Hamburg – Besoldungsanpassung 2026: Senat legt Gesetzentwurf zur 1:1-Übertragung vor
Hamburg setzt seine Zusage zügig um. Nachdem Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) unmittelbar nach der Tarifeinigung am 14. Februar 2026 die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des TV‑L-Ergebnisses auf die hamburgischen Beamten und Versorgungsempfänger angekündigt hatte, hat der Senat nun den formellen Gesetzentwurf beschlossen. Nach Angaben des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) liegt seit dem 6. Mai 2026 der Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028 vor. Der Entwurf setzt die zugesagte 1:1-Übertragung um und gewährleistet eine amtsangemessene Alimentation.
Geplante Besoldungserhöhungen für Hamburger Beamte
| Gültig ab | Erhöhung | Hinweis |
|---|---|---|
| 01.11.2025 | ± 0 | Nullrunde |
| 01.04.2026 | +2,8 % | 100 € | 1:1 TV‑L, rückwirkend, Gesetzentwurf |
| 01.03.2027 | +2,0 % | geplant |
| 01.01.2028 | +1,0 % | geplant |
Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 27 Monate bis zum 31. Januar 2028. Anwärterinnen und Anwärter erhalten zum April 2026 monatlich 60 Euro zusätzlich. Die Erhöhung gilt rückwirkend und wird nach Verabschiedung durch die Bürgerschaft ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt
Die Tarifeinigung belastet den Hamburger Haushalt erheblich. Die Mehrkosten – inklusive der Übertragung auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger – belaufen sich auf rund 526 Millionen Euro im Jahr 2026, 477 Millionen Euro im Jahr 2027 und 610 Millionen Euro im Jahr 2028. Bundesweit kostet die Einigung alle Länder zusammen rund 12,34 Milliarden Euro.
Dressel machte deutlich, dass das Tarifergebnis an die Grenzen des finanziell Machbaren gehe und den ohnehin hohen Konsolidierungsdruck im Hamburger Haushalt weiter steigere. Ausdrücklich begrüßte er, dass ein zusätzlicher Urlaubstag – wie er im TVöD-Abschluss vereinbart wurde – im TV‑L nicht durchgesetzt werden konnte.
Die Hamburg-Zulage: Besondere Verbesserung für bürgernah Beschäftigte
Ein besonderes Merkmal des Hamburger Abschlusses ist die sogenannte Hamburg-Zulage – eine Regelung, für die Finanzsenator Dressel nach eigenen Angaben hartnäckig gekämpft hatte und die nun erstmals tariflich verankert wurde.
Beschäftigte der Hamburger Verwaltung, die in direktem Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern stehen, erhalten rückwirkend ab dem 1. Februar 2026 eine monatliche Zulage von 100 Euro – ab dem 1. Mai 2027 steigt diese auf 115 Euro. Darunter fallen zum Beispiel Beschäftigte beim Bürgerservice in den Bezirksämtern, beim Hamburg Service vor Ort, in den Jobcentern sowie in Schulsekretariaten.
Weitere Zulagen und Verbesserungen
- Waffenträgerzulage: Angestellte im Polizeidienst mit Waffenbefugnis erhalten ab sofort 30 € monatlich zusätzlich, ab Mai 2027 steigt die Zulage auf 40 €.
- Sozial- und Erziehungsdienst (SuE): Beschäftigte erhalten zusätzlich zur bestehenden SuE-Stadtstaaten-Zulage weitere 50 € monatlich, ab Mai 2027 dann 75 €.
- Schicht- und Wechselschichtzulagen: Die Wechselschichtzulage wird auf 200 € monatlich angehoben (in Krankenhäusern auf 250 €), die Schichtzulage auf 100 €.
- Deutschlandticket als Jobticket: Hamburg zahlt ab April 2026 einen steuer- und abgabenfreien Mobilitätszuschuss zum Deutschlandticket in Höhe von 15,75 €. Das senkt den Eigenanteil der Beschäftigten auf 44,10 € monatlich (statt regulär 63 €). Der Zuschuss wird bei künftigen Preiserhöhungen dynamisiert.
- Auszubildende: Die Ausbildungsentgelte steigen insgesamt um 150 € – in drei Schritten von 60 €, 60 € und 30 € in den Jahren 2026, 2027 und 2028. Eine Abschlussprämie von bis zu 500 € für gute und sehr gute Noten wurde ebenfalls vereinbart.
Klarer Kurs: 1:1 und ohne Abstriche
Anders als Bayern (sechs Monate Verzögerung) oder Sachsen-Anhalt (Verzicht auf den Mindestbetrag) wählt Hamburg den unveränderten Weg. Der Gesetzentwurf sieht vor, jeden Punkt des Tarifabschlusses zu übernehmen:
- Mindesterhöhungsbetrag 100 Euro für alle Besoldungsgruppen, bei denen 2,8 % weniger als 100 Euro ausmachen würden
- Zulagen und Familienzuschläge werden um 2,82 % dynamisiert
- Die zweite und dritte Erhöhungsstufe (2027, 2028) sind im Entwurf bereits mit den TV‑L-Daten vorgemerkt
Wie geht es jetzt weiter?
Der Gesetzentwurf wird nun in der Hamburgischen Bürgerschaft beraten. Mit einem Abschluss des Verfahrens ist noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen. Die rückwirkende Auszahlung zum 1. April 2026 erfolgt zeitnah nach der Verkündung.
Wie viel mehr bekomme ich konkret?
Wie sich die Besoldungserhöhung auf dein persönliches Nettogehalt auswirkt, hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und Steuerklasse ab. Im Besoldungsrechner Hamburg kannst du das schnell nachrechnen.
