Was ist die ruhegehaltfähige Dienstzeit?
Die ruhegehaltfähige Dienstzeit ist die Grundlage für die Berechnung deiner späteren Pension: Sie umfasst alle Dienstjahre, die bei der Ermittlung deines Ruhegehalts (Pension) mitgezählt werden — nicht zwangsläufig identisch mit deiner gesamten beruflichen Laufbahn.
Was zählt dazu, was nicht?
Grundsätzlich zählt die Zeit im Beamtenverhältnis ab einem bestimmten Mindestalter (meist ab dem 17. Lebensjahr). Nicht automatisch mitgezählt werden z. B. Zeiten vor der Verbeamtung (etwa als Angestellter im öffentlichen Dienst), bestimmte Beurlaubungszeiträume oder Teilzeitphasen — Teilzeit wird oft nur anteilig angerechnet.
Wie wirkt sich das auf die Pension aus?
Die Höhe der Pension berechnet sich aus einem Prozentsatz des letzten Grundgehalts, gestaffelt nach der Anzahl ruhegehaltfähiger Dienstjahre. Je mehr anrechenbare Dienstjahre, desto höher der erreichte Versorgungssatz — bis zu einem gesetzlichen Höchstsatz.
Warum das für die Pensionsplanung wichtig ist
Wer z. B. später in den Staatsdienst eingetreten ist, längere Teilzeitphasen hatte oder Beurlaubungen (z. B. Elternzeit über die gesetzliche Mindestzeit hinaus) in Anspruch genommen hat, sollte frühzeitig prüfen, wie sich das auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit und damit auf die spätere Pension auswirkt — um mögliche Lücken rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls privat vorzusorgen.
💡 Mit unserem Pensionslücken-Rechner kannst du eine erste Einschätzung bekommen, wie sich deine individuelle Situation auf deine spätere Pension auswirkt.
