Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) bei Beamten: Wer bekommt wie viel?

Anders als bei Tarifbeschäftigten ist das „Weihnachtsgeld“ bei Beamten offiziell die Jahressonderzahlung — und sie ist bundesweit alles andere als einheitlich geregelt. Jedes Bundesland entscheidet eigenständig, ob und in welcher Form diese Zahlung erfolgt.

Drei unterschiedliche Systeme

Grob unterscheiden sich die 16 Bundesländer in drei Gruppen: Länder mit einer separaten Einmalzahlung am Jahresende (spürbar als zusätzlicher Betrag auf der Dezember- oder November-Abrechnung), Länder, die die Sonderzahlung bereits in die monatlichen Bezüge eingerechnet haben (kein separater Betrag, dafür laufend höheres Grundgehalt), und ein einzelnes Land, das die klassische Jahressonderzahlung komplett gestrichen hat.

Wovon hängt die Höhe ab?

Wo eine separate Zahlung existiert, richtet sich die Höhe meist nach der Besoldungsgruppe — niedrigere Gruppen erhalten oft einen höheren Prozentsatz eines Monatsgehalts als höhere Gruppen. In einigen Ländern gibt es zusätzlich Zuschläge pro Kind.

Warum das für einen Bundesländer-Vergleich wichtig ist

Wer nur das monatliche Grundgehalt zwischen zwei Bundesländern vergleicht, übersieht leicht einen entscheidenden Unterschied: Ein Land mit niedrigerem Monatsgehalt, aber einer großzügigen separaten Jahressonderzahlung, kann übers Jahr gerechnet günstiger sein als ein Land mit höherem Monatsgehalt ohne separate Zahlung.

💡 In unserem Bundesländer-Vergleich für Polizeibeamte findest du eine detaillierte Übersicht, welches System in welchem Bundesland gilt — inklusive konkreter Beträge.

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