Brutto-Grundgehalt für Berufseinsteiger an Universitätskliniken 5.602,51 €. Durch zusätzliche Bereitschaftsdienste und Zeitzuschläge fällt das tatsächliche Bruttoeinkommen in der Praxis meist deutlich höher aus.

Was ist der Unterschied zwischen TV-Ärzte TdL und TV-Ärzte VKA?

Der wesentliche Unterschied liegt im Arbeitgeber und Geltungsbereich: Der TV-Ärzte/TdL gilt exklusiv für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken der Bundesländer (z. B. Uniklinik Köln, LMU Klinikum München, Charité Berlin). Der TV-Ärzte/VKA regelt hingegen die Gehälter an kommunalen Krankenhäusern (z. B. Stadt- und Kreiskliniken). Die Tabellenstrukturen sind ähnlich, die konkreten Euro-Beträge unterscheiden sich jedoch.

Wie funktioniert der Stufenaufstieg im TV-Ärzte?

Die Stufen im TV-Ärzte orientieren sich direkt an den Berufsjahren innerhalb deiner aktuellen Qualifikationsstufe. In der Assistenzarzt-Gruppe Ä 1 rückt man jedes Jahr automatisch eine Stufe weiter (Stufe 1 bis 6). Nach der Ernennung zum Facharzt (Wechsel in Ä 2) beginnt die Zählung von vorn, wobei die Stufenlaufzeiten hier länger sind (z. B. Wechsel in Stufe 2 erst nach 3 Jahren Facharzttätigkeit).

Erhalten Uniklinik-Ärzte eine Jahressonderzahlung oder Weihnachtsgeld?

Nein, im TV-Ärzte/TdL ist kein klassisches Weihnachtsgeld oder eine Jahressonderzahlung verankert. Das finanzielle Äquivalent wurde bei den Tarifverhandlungen direkt in die monatlichen Tabellensätze umgelegt. Dadurch haben Ärzte an Unikliniken ein höheres monatliches Grundgehalt statt einer Einmalzahlung im November.

Gilt dieser Tarifvertrag auch für das Pflegepersonal an Universitätskliniken?

Nein, dieses Tarifwerk ist exklusiv für die Ärzteschaft verhandelt worden. Das Pflegepersonal, therapeutische Berufe sowie Angestellte im Verwaltungs- und Labordienst an Landes- und Unikliniken werden nach dem allgemeinen Tarifvertrag der Länder bezahlt. Dafür steht dir unser spezialisierter TV-L Rechner zur Verfügung.

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