Besoldungsrunde Nordrhein-Westfalen 2026

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🕐 Stand: 1. Mai 2026
✓ Aktualisiert — Gewerkschaftsmeldungen 29.04.2026, Landesregierung 22.04.2026

Besoldungsrunde Nordrhein-Westfalen 2026

Status: 1:1-Übertragung bestätigt – Details in Klärung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 22. April 2026 die 1:1-Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses bekräftigt. Mehrere Gewerkschaften (GdP, Deutsche Steuergewerkschaft, komba) melden jedoch übereinstimmend eine Erhöhung der Grundgehälter um 3,36 % (ohne Mindestbetrag) und Zulagensteigerungen um 2,8 %. Eine offizielle Bestätigung oder ein Dementi der Landesregierung zu diesen Zahlen steht noch aus.

Mögliche Besoldungserhöhungen für NRW-Beamte ab 2026

Die folgenden Werte zeigen, was offiziell zugesagt wurde und was Gewerkschaften aktuell berichten. Bis zur Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes im Landtag NRW sind beide Varianten möglich.

Zeitpunkt Erhöhung Details / Quelle
ab 01.04.2026 +2,8 % | mind. 100 € 1:1-Übertragung TV-L (offiziell bestätigt 22.04.2026)
ab 01.04.2026 +3,36 % (Grundgehälter)
+2,8 % (Zulagen)
Gewerkschaftsangaben (GdP, Steuergewerkschaft, komba) – unbestätigt
ab 01.03.2027 +2,0 % Zweite Stufe (unabhängig von der Variante)
ab 01.01.2028 +1,0 % Dritte Stufe

Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich rückwirkend zum 1. April 2026, sobald das Gesetz verabschiedet ist. Das Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf bis Juni 2026 angekündigt (22.04.2026).

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Modernisierungspaket — 9 Reformvorhaben für den öffentlichen Dienst

Parallel zur Besoldungsübertragung hat die Landesregierung NRW gemeinsam mit Gewerkschaften und Verbänden ein umfassendes Reformpaket erarbeitet. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk haben die neun Vorhaben am 26. März 2026 vorgestellt. Sie sollen in einen Gesetzentwurf überführt werden.

„Einen krisenfesten und bürgernahen Staat gibt es nur mit einem starken öffentlichen Dienst. Diese Modernisierungsagenda ist ein wichtiges Signal für die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit unseres Staates.“

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU)

„Wir denken den öffentlichen Dienst konsequent vom Arbeitsalltag der Beschäftigten her. Wer Verantwortung für dieses Land übernimmt, soll moderne Rahmenbedingungen vorfinden.“

Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk
1
Lebensarbeitszeitkonto

Die 41. Wochenstunde fließt auf ein Lebensarbeitszeitkonto und kann für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von 0,5 Pflichtstunden pro Woche.

2
Reform des Zulagen- und Vergütungswesens

Komplexe Regelungen werden durch Pauschalen ersetzt, Zulagen moderat erhöht. Beitrag zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung.

3
Ausweitung des Arbeitszeitrahmens

Der Arbeitszeitrahmen wird in den Morgenstunden von 6:30 Uhr auf 6:00 Uhr erweitert — für mehr Flexibilität im Arbeitsalltag.

4
Einführung eines Altersgeldes

Beamte und Richter erhalten bei freiwilligem Ausscheiden eine alternative Alterssicherungsleistung. Stärkt die Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.

5
Trennung der Alterssicherungssysteme

Versorgungs- und Rentenleistungen werden künftig getrennt aus den jeweiligen Systemen berücksichtigt. Erleichtert Karrierewechsel und reduziert bürokratischen Aufwand.

6
Verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand

Die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Versorgungsberechtigte wird dauerhaft entfristet. Macht die Weiterarbeit erfahrener Fachkräfte attraktiver.

7
Verbesserter Stellenschlüssel in der Justiz

Zusätzliche Beförderungsstellen für aufsichtführende Richterinnen und Richter stärken die Führungsstrukturen an den Gerichten nachhaltig.

8
CoWorking- und Shared-Working-Angebote

Erste Pilotprojekte laufen bereits — u.a. in der Finanzverwaltung, umgesetzt durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.

9
Einführung eines Jobrad-Modells

Das Jobrad-Modell befindet sich bereits in der Umsetzung und bietet Beschäftigten eine attraktive Option für nachhaltige Mobilität.

Hinweis: Die Modernisierungsvorhaben sind Teil eines gesonderten Gesetzespakets. Die reine Besoldungsanpassung (Tarifübertragung) wird in einem separaten Besoldungsanpassungsgesetz geregelt, das voraussichtlich bis Juni 2026 in den Landtag eingebracht wird.

Hintergrund & Einordnung

Frühes Bekenntnis, offene Details

NRW bekannte sich früh zur 1:1-Übertragung (Ministerpräsident Wüst Jan. 2026). Nach der Bestätigung im März und April sind nun die konkreten Prozentwerte Gegenstand von Spekulationen. Die Gewerkschaftsmeldungen deuten auf eine für Beamte vorteilhafte Abweichung vom TV-L hin.

BVerfG-Urteil als separates Verfahren

Die Landesregierung hat am 22.04.2026 mitgeteilt, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (September 2025) in einem eigenen Gesetzesvorhaben umgesetzt werden sollen – nicht im laufenden Besoldungsanpassungsgesetz.

Signalwirkung für andere Länder

Als bevölkerungsreichstes Bundesland mit über 300.000 Landesbeamten hat NRW eine Leitfunktion. Sollte die 3,36 %-Variante bestätigt werden, wäre dies ein starkes Signal für die gesamte Beamtenbesoldung im Ländervergleich.

Chronologie — NRW Besoldungsrunde 2026

Mitte Januar 2026
Zusage auf dbb Jahrestagung

Ministerpräsident Wüst kündigt öffentlich die 1:1-Übertragung an.

Februar 2026
TV-L-Tarifabschluss

Einigung im TV-L: +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027, +1,0 % ab Januar 2028.

26. März 2026
Offizielle Pressemitteilung Landesregierung

Bestätigung 1:1-Übertragung, Vorstellung Modernisierungspaket.

22. April 2026
Bekräftigung der 1:1-Übertragung

Landesregierung bestätigt erneut, Gesetzentwurf bis Juni, BVerfG-Umsetzung in separatem Gesetz.

24. April 2026
GdP-Meldung: 3,36 % Erhöhung

Gewerkschaft der Polizei NRW meldet +3,36 % auf Grundgehälter, Zulagen +2,8 %.

29. April 2026
Steuergewerkschaft und komba bestätigen 3,36 %

Weitere Gewerkschaften bestätigen die Werte. Landesregierung äußert sich weiterhin nicht.

Ausstehend
Einbringung Besoldungsanpassungsgesetz im Landtag

Der Entwurf soll bis Juni vorgelegt werden.

01.04.2026
Erhöhung wirksam (rückwirkend)

Auszahlung erfolgt nach Verabschiedung des Gesetzes.

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