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🕐 Stand: 1. Mai 2026
✓ Aktualisiert — Zusage Finanzminister 12.03.2026, Pressemitteilung 16.02.2026

Besoldungsrunde Bremen 2026

Status: Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung zugesagt – BVerfG-Prüfung läuft

Bremens Finanzminister Gerald Heere hat am 12. März 2026 gegenüber ver.di, GEW, DGB und GdP zugesagt, das TV‑L-Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die rund 17.500 Landesbeamten und Versorgungsempfänger zu übertragen. Die Umsetzung verzögert sich jedoch, weil die Landesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (Urteil vom September 2025) einarbeiten will – dies erfordert nach Angaben des Ministers noch „Rechenarbeiten“.

Besoldungserhöhungen für Bremer Beamte 2026–2028

Die folgenden Werte entsprechen der Zusage des Finanzministers vom 12. März 2026. Rechtlich verbindlich werden sie mit der Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes durch die Bremische Bürgerschaft. Ein Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht vor.

Zeitpunkt Erhöhung Details / Besonderheit
ab 01.04.2026 +2,8 % | mind. 100 € Lineare Erhöhung mit Mindestbetrag · Anwärter +60 €
ab 01.03.2027 +2,0 % Zweite TV‑L-Stufe · Anwärter +60 €
ab 01.01.2028 +1,0 % Dritte TV‑L-Stufe · Anwärter +30 €

Finanzsenator Björn Fecker bezifferte die Gesamtkosten des Tarifabschlusses für die Kernverwaltung auf rund 11,4 Mio. € (2026), 24,5 Mio. € (2027) und 32,1 Mio. € (2028). Für Sonderhaushalte, Eigenbetriebe und Anstalten öffentlichen Rechts kommen weitere Millionenbeträge hinzu. Die Erhöhung gilt rückwirkend zum 1. April 2026, die Auszahlung erfolgt nach Verabschiedung des Gesetzes.

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Hintergrund & Einordnung

Zusage unter Haushaltsvorbehalt

Bremen befindet sich in einem laufenden Sanierungsprogramm. Finanzsenator Fecker bezeichnete den Tarifabschluss im Februar 2026 als „gerade noch vertretbaren Kompromiss“. Die Übertragung auf Beamte ist politisch zugesagt, aber haushalterisch eine Herausforderung.

BVerfG-Urteil als zusätzlicher Prüfauftrag

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung (September 2025) zwingt Bremen – wie andere Länder auch – zu einer Überprüfung des gesamten Besoldungsgefüges. Der Finanzminister will dies im laufenden Verfahren berücksichtigen, was die Gesetzgebung verzögert.

Mindestbetrag und Abstandsgebot

ver.di bewertet die Zusage eines Mindesterhöhungsbetrags von 100 € ausdrücklich positiv, da dieser „aufgrund des Abstandsgebots kein Selbstläufer“ sei. Das zeigt, dass in Bremen die Besoldungsstruktur auch unteren Besoldungsgruppen zugutekommt.

Chronologie — Bremer Besoldungsrunde 2026

Februar 2026
TV-L-Tarifabschluss

Einigung auf +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027, +1,0 % ab Januar 2028.

16. Februar 2026
Pressemitteilung des Finanzsenators

Finanzsenator Fecker kündigt Prüfung einer systemgerechten Übertragung an. Verweist auf angespannte Haushaltslage und BVerfG-Urteil. Beziffert Kosten auf rund 110 Mio. € über drei Jahre.

12. März 2026
Finanzminister Heere sagt Übertragung zu

In Gesprächen mit ver.di, GEW, DGB und GdP wird die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung zugesichert. BVerfG-konforme Ausgestaltung erfordert weitere Prüfung. Nächstes Treffen nach Ostern 2026 geplant.

Ausstehend
Gesetzentwurf und Beschlussfassung

Ein Gesetzentwurf wurde noch nicht in die Bremische Bürgerschaft eingebracht. Die Umsetzung soll „so schnell wie möglich“ erfolgen – ein konkreter Zeitplan ist nicht bekannt.

01.04.2026
+2,8 % rückwirkend in Kraft

Die Erhöhung gilt ab diesem Stichtag. Auszahlung erfolgt nach Verabschiedung des Gesetzes.

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