Gute Nachrichten für die Beamtenschaft im Freistaat: Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben die Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs angekündigt. Ziel ist es, das aktuelle Tarifergebnis der Länder (TV-L) zeit- und systemgerecht auf die sächsische Besoldung und Versorgung zu übertragen.
Jan Löffler (CDU) und Henning Homann (SPD) stellten klar, dass damit die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Sachsen gewahrt und die Leistung der Beamtinnen und Beamten wertgeschätzt werden soll.
Die geplanten Anpassungen im Überblick
Auf Basis der Ankündigungen ergibt sich für die kommenden Jahre folgender Fahrplan für die Grundbesoldung (vorbehaltlich der finalen gesetzlichen Verabschiedung):
| Gültig ab | Erhöhung | Status |
| 01.11.2025 | + 0,0 % | Status quo (nach Inflationsausgleich) |
| 01.04.2026 | + 2,8 % (min. 100 Euro) | Geplant |
| 01.03.2027 | + 2,0 % | Geplant |
| 01.01.2028 | + 1,0 % | Prognose |
Dynamisierung der Zulagen
Ein wichtiger Punkt im Entwurf ist die Anpassung der dynamisierten Zulagen. Hier ist für das Jahr 2026 eine Erhöhung von 2,82 % vorgesehen, was sich eng an den Regelungen des TV-L orientiert. Dies stellt sicher, dass nicht nur das Grundgehalt, sondern auch die spezifischen Erschwernis- und Funktionszulagen mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt halten.
Was bedeutet „zeit- und systemgerecht“?
Die Ankündigung einer systemgerechten Übernahme ist entscheidend. Während der TV-L oft Einmalzahlungen oder Sockelbeträge vorsieht, müssen diese im Beamtenrecht verfassungskonform in lineare Prozentsätze umgerechnet werden. Sachsen signalisiert hier, den Weg einer eins-zu-eins-nahen Übertragung zu gehen, um die Besoldungsstruktur konsistent zu halten.
Ausblick
Nach der Phase der steuerfreien Inflationsausgleichszahlungen im Jahr 2024 und 2025 markiert der 1. April 2026 den Wiedereinstieg in die lineare Erhöhung der Tabellenwerte. Für sächsische Landesbeamte bedeutet dies eine spürbare und dauerhafte Steigerung ihrer Bezüge in drei Stufen.
Hinweis: Wir halten dich hier auf dem Laufenden, sobald der exakte Gesetzestext vorliegt.
