Was ist der Familienzuschlag? Erklärung + Beispiel

Was ist der Familienzuschlag bei Beamten?

Der Familienzuschlag ist ein zusätzlicher Gehaltsbestandteil für Beamtinnen und Beamte, der zum Grundgehalt hinzukommt — abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder. Er ist Teil der Besoldung und wird monatlich zusammen mit dem Grundgehalt ausgezahlt.

Wer bekommt den Familienzuschlag?

Grundsätzlich zwei Bestandteile: Ein ehebezogener Anteil für verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Beamte (in manchen Bundesländern, z. B. Berlin, entfällt dieser Anteil komplett), und ein kinderbezogener Anteil pro kindergeldberechtigtem Kind. Der kinderbezogene Anteil steigt in der Regel ab dem dritten Kind deutlich an.

Was passiert, wenn beide Partner im öffentlichen Dienst arbeiten?

Sind beide Ehepartner im öffentlichen Dienst beschäftigt, wird der Familienzuschlag nur einmal gewährt und zwischen beiden aufgeteilt — meist hälftig, in manchen Bundesländern anteilig nach Arbeitszeit. Welcher Elternteil den Zuschlag beantragt, muss aktiv festgelegt werden.

Beispiel: Ein verheirateter Beamter (A12, Stufe 5) mit zwei Kindern erhält neben dem Grundgehalt zusätzlich den ehebezogenen Anteil sowie zwei kinderbezogene Anteile — je nach Bundesland macht das mehrere hundert Euro brutto monatlich aus.

Unterscheidet sich der Familienzuschlag zwischen den Bundesländern?

Ja, deutlich. Die Höhe des Zuschlags variiert teils erheblich zwischen den 16 Bundesländern — besonders bei mehreren Kindern können sich Unterschiede von mehreren hundert Euro pro Monat ergeben.

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