Besoldungsrunde Sachsen-Anhalt 2026

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Sachsen-Anhalt – Besoldungsanpassung 2026: Was Beamte jetzt wissen müssen

Sachsen-Anhalt war das erste Bundesland, das einen konkreten Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung vorgelegt hat. Allerdings weicht dieser Entwurf in mehreren Punkten vom ursprünglich angekündigten TV-L-Ergebnis ab — trotz der ausdrücklichen Zusage von Finanzminister Michael Richter (CDU) vom 27. Februar 2026, das Tarifergebnis wirkungsgleich zu übertragen.

Geplante Besoldungserhöhungen für Beamte in Sachsen-Anhalt

  • ab 01.04.2026: +2,8 % — aber ohne Mindesterhöhungsbetrag
  • ab 01.03.2027: weitere +2,0 %
  • ab 01.01.2028: weitere +1,0 %

Wo weicht Sachsen-Anhalt vom TV-L ab?

Im Tarifbereich gilt ab April 2026 ein Mindestbetrag von 100 Euro monatlich, der vor allem Beschäftigte in niedrigeren Entgeltgruppen absichert. Im Gesetzentwurf von Sachsen-Anhalt fehlt dieser Mindestbetrag vollständig. Das Finanzministerium begründet dies mit dem beamtenrechtlichen Abstandsgebot: Ein einheitlicher Sockelbetrag würde die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verringern und damit gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen. Kritisch anzumerken ist jedoch, dass keine Kompensation vorgesehen wurde — etwa durch eine etwas höhere lineare Erhöhung, wie Bayern es mit seinen 2,82 % praktiziert.

Weitere Abweichungen im Überblick:

  • Zulagen und Familienzuschlag werden um 2,8 % erhöht — im TV-L beträgt die Zulagenanpassung 2,82 %
  • Familienzuschlag ab dem dritten Kind bleibt eingefroren: Der Betrag von 818,98 € wird nicht erhöht
  • Ergänzender Familienzuschlag steigt von 350 € auf 600 € — das ist eine Verbesserung, die jedoch nicht direkt aus dem Tarifabschluss folgt

Was bedeutet das konkret?

Für die meisten Beamten in mittleren und höheren Besoldungsgruppen fällt der Unterschied gering aus — die prozentuale Erhöhung von 2,8 % bleibt erhalten. Stärker betroffen sind Beamte in den unteren Besoldungsgruppen, die im Tarifbereich vom Mindestbetrag von 100 Euro besonders profitiert hätten. Wer beispielsweise in A 5 oder A 6 eingruppiert ist und weniger als rund 3.570 Euro brutto verdient, würde ohne Mindestbetrag weniger erhalten als ein vergleichbarer Tarifbeschäftigter.

Widerspruch zur Ankündigung des Finanzministers

Bemerkenswert ist die Diskrepanz zwischen der politischen Zusage und dem vorgelegten Gesetzentwurf. Finanzminister Richter hatte am 27. Februar 2026 gegenüber den Gewerkschaften eine wirkungsgleiche Übertragung zugesagt. Der nun vorliegende Entwurf erfüllt diese Zusage nicht vollständig. Ob die Gewerkschaften dagegen vorgehen oder im parlamentarischen Verfahren Änderungen erwirken, bleibt abzuwarten.

Sachsen-Anhalt als Vorreiter bei der Gesetzgebung

Trotz der inhaltlichen Abweichungen verdient Sachsen-Anhalt Anerkennung dafür, als erstes Bundesland überhaupt einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt zu haben. Während andere Länder noch auf allgemeine Ankündigungen setzen, haben Beamte in Sachsen-Anhalt mit dem veröffentlichten Entwurf bereits heute Klarheit darüber, was sie rechtlich erwartet.

Wie viel mehr bekomme ich konkret?

Wie sich die Erhöhung auf dein persönliches Nettogehalt auswirkt, hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und Steuerklasse ab. In der Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt findest du die aktuellen Grundgehälter.

→ Zur Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt

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