Besoldungsrechner Schleswig-Holstein – Gehaltsrechner für Beamte 2026
Besoldung in Schleswig-Holstein 2026: Tabellen & Rechner Hier findest du alle wichtigen Fakten zur Beamtenbesoldung im Landesdienst Schleswig-Holstein. Entdecke die Besoldungstabellen für den „echten Norden“ oder nutze den Besoldungsrechner SH.
- Tabellen & Besoldungsrunden: Gültige Besoldungssätze für 2026 nach dem schleswig-holsteinischen Besoldungsgesetz (SHBesG).
- Besoldungsrechner SH: Ermittle dein Netto unter Berücksichtigung von Familienzuschlag, Strukturzulagen und Abzügen durch die Beihilfe.
Besoldungsrechner Schleswig-Holstein
Dieser Zuschlag (§45a SHBesG) wird nur gewährt, wenn das Familien‑Gesamteinkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Die aktuellen Erhöhungssätze betragen:
2025: +0,6 % bis +2,3 % (A6–A8)
2026: +15 % bis +20 %
2027: +12 % bis +22 %
Eine automatische Berechnung ist derzeit nicht möglich. Nach Registrierung auf unserer Website (in Vorbereitung) können Sie künftig prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen der Zuschlag zusteht.
Berechnung ohne Gewähr. Bitte beachten Sie unsere Rechtlichen Hinweise.
✓ Aktuelle Tabellen 2026 | ✓ Inkl. Familienzuschlag | ✓ Datenschutzkonform
Besoldungsrechner Schleswig-Holstein 2026 – Was du wissen musst
Die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein richtet sich nach dem Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (BesGSH). Besonders: Mit einer Wochenarbeitszeit von 41 Stunden liegt Schleswig-Holstein über dem Bundesdurchschnitt – beim Gehaltsvergleich solltest du das berücksichtigen. Die aktuellen Besoldungstabellen für 2026 findest du auf dieser Seite.
Der Besoldungsrechner Schleswig-Holstein hilft dir dabei, dein tatsächliches Netto-Gehalt zu ermitteln – inklusive Familienzuschlägen und der aktuellen Besoldungsanpassung 2026. Schleswig-Holstein hat als eines der ersten Länder die Übertragung des Tarifergebnisses sogar auf den 01.01.2026 vorgezogen.
Dein Grundgehalt in Schleswig-Holstein
Im echten Norden regelt das Schleswig-Holsteinische Besoldungsgesetz (SHBesG) die finanzielle Ausstattung der Beamtinnen und Beamten. Das monatliche Grundgehalt bestimmt sich nach deiner Besoldungsgruppe und deiner aktuellen Erfahrungsstufe, in der du durch Dienstjahre automatisch aufsteigst.
Die Umsetzung der Tarifrunden erfolgt im Landesdienst strukturiert. Den aktuellen Stand der gesetzlichen Anpassungen und den bundesweiten Vergleich findest du in unserer Dokumentation zur aktuellen Besoldungsrunde der Bundesländer. Diese Anpassungen sichern schrittweise das Niveau deiner Alimentation und wirken sich direkt auf deine späteren ruhegehaltfähigen Bezüge im Ruhestand aus.
- Deine Besoldungsgruppe: Bestimmt dein Einstiegs- oder Beförderungsamt (z. B. A9 für den mittleren Dienst, A13 für den gehobenen/höheren Dienst bzw. Lehrkräfte im Landesdienst).
- Strukturzulagen in SH: Eventuelle länderspezifische Zulagenkomponenten werden von unserem Besoldungsrechner automatisch in der Gesamtsumme berücksichtigt.
Die offiziellen Grundgehaltstabellen des Landes kannst du direkt beim Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) einsehen:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle SH öffnenBesonderheiten bei deinem Familienzuschlag
Die Berechnung des Familienzuschlags in Schleswig-Holstein war in der Vergangenheit Gegenstand intensiver juristischer Debatten, um eine absolut verfassungskonforme Alimentation zu garantieren:
- Ehebezogener Teil (Stufe 1): Wird gezahlt, wenn du verheiratet bist. Stehen beide Partner im öffentlichen Dienst, findet eine anteilige Aufteilung statt.
- Die SH-Besonderheit beim Familienzuschlag: Aufgrund intensiver Nachbesserungen zur Mindestalimentation hat Schleswig-Holstein ein stark differenziertes System. Der Erhöhungsbetrag ab dem **zweiten Kind ist dynamisch** und hängt direkt von deiner Besoldungsgruppe ab.
- Ab dem 3. Kind: Hier greifen massiv angehobene Sätze. Das Land setzt damit die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Absicherung kinderreicher Familien direkt in der monatlichen Abrechnung um.
Die exakten Monatsbeträge für deine Familiensituation stellt das DLZP bereit:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag SH öffnenAbzüge und Beihilfe: Was kommt auf dein Konto?
Als Landesbeamter in SH bist du von den gesetzlichen Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit. Das führt zu einem hohen Netto-Verhältnis, allerdings musst du deine private Vorsorge genau planen:
- Lohnsteuer und Progression: Deine Bezüge unterliegen der Einkommensteuer. Durch die schrittweisen Erhöhungen der Besoldungsrunden verschiebt sich deine Progression minimal.
- Private Krankenversicherung (PKV): Das Land SH gewährt dir Beihilfe zu deinen Krankheitskosten. Die verbleibende Lücke musst du über eine Restkostenversicherung schließen. Ausführliche Details zu Tarifen und Beihilfen findest du auf unserer Spezialseite zur Krankenversicherung für Beamte.
- Kostendämpfungspauschale in SH: Schleswig-Holstein behält bei der Beihilfe eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte Kostendämpfungspauschale ein, die im Krankheitsfall als jährlicher Selbstbehalt wirkt.
Besoldungsanpassung Schleswig-Holstein 2026 – Aktueller Stand
Schleswig-Holstein hat als eines der ersten Bundesländer gehandelt: Finanzministerin Silke Schneider hat die Übertragung des Tarifergebnisses bereits auf den 01.01.2026 vorgezogen – früher als die meisten anderen Länder. Zusätzlich ist eine rückwirkende Anpassung für 2025 vorgesehen.
- Ab 01.01.2026 (vorgezogen): +2,8 %, mindestens 100 € Sockelbetrag
- Rückwirkend 2025: ca. +3,2 %, mindestens 125 € (geplant)
- Ab 01.03.2027: +2,0 % (Prognose)
- Ab 01.01.2028: +1,0 % (Prognose)
Eine vollständige Übersicht aller Bundesländer findest du auf unserer Besoldungsrunden-Seite.
