Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat am 16. September 2026 das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 verabschiedet. Die Besoldung steigt demnach zum 1. April 2026 linear um 3,3 Prozent, ohne Mindestbetrag. Das Landesamt für Finanzen zahlt die höheren Bezüge seit den Septemberbezügen aus.
Die drei Erhöhungsstufen
| Gültig ab | Erhöhung |
|---|---|
| 1. April 2026 | +3,3 % |
| 1. März 2027 | +2,0 % |
| 1. Januar 2028 | +1,0 % |
Anwärterinnen und Anwärter erhalten insgesamt 150 Euro mehr, verteilt auf drei Schritte.
Was das beim Grundgehalt ausmacht
Vorher galt die Tabelle vom 1. Februar 2025. Die folgenden Beträge sind Monatsbrutto laut amtlicher Tabelle ab 1. April 2026:
| Besoldungsgruppe | bisher | ab 04/2026 | Plus |
|---|---|---|---|
| A 5, niedrigster Wert | 2.964,74 € | 3.062,58 € | 97,84 € |
| A 9, niedrigster Wert | 3.292,40 € | 3.401,05 € | 108,65 € |
| A 13, niedrigster Wert | 4.956,45 € | 5.120,01 € | 163,56 € |
| A 13, höchster Wert | 6.243,50 € | 6.449,54 € | 206,04 € |
| B 1 | 7.757,92 € | 8.013,93 € | 256,01 € |
Weil es keinen Mindestbetrag gibt, steigt der Betrag in Euro mit der Besoldungsgruppe. Frühere Prognosen waren von 2,8 Prozent und mindestens 100 Euro ausgegangen. Dieser Mindestbetrag ist im verabschiedeten Gesetz nicht enthalten.
Familienzuschlag
Auch der Familienzuschlag steigt. Der ehebezogene Teil liegt jetzt bei 88,03 Euro (vorher 85,22 Euro). Für das erste und zweite Kind gelten 246,97 Euro je Kind (vorher 239,08 Euro). Ab dem dritten Kind bleibt es bei 726,00 Euro je Kind.
Dein persönlicher Wert
Gruppe, Stufe, Familienstand und Kinder trägst du im Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz ein. Er rechnet mit den neuen Tabellen und zeigt das Netto nach Steuern. Den Zeitplan aller Länder findest du auf der Seite Besoldungsrunde.
Quellen: dbb, Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz ab 1. April 2026; Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz. Stand: Oktober 2026.
