Hessen hebt zum 1. Juli 2026 die Besoldung um 3,02 Prozent an, mindestens aber um 110 Euro. Der Landtag hat das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 am 2. September 2026 verabschiedet. Zum 1. Oktober 2027 folgen weitere 2,8 Prozent.
Für Familien ist vor allem eine Änderung wichtig: Der Familienzuschlag für das erste und zweite Kind steigt deutlich stärker als die Grundgehälter.
Familienzuschlag vorher und nachher
| Betrag (monatlich) | bis 30.06.2026 | ab 01.07.2026 | Plus |
|---|---|---|---|
| Ehezuschlag (Stufe 1) | 172,10 € | 177,30 € | 5,20 € |
| je Kind, 1. und 2. Kind | 263,22 € | 360,57 € | 97,35 € |
| je Kind, ab dem 3. Kind | 806,72 € | 831,08 € | 24,36 € |
Gesamter Familienzuschlag, verheiratet
| Familie | bisher | neu | Plus |
|---|---|---|---|
| ohne Kind | 172,10 € | 177,30 € | 5,20 € |
| 1 Kind | 435,32 € | 537,87 € | 102,55 € |
| 2 Kinder | 698,54 € | 898,44 € | 199,90 € |
| 3 Kinder | 1.505,26 € | 1.729,52 € | 224,26 € |
Eine verheiratete Beamtin oder ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern bekommt damit knapp 200 Euro im Monat mehr Familienzuschlag, zusätzlich zur Erhöhung des Grundgehalts.
Grundgehalt
Die Grundgehälter steigen um 3,02 Prozent. In den unteren Besoldungsgruppen greift der Mindestbetrag von 110 Euro. Der Anwärtergrundbetrag liegt ab 1. Juli 2026 für A 6 bis A 8 bei 1.561,14 Euro und für A 9 bis A 11 bei 1.634,81 Euro.
Dein persönlicher Wert
Im Besoldungsrechner Hessen gibst du Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und Kinderzahl an und siehst das Netto mit den neuen Zuschlägen. Hintergründe zur hessischen Besoldungsrunde stehen auf der Seite Besoldungsrunde Hessen.
Quellen: dbb, Besoldungstabelle Hessen ab 1. Juli 2026; Beträge bis 30.06.2026 nach der dbb-Tabelle ab 1. Dezember 2025. Stand: Oktober 2026.
