In Nordrhein-Westfalen hängt der Familienzuschlag vom Wohnort ab. Maßgeblich ist die Mietenstufe der Gemeinde, in der du mit Hauptwohnsitz gemeldet bist, von I bis VII nach der Wohngeldverordnung. Beim ersten Kind liegt zwischen der niedrigsten und der höchsten Stufe ein Unterschied von mehr als 630 Euro im Monat.
Gesamter Familienzuschlag nach Mietenstufe
Die Tabelle zeigt den monatlichen Familienzuschlag für Verheiratete in den Besoldungsgruppen ab A 9, gültig seit 1. April 2026 (Anlage 13 zum Landesbesoldungsgesetz). Der Ehezuschlag allein beträgt 173,50 Euro und ist in den Beträgen enthalten.
| Mietenstufe | 1 Kind | 2 Kinder |
|---|---|---|
| I | 324,52 € | 734,08 € |
| II | 324,52 € | 877,30 € |
| III | 373,81 € | 1.024,87 € |
| IV | 518,76 € | 1.196,36 € |
| V | 651,57 € | 1.358,93 € |
| VI | 794,39 € | 1.526,09 € |
| VII | 955,05 € | 1.721,50 € |
Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 gelten leicht abweichende Beträge. Ohne den Ehezuschlag bleiben beim ersten Kind in Mietenstufe I 151,02 Euro und in Mietenstufe VII 781,55 Euro übrig. Das ergibt die Differenz von 630,53 Euro.
Wie sich die Erhöhung 2026 auswirkt
Zum 1. April 2026 stiegen die Grundgehälter in NRW um 3,36 Prozent. Der Familienzuschlag und andere an der Besoldungserhöhung beteiligte Bezüge stiegen dagegen um 2,80 Prozent. Die Anwärtergrundbeträge wurden um 60 Euro angehoben.
Welche Mietenstufe gilt für dich
Die Zuordnung der Gemeinden zu den Stufen steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung. Entscheidend ist der Hauptwohnsitz am Ersten des Monats. Ist der Ehepartner ebenfalls im öffentlichen Dienst und hat Anspruch auf den Ehezuschlag, wird dieser Betrag nach § 43 Absatz 4 LBesG NRW jeweils zur Hälfte gezahlt.
Im Besoldungsrechner NRW wählst du die Mietenstufe aus und siehst sofort, wie sich der Familienzuschlag und das Netto für deine Situation ergeben.
Quellen: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Familienzuschläge ab 01.04.2026 (Anlage 13 LBesG NRW). Stand: Oktober 2026.
