Berufe – Finanzbeamter

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Finanzverwaltung & Steuern  ·  Mittlerer / Gehobener / Höherer Dienst  ·  Besoldung A6 – A16

Finanzbeamter / Finanzwirt werden 2026 – Ausbildung, Studium, Gehalt und Laufbahn

Der Beruf des Finanzbeamten gehört zu den gefragtesten und stabilsten Laufbahnen im öffentlichen Dienst. Rund 110.000 Beschäftigte in den Finanzverwaltungen der 16 Bundesländer sowie in der Bundesfinanzverwaltung sorgen täglich für die gleichmäßige Erhebung von Steuern — von der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung bis hin zur Betriebsprüfung von Großunternehmen.

Auf dieser Seite erfährst du alles Wichtige: Welche Einstiegswege es gibt, was du verdienst, wie die Laufbahn aufgebaut ist — und ob ein Quereinstieg für dich möglich ist.

Einstiegsbesoldung
A6 – A9
Aufstieg bis
A13 / A16
Mindestabschluss
Mittlere Reife
Dienstherr
Bundesland / Bund
Quereinstieg
Eingeschränkt möglich

Berufsbild & Alltag

Finanzbeamte sind zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Kontrolle von Steuern. Sie arbeiten in der Regel in den Finanzämtern der Bundesländer — je nach Laufbahn und Verwendung sieht der Alltag dabei sehr unterschiedlich aus. Während im Innendienst Steuererklärungen geprüft und Bescheide erlassen werden, sind Mitarbeiter im Außendienst bei Betrieben vor Ort und prüfen Buchhaltungen und Lohnunterlagen.

Veranlagung / Innendienst

Bearbeitung von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärungen. Erlass von Steuerbescheiden. Bürgerkontakt per Telefon, Brief und persönlich am Schalter.

Betriebsprüfung / Außendienst

Prüfung von Unternehmen und Selbstständigen vor Ort. Analyse von Buchführung, Belegen und Jahresabschlüssen. Eigenständige Arbeitsorganisation, häufige Dienstreisen.

Vollstreckung

Eintreibung rückständiger Steuern. Pfändungen, Vollstreckungsmaßnahmen, Verhandlungen mit Schuldnern. Erfordert Durchsetzungsvermögen und Konfliktfestigkeit.

Lohnsteueraußenprüfung

Überprüfung der korrekten Lohnsteuerabführung bei Unternehmen. Ergänzt die klassische Betriebsprüfung mit Schwerpunkt Arbeitgeberpflichten.

Steuerfahndung / Buß- und Strafsachenstelle

Ermittlung bei Steuerhinterziehung und -betrug. Enge Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Polizei. Gehobener und höherer Dienst.

Landesfinanzministerium / OFD

Steuerrechtliche Grundsatzfragen, Dienstaufsicht, Koordination der Finanzämter. Laufbahn gehobener und höherer Dienst.

Was den Beruf auszeichnet: Geregelter Dienstalltag ohne Schicht- oder Wochenenddienst, hohes Maß an Eigenverantwortung — besonders im Außendienst —, klare Gesetzesgrundlagen und eine der niedrigsten Fluktuationsraten im öffentlichen Dienst. Als Finanzbeamter arbeitest du mit konkreten wirtschaftlichen Sachverhalten und trägst täglich zur Finanzierung des Gemeinwesens bei.

Voraussetzungen & Ausbildung / Studium

Die Finanzverwaltung bietet drei strukturierte Einstiegswege — je nach Schulabschluss und Karriereziel. Der häufigste Weg ist die duale Ausbildung zum Finanzwirt/-in (mittlerer Dienst) oder das duale Studium zum Diplom-Finanzwirt/-in (gehobener Dienst). Der höhere Dienst setzt einen Hochschulabschluss voraus.

Mittlerer Dienst — Finanzwirt/-in
  • Mittlerer Schulabschluss (Realschule) oder Hauptschulabschluss + Berufsausbildung
  • Deutsche Staatsangehörigkeit (EU-Bürger teilw. möglich)
  • Höchstalter je nach Bundesland: 30–47 Jahre
  • Eignungstest: Deutsch, Mathematik, Allgemeinwissen
  • Amtsärztliches Attest, einwandfreies Führungszeugnis
  • Duale Ausbildung: 2 Jahre (Finanzamt + Landesfinanzschule)
  • Anwärterbezüge ca. 1.450–1.550 € netto
Einstieg nach Ausbildung: A6 — Aufstieg bis A9 möglich
Gehobener Dienst — Diplom-Finanzwirt/-in
  • Abitur oder Fachhochschulreife
  • Deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich)
  • Höchstalter je nach Bundesland: ca. 35–40 Jahre
  • Aufnahmetest (schriftlich + ggf. mündlich)
  • Duales Studium an der Hochschule für Finanzen: 3 Jahre
  • Studienvergütung ca. 1.550 € brutto monatlich
  • Abschluss: Diplom-Finanzwirt/-in (FH) oder B.A. Steuerverwaltung
Einstieg nach Studium: A9 — Aufstieg bis A13 möglich
Höherer Dienst — Referent/-in
  • Master oder Universitätsdiplom (Jura, BWL, VWL, Steuerrecht)
  • Alternativ: Zweites juristisches Staatsexamen
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Direkteinstieg über Ausschreibungsverfahren
  • Probezeit ca. 3 Jahre, danach Verbeamtung auf Lebenszeit
Einstieg: A13 — Aufstieg bis A16 / B-Besoldung möglich

Bewerbungshinweis: Einstellungstermine sind je nach Bundesland im August oder September. Bewerbungsfristen beginnen oft ein Jahr vorher (z.B. Juli–April des Vorjahres). Bewerbe dich direkt über das Karriereportal der Landesfinanzverwaltung deines Wunschlandes.

Besoldung & Gehalt 2026

Das Gehalt von Finanzbeamten richtet sich nach der Besoldungsordnung des jeweiligen Bundeslandes. Mit der Besoldungsrunde 2026 steigen die Gehälter um +2,8 % ab April 2026 in den meisten Bundesländern. Die Besoldungsgruppe hängt von Laufbahn und Dienstjahren ab.

Besoldungsgruppe Typische Verwendung Stufe 1 (Brutto, ca.) Endstufe (Brutto, ca.)
A6 Einstieg mittlerer Dienst nach Ausbildung (Finanzwirt/-in) ca. 2.750 € ca. 3.200 €
A8 Mittlerer Dienst nach Beförderung (Steuersekretär/-in → Steuerobersekretär/-in) ca. 3.000 € ca. 3.600 €
A9 Endstufe mittlerer Dienst / Einstieg gehobener Dienst (Diplom-Finanzwirt/-in) ca. 3.100 € ca. 3.750 €
A11 Gehobener Dienst nach Beförderung (Steuerinspektor/-in → Steueroberinspektor/-in) ca. 3.600 € ca. 4.300 €
A13 Einstieg höherer Dienst / Spitze gehobener Dienst (Steuerhauptinspektor/-in, Steueramtmann/-frau) ca. 4.300 € ca. 5.200 €
A15 / A16 Finanzamtsleitung, Sachgebietsleitung OFD / Landesfinanzministerium ca. 5.200 € ca. 6.700 €

Alle Werte sind Richtwerte auf Basis der Besoldungstabellen 2026 (nach +2,8 % ab April 2026). Dienstbezeichnungen variieren je nach Bundesland. Für genaue Werte nutze den Rechner deines Bundeslandes.

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Laufbahn & Aufstieg

Die Laufbahn in der Finanzverwaltung ist klar gegliedert. Der Stufenaufstieg innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt automatisch nach Dienstjahren, Beförderungen hängen von Leistung, Eignung und freien Planstellen ab. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn ist über den Qualifizierungsaufstieg (mittlerer → gehobener Dienst) möglich.

Ausbildung / Studium
Finanzanwärter/-in (Ausbildung oder duales Studium)

2 Jahre Ausbildung (A6-Anwärter) oder 3 Jahre duales Studium (A9-Anwärter). Anwärterbezüge ca. 1.450–1.550 € netto. Ausbildung beginnt bereits im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Nach der Ausbildung
Verbeamtung auf Probe → Lebenszeit (A6–A9)

Nach bestandener Prüfung Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe (ca. 2–3 Jahre), anschließend Verbeamtung auf Lebenszeit. Stufenaufstieg automatisch alle 2–3 Jahre.

Nach ca. 4–8 Jahren
Beförderung / Qualifizierungsaufstieg (A8–A11)

Beförderungen erfolgen nach Eignung und freien Planstellen. Wer aus dem mittleren in den gehobenen Dienst wechseln möchte, kann den Qualifizierungsaufstieg beantragen — ein ca. 1,5-jähriges Programm aus Lehrgängen und Prüfungen, das ohne erneutes Vollstudium absolviert wird.

Gehobener Dienst
Sachgebietsleitungen, Betriebsprüfung, Spezialbereiche (A11–A13)

Übernahme von Leitungsaufgaben in Sachgebieten (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Betriebsprüfung). Besoldungsgruppen A11–A13. Teilweise Führungsverantwortung über kleinere Teams.

Höherer Dienst / Leitungsebene
Finanzamtsleitung, OFD, Ministerium (A15–A16 / B-Besoldung)

Leitende Positionen in Finanzämtern, Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzministerien. Erreichbar über herausragende Beurteilungen oder direkten Einstieg mit Master-/Staatsexamensabschluss.

Quereinstieg in die Finanzverwaltung

Ein klassischer Quereinstieg ohne Ausbildung oder Studium ist in der Finanzverwaltung nicht möglich — die Laufbahnausbildung ist zwingend vorgeschrieben. Es gibt jedoch drei realistische Wege für Personen mit Vorerfahrung aus der Privatwirtschaft:

Ausbildung als Quereinsteiger (mittlerer Dienst)

Wer bereits einen anderen Beruf gelernt hat, kann sich auf die 2-jährige Ausbildung zum Finanzwirt/-in bewerben — sofern die Altersgrenze (je nach Land 30–47 Jahre) noch nicht überschritten ist. Die Ausbildung läuft identisch zur regulären Ausbildung.

★★★ Gut möglich (altersabhängig)
Höherer Dienst für Juristen & Wirtschaftswissenschaftler

Juristen (2. Staatsexamen) und Absolventen mit Master in BWL, VWL oder Steuerrecht können sich direkt auf Stellen im höheren Dienst bewerben — besonders bei der Steuerfahndung, den Oberfinanzdirektionen und im Finanzministerium.

★★★ Sehr gut (bei passendem Abschluss)
IT-Fachkräfte / Fachinformatiker

Die Rechenzentren der Finanzverwaltung (z.B. FinanzIT Bayern, RZF NRW) suchen aktiv IT-Fachkräfte. Einstieg oft als Tarifbeschäftigte möglich, Verbeamtung nach Bewährungszeit in vielen Ländern vorgesehen.

★★ Gut (je nach Bundesland)

Hinweis: Die Regeln zum Quereinstieg unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Informiere dich direkt beim Karriereportal der Landesfinanzverwaltung deines Wunschlandes — viele haben eigene Seiten für Quereinsteiger und Späteinsteiger.

Finanzbeamten-Besoldung im Bundesländer-Vergleich

Ein reiner Bruttogehalts-Vergleich zwischen den Bundesländern greift zu kurz. Entscheidend sind zusätzlich das Weihnachtsgeld (in vielen Ländern in Monatsbezüge integriert — kein separater Auszahlungstermin) sowie die Familienzulage (besonders für Familien mit Kindern entscheidend). Anders als bei der Polizei gibt es in der Finanzverwaltung keine Freie Heilfürsorge — alle Finanzbeamten benötigen eine eigene private Krankenversicherung (PKV) plus Beihilfe.

Legende: ✓ Ja vorhanden ~ Eingeschränkt ✗ Nein Familienzulage: ●●●●● sehr hoch  →  ●○○○○ niedrig
Bundesland A9 Stufe 3
(Brutto, ca.)
Besoldungs­runde 2026 Familien­zulage ▲ Rechner /
Tabellen
Karriere
Baden-Württemberg ca. 3.350 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●●○ Rechner ↗ Infos
Bayern ca. 3.380 € +2,8 % ab Okt. 2026 ●●●●● Rechner ↗ Infos
Berlin ca. 3.200 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●○○○ Rechner ↗ Infos
Brandenburg ca. 3.150 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●○○ Rechner ↗ Infos
Bremen ca. 3.100 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●○○ ↗ Tabellen ↗ Infos
Hamburg ca. 3.280 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●○○ Rechner ↗ Infos
Hessen ca. 3.250 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●○○ ↗ Tabellen ↗ Infos
Mecklenburg-Vorpommern ca. 3.050 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●○○ ↗ Tabellen ↗ Infos
Niedersachsen ca. 3.220 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●●○ Rechner ↗ Infos
Nordrhein-Westfalen ca. 3.300 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●●● Rechner ↗ Infos
Rheinland-Pfalz ca. 3.180 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●○○ ↗ Tabellen ↗ Infos
Saarland ca. 3.050 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●○○○ ↗ Tabellen ↗ Infos
Sachsen ca. 3.100 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●○○ ↗ Tabellen ↗ Infos
Sachsen-Anhalt ca. 3.020 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●○○ ↗ Tabellen ↗ Infos
Schleswig-Holstein ca. 3.180 € +3,2 % ab Jan. 2026 * ●●●○○ ↗ Tabellen ↗ Infos
Thüringen ca. 3.020 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●○○○ ↗ Tabellen ↗ Infos

▲ Familienzulage-Skala bewertet den Kinderzuschlag relativ im Bundesländervergleich — insbesondere ab dem 3. Kind. Alle Bruttogehaltswerte sind Richtwerte ohne Familienzuschlag und Stellenzulagen, Stand März 2026.
* Schleswig-Holstein: Erhöhung orientiert sich an BVerfG-Urteil vom Nov. 2025 — abweichend vom TV-L-Pfad der anderen Länder. Verbindliche Auskünfte erteilt dein Dienstherr.

Hinweis PKV: Anders als Polizeibeamte in Heilfürsorge-Ländern haben Finanzbeamte keinen Anspruch auf Freie Heilfürsorge. Du benötigst vom ersten Diensttag an eine private Krankenversicherung (PKV) plus die Beihilfe deines Dienstherrn (50–70 % der Kosten). Die PKV-Kosten solltest du bei jedem Gehaltsvergleich einrechnen.

Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) — drei Systeme im Überblick

Das Weihnachtsgeld ist bei Beamten bundesweit nicht einheitlich geregelt — jedes Bundesland entscheidet selbst. Die Regelung gilt berufsübergreifend: Polizei, Lehrer, Finanzbeamte und Verwaltungsbeamte erhalten im selben Bundesland dieselbe Jahressonderzahlung. Für den Gehaltsvergleich zwischen den Ländern ist das entscheidend.

Separate Einmalzahlung

Am Jahresende ein sichtbarer Extra-Eingang:

  • Bayern — 65–70 % eines Monatsgehalts + Kinderzuschläge (bundesweit am großzügigsten)
  • Berlin — 900–1.550 € + 50 € je Kind
  • Bremen — 710–1.500 € (nur Verbeamtung vor 2006)
  • Mecklenburg-Vorp. — 29–40 % eines Monatsgehalts
  • Niedersachsen — 500–1.200 € + starke Kinderzuschläge
  • Sachsen-Anhalt — 400–600 € Festbetrag
  • Schleswig-Holstein — 660 € + 400 € je Kind (bis A10)
In Monatsbezüge integriert

Kein Extra-Eingang — stattdessen dauerhaft höheres Grundgehalt:

  • Baden-Württemberg — +4,17 % auf Grundgehalt
  • Brandenburg — integriert + 21 € monatl. Pauschale
  • Hamburg — vollständig eingepreist
  • Hessen — 5 % des Grundgehalts monatlich extra
  • NRW — Hauptteil integriert, kleine Restbeträge
  • Rheinland-Pfalz — seit 2009 integriert
  • Bund — in Bundesbesoldung eingebaut
Kein Weihnachtsgeld

Das einzige Bundesland ohne jede Form von Weihnachtsgeld:

  • Sachsen — ersatzlos gestrichen 2011. Neue monatliche Sonderzahlungen zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation wurden eingeführt, ersetzen aber kein klassisches Weihnachtsgeld.

Hinweis: Alle Angaben sind Richtwerte, Stand März 2026. Die genauen Beträge können je nach Besoldungsgruppe und Familienstand abweichen. Verbindliche Auskünfte erteilt dein Dienstherr.

Häufige Fragen zum Finanzbeamten 2026

Das Netto-Gehalt hängt stark von Laufbahn, Bundesland und Familienstand ab. Im mittleren Dienst (Finanzwirt/-in, A6 Stufe 1) sind es zu Beginn ca. 2.000–2.100 € netto — in der Endstufe A9 realistisch ca. 2.400–2.600 €. Im gehobenen Dienst (Diplom-Finanzwirt/-in, A9 Stufe 3) liegen die Nettowerte bei ca. 2.400–2.700 €, in den höheren Stufen A11/A12 bei ca. 2.900–3.400 €. Finanzamtsleiter und Stellen im höheren Dienst (A13–A16) erreichen ca. 3.500–4.500 € netto. Bayern und NRW liegen durch höhere Familienzuschläge und Weihnachtsgeld tendenziell an der Spitze. Wichtig: Anders als bei der Polizei gibt es in der Finanzverwaltung keine Freie Heilfürsorge — PKV-Kosten müssen eingerechnet werden.
Beide Wege führen in den Beamtenstatus — unterscheiden sich aber deutlich in Voraussetzungen, Dauer und Einstiegsgehalt. Die 2-jährige Ausbildung zum Finanzwirt/-in (mittlerer Dienst) setzt die Mittlere Reife voraus und führt zum Einstieg in A6. Das 3-jährige duale Studium zum Diplom-Finanzwirt/-in (gehobener Dienst) erfordert mindestens die Fachhochschulreife und startet direkt in A9 — mit deutlich höherem Aufstiegspotenzial bis A13. Wer Abitur hat, sollte gut abwägen: Das Studium dauert ein Jahr länger, bringt aber vom ersten Tag an eine höhere Besoldungsgruppe und bessere Karrierechancen, etwa in der Betriebsprüfung oder der Steuerfahndung.
Die Laufbahn ist klar strukturiert: Im mittleren Dienst ist A9 die Endstufe — wer weiterkommen möchte, kann über den Qualifizierungsaufstieg in den gehobenen Dienst wechseln. Dieses ca. 1,5-jährige Programm aus Lehrgängen und Prüfungen ermöglicht den Wechsel ohne erneutes Vollstudium. Im gehobenen Dienst sind Beförderungen bis A13 möglich, etwa als Sachgebietsleiter/-in oder in der Betriebsprüfung. Wer direkt im höheren Dienst einsteigt (Master oder 2. Staatsexamen), kann bis zur Finanzamtsleitung (A15/A16) oder in das Landesfinanzministerium aufsteigen. Der Stufenaufstieg innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt automatisch nach Dienstjahren.
Ein klassischer Quereinstieg ohne Ausbildung ist nicht möglich — die Laufbahnausbildung ist Pflicht. Es gibt jedoch drei realistische Wege: Wer die Altersgrenze (je nach Bundesland 30–47 Jahre) noch nicht erreicht hat, kann die reguläre 2-jährige Ausbildung zum Finanzwirt/-in absolvieren — unabhängig vom bisherigen Beruf. Juristen mit Zweitem Staatsexamen sowie Absolventen eines Masters in BWL, VWL oder Steuerrecht können sich direkt auf Stellen im höheren Dienst bewerben. IT-Fachkräfte wiederum haben gute Chancen als Tarifbeschäftigte in den Rechenzentren der Finanzverwaltung, mit möglicher Verbeamtung nach Bewährungszeit. Die genauen Regelungen variieren je Bundesland.
Zur Krankenversicherung: Finanzbeamte haben — anders als viele Polizeibeamte — keinen Anspruch auf Freie Heilfürsorge. Sie benötigen vom ersten Diensttag an eine private Krankenversicherung (PKV), die durch die Beihilfe des Dienstherrn (50–70 % der Kosten) ergänzt wird. Die PKV-Kosten sollten beim Gehaltsvergleich mit Angestellten unbedingt berücksichtigt werden. Zum Weihnachtsgeld: Es gibt kein bundesweit einheitliches System. Bayern zahlt eine separate Jahressonderzahlung von ca. 65–70 % eines Monatsgehalts, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ebenfalls als Einmalzahlung. Baden-Württemberg, Hamburg und NRW haben das Weihnachtsgeld dagegen dauerhaft ins monatliche Grundgehalt integriert. Sachsen ist das einzige Bundesland ganz ohne Weihnachtsgeld.

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