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🕐 Stand: 21. September 2026
Das Kabinett hat am 1. September 2026 den Entwurf für die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 beschlossen. Er regelt die offenen Schritte: +2,5 % zum 1. März 2027 (die tariflichen 2,0 % plus 0,5 % für die amtsangemessene Alimentation) und +1,0 % zum 1. Januar 2028. Wichtiger noch für Verheiratete: Der Verheiratetenbestandteil des Familienzuschlags von 170,36 Euro soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in die Grundgehälter aller Beamten einfließen, unabhängig vom Familienstand. Die kindbezogene Sonderzahlung für das erste und zweite Kind steigt um 50 % auf 375 Euro. Der Entwurf geht nach der Verbändebeteiligung in den Landtag.
Niedersachsen – Besoldungsanpassung 2026: Gesetz verkündet, Folgegesetz im Verfahren
Niedersachsen hat das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) in einem eigenen Gesetz auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Der Niedersächsische Landtag beschloss das Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (NBVAnpG 2026) am 27. Mai 2026; das Gesetz wurde am 2. Juni 2026 verkündet und ist damit rechtskräftig wirksam.
Das Gesetz überträgt die erste Tariferhöhung systemgerecht auf die Besoldung. Für die Jahre 2027 und 2028 enthält das NBVAnpG 2026 noch keine Festlegungen – diese bleiben einem späteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten, in dem auch die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur amtsangemessenen Alimentation geprüft wird.
Die Erhöhungsschritte im Überblick
- ab 01.04.2026: +2,8 %, mindestens 100 € monatlich (rückwirkend)
- ab 01.03.2027: +2,5 % (2,0 % Tarifübertragung, 0,5 % Alimentation) – Kabinettsentwurf vom 01.09.2026
- ab 01.01.2028: +1,0 % – Kabinettsentwurf vom 01.09.2026
Die Besoldungsanpassung gilt rückwirkend zum 1. April 2026. Die Erhöhung umfasst die Grundgehälter, Zulagen und Zuschläge (letztere um +2,8 %). Der Sockelbetrag von mindestens 100 Euro stellt sicher, dass auch untere Besoldungsgruppen spürbar profitieren.
📄 Gesetzestext des NBVAnpG 2026 (PDF)
Einmalzahlung für 2025 bereits ausgezahlt
Noch bevor das Besoldungsanpassungsgesetz verabschiedet wurde, hatte der Niedersächsische Landtag am 3. März 2026 eine Einmalzahlung für das Jahr 2025 beschlossen – als verfassungsrechtlich gebotene Maßnahme zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation. Die Beträge werden rückwirkend mit einer der nächsten Besoldungszahlungen ausgezahlt:
- Besoldungsgruppen A 5 bis A 8: 800 €
- Alle übrigen Besoldungsgruppen ab A 9: 500 €
- Anwärterinnen und Anwärter: 250 €
- Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag anteilig
Voraussetzung ist, dass im Jahr 2025 Dienstbezüge zugestanden haben. Die Gesamtbelastung für den Landeshaushalt beträgt rund 59,6 Millionen Euro, die durch vorhandene Haushaltsmittel gedeckt sind.
Warum nur 2026 geregelt ist
Die Landesregierung begründete das zweistufige Vorgehen mit der Fortentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (Urteil vom September 2025). Mit dem NBVAnpG 2026 wurde zunächst der unmittelbare Handlungsbedarf für 2026 gedeckt. Das angekündigte Folgegesetz liegt seit dem Kabinettsbeschluss vom 1. September 2026 vor und regelt 2025 bis 2028 in einem Zug. Finanzminister Gerald Heere (Grüne) hat mehrfach bekräftigt, dass die Übertragung des Tarifergebnisses „in voller Höhe, ohne Abschläge“ erfolgen soll – dies gilt auch für die künftigen Schritte.
Klare Perspektive für Niedersachsens Beamte
Anders als Bayern, das die Erhöhung um sechs Monate verzögert, hat Niedersachsen zügig gehandelt und das erste Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet. Die Besoldungserhöhung zum 1. April 2026 steht auf einer rechtssicheren Grundlage. Der Entwurf für 2025 bis 2028 sieht zudem eine Sonderzahlung von 1.200 Euro für 2026 vor, die im Dezember 2026 fließen soll; die Nachzahlung der Sonderzahlung 2025 ist für November 2026 geplant.
Wie viel mehr bekomme ich konkret?
Wie sich die Erhöhung auf dein persönliches Nettogehalt auswirkt, hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und Steuerklasse ab. Im Besoldungsrechner Niedersachsen kannst du das schnell nachrechnen.
