Besoldungsrunde Niedersachsen 2026

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🕐 Stand: 02. Juni 2026

Niedersachsen – Besoldungsanpassung 2026: Gesetz verkündet

Niedersachsen hat das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) in einem eigenen Gesetz auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Der Niedersächsische Landtag beschloss das Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (NBVAnpG 2026) am 27. Mai 2026; das Gesetz wurde am 2. Juni 2026 verkündet und ist damit rechtskräftig wirksam.

Das Gesetz überträgt die erste Tariferhöhung systemgerecht auf die Besoldung. Für die Jahre 2027 und 2028 enthält das NBVAnpG 2026 noch keine Festlegungen – diese bleiben einem späteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten, in dem auch die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur amtsangemessenen Alimentation geprüft wird.

Beschlossene Besoldungserhöhung für 2026

  • ab 01.04.2026: +2,8 %, mindestens 100 € monatlich (rückwirkend)
  • 2027 und 2028: noch nicht gesetzlich geregelt

Die Besoldungsanpassung gilt rückwirkend zum 1. April 2026. Die Erhöhung umfasst die Grundgehälter, Zulagen und Zuschläge (letztere um +2,8 %). Der Sockelbetrag von mindestens 100 Euro stellt sicher, dass auch untere Besoldungsgruppen spürbar profitieren.

📄 Gesetzestext des NBVAnpG 2026 (PDF)

Einmalzahlung für 2025 bereits ausgezahlt

Noch bevor das Besoldungsanpassungsgesetz verabschiedet wurde, hatte der Niedersächsische Landtag am 3. März 2026 eine Einmalzahlung für das Jahr 2025 beschlossen – als verfassungsrechtlich gebotene Maßnahme zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation. Die Beträge werden rückwirkend mit einer der nächsten Besoldungszahlungen ausgezahlt:

  • Besoldungsgruppen A 5 bis A 8: 800 €
  • Alle übrigen Besoldungsgruppen ab A 9: 500 €
  • Anwärterinnen und Anwärter: 250 €
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag anteilig

Voraussetzung ist, dass im Jahr 2025 Dienstbezüge zugestanden haben. Die Gesamtbelastung für den Landeshaushalt beträgt rund 59,6 Millionen Euro, die durch vorhandene Haushaltsmittel gedeckt sind.

Warum nur 2026 geregelt ist

Die Landesregierung begründet das zweistufige Vorgehen mit der Fortentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (Urteil vom September 2025). Mit dem NBVAnpG 2026 wird zunächst der unmittelbare Handlungsbedarf für 2026 gedeckt. Für die weiteren Erhöhungsschritte 2027 und 2028 soll ein Folgegesetz erarbeitet werden, das die dann vorliegenden verfassungsrechtlichen Prüfmaßstäbe vollständig berücksichtigt. Finanzminister Gerald Heere (Grüne) hat mehrfach bekräftigt, dass die Übertragung des Tarifergebnisses „in voller Höhe, ohne Abschläge“ erfolgen soll – dies gilt auch für die künftigen Schritte.

Klare Perspektive für Niedersachsens Beamte

Anders als Bayern, das die Erhöhung um sechs Monate verzögert, hat Niedersachsen zügig gehandelt und das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet. Die Besoldungserhöhung zum 1. April 2026 steht damit auf einer rechtssicheren Grundlage. Für die Folgeschritte ab 2027 können Beamtinnen und Beamte auf eine Fortsetzung der systemgerechten Übertragung vertrauen – sobald das nächste Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Wie viel mehr bekomme ich konkret?

Wie sich die Erhöhung auf dein persönliches Nettogehalt auswirkt, hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und Steuerklasse ab. Im Besoldungsrechner Niedersachsen kannst du das schnell nachrechnen.

→ Zum Besoldungsrechner Niedersachsen

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