Berufe – Staatsanwalt & Richter

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Justiz & Recht  ·  Höherer Dienst  ·  Besoldung R1 – R10

Staatsanwalt / Richter werden 2026 – Studium, Referendariat, Gehalt und Karriere

Richter und Staatsanwälte bilden das Rückgrat des deutschen Rechtsstaats. Während Richter unabhängig über Rechtsstreitigkeiten entscheiden, leiten Staatsanwälte als „Wächter des Gesetzes“ die Ermittlungsverfahren. Beide Berufe teilen sich eine hochkarätige Ausbildung und eine attraktive Besoldung in der R-Tabelle.

Auf dieser Seite erfährst du alles über den Weg zum Volljuristen, die Unterschiede in der Besoldung der Bundesländer und warum der Einstieg in die Justiz trotz hoher Hürden einer der sichersten Karrierewege ist.

Einstiegsbesoldung
R 1
Aufstieg bis
R 10
Mindestabschluss
2. Staatsexamen
Dienstherr
Bundesland / Bund
Quereinstieg
Nicht möglich*

Berufsbild & Alltag

Richter und Staatsanwälte sind die zentralen Akteure der Justiz. Als „Volljuristen“ besetzen sie Schlüsselpositionen, um Recht zu sprechen oder die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen. Während Richter in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit Urteile fällen, leiten Staatsanwälte als weisungsgebundene Beamte Ermittlungsverfahren. Der Alltag ist geprägt von intensiver Aktenarbeit, rechtlichen Würdigungen und der Leitung bzw. Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen.

Zivilrichter (Amts-/Landgericht)

Entscheidung über Streitigkeiten zwischen Bürgern oder Firmen (z. B. Verträge, Miete, Erbrecht). Fokus auf Schlichtung und rechtssichere Urteilsfindung.

Strafrichter

Leitung der Hauptverhandlung bei Straftaten. Beweiswürdigung, Zeugenvernehmung und Urteilssprüche über Schuld und Strafe. Hohe gesellschaftliche Verantwortung.

Staatsanwalt (Ermittlung)

„Herr des Ermittlungsverfahrens“. Zusammenarbeit mit der Polizei zur Aufklärung von Straftaten. Entscheidung über Anklageerhebung oder Einstellung.

Staatsanwalt (Sitzungsdienst)

Vertretung der Anklage vor Gericht. Halten von Plädoyers und Beantragung von Strafmaßen. Überwachung der korrekten Strafvollstreckung.

Fachgerichtsbarkeit

Tätigkeit an Arbeits-, Verwaltungs- oder Sozialgerichten. Bearbeitung hochspezialisierter Rechtsgebiete wie Kündigungsschutz oder Steuerrecht.

Gerichtsverwaltung / Justizministerium

Übernahme von Leitungsaufgaben (z. B. Direktor eines Amtsgerichts), Personalplanung oder Arbeit an Gesetzgebungsverfahren in Ministerien.

Was den Beruf auszeichnet: Ein Höchstmaß an Entscheidungsmacht und Verantwortung für das menschliche Schicksal. Während Richter von einer fast grenzenlosen zeitlichen Freiheit (Selbstorganisation) profitieren, bietet der Staatsanwalt einen dynamischen, oft aktionistischen Arbeitsalltag. Beide Berufe garantieren eine lebenslange Sicherheit und eine Besoldung, die zu den Spitzenwerten im öffentlichen Dienst gehört.

Voraussetzungen & Studium / Vorbereitungsdienst

Der Weg in den Richter- oder Staatsanwaltsdienst ist einer der anspruchsvollsten Bildungspfade in Deutschland. Er erfordert zwingend die Befähigung zum Richteramt (sog. „Volljurist“). Dieser Status wird durch den erfolgreichen Abschluss zweier staatlicher Prüfungen nach einem langjährigen Prozess erreicht.

1. Phase — Studium (Rechtswissenschaft)
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Regelstudienzeit: 9–10 Semester an einer Universität
  • Schwerpunkte: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht
  • Abschluss: Erstes Staatsexamen (universitärer & staatlicher Teil)
  • Titel: „Magister / Magistra Juris“ (je nach Uni)
Ziel: Ein „Prädikatsexamen“ (meist ab 9 Punkten) für beste Einstellungschancen.
2. Phase — Rechtsreferendariat
  • Voraussetzung: Bestehen des 1. Staatsexamens
  • Dauer: 2 Jahre (Vorbereitungsdienst)
  • Stationen: Zivilgericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung, Anwaltschaft, Wahlstation
  • Unterhaltungsbeihilfe: ca. 1.300–1.600 € brutto
  • Abschluss: Zweites Staatsexamen
Status nach Abschluss: Volljurist / Assessor iuris
3. Phase — Richter/Staatsanwalt auf Probe
  • Deutsche Staatsangehörigkeit (zwingend für Richter)
  • Höchstalter: Je nach Bundesland (oft 35 bis 45 Jahre)
  • Herausragende Examensnoten (meist Summe beider Examina entscheidend)
  • Dauer Probezeit: In der Regel 3 Jahre
  • Danach: Ernennung zum Richter auf Lebenszeit
Einstiegsbesoldung: R 1 (Höherer Dienst)

Karriere-Tipp: Die Justiz ist ein „Notenmarkt“. Während in der freien Wirtschaft oft Soft Skills zählen, sind für die Einstellung in den Staatsdienst (R-Besoldung) die Punkte aus den Staatsexamina das wichtigste Kriterium. Viele Bundesländer fordern für Richterstellen ein „Vollbefriedigend“ (9,0 Punkte) in mindestens einem der beiden Examina.

Besoldung & Gehalt 2026

Im Gegensatz zu den meisten Beamten werden Richter und Staatsanwälte nach der Besoldungsordnung R bezahlt. Auch hier greifen die Anpassungen der Besoldungsrunde 2026 mit einer Steigerung von +2,8 % ab April 2026. Die R-Besoldung zeichnet sich durch ein deutlich höheres Einstiegsgehalt aus, da bereits zum Berufsstart die Qualifikation des höheren Dienstes vorliegt.

Besoldungsgruppe Typische Verwendung Einstieg (Brutto, ca.) Endstufe (Brutto, ca.)
R 1 Einstiegsamt: Richter am Amts-/Landgericht, Staatsanwalt ca. 5.100 € ca. 8.100 €
R 2 Vors. Richter am Landgericht, Oberstaatsanwalt, Richter am OLG ca. 6.800 € ca. 8.800 €
R 3 Leitender Oberstaatsanwalt, Vors. Richter am Oberlandesgericht Festgehalt ca. 9.600 €
R 6 Präsident großer Landgerichte, Richter am Bundesgerichtshof (BGH) Festgehalt ca. 11.200 €
R 10 Präsidenten der Bundesgerichte (z.B. BGH, BVerwG) Festgehalt ca. 16.000 €

Alle Werte sind geschätzte Richtwerte für 2026 unter Berücksichtigung der Besoldungsanpassungen (+2,8 %). In der R-Besoldung gibt es je nach Bundesland teils deutliche Unterschiede in der Anzahl der Erfahrungsstufen (in R1/R2) oder reine Festgehälter (ab R3).

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Laufbahn & Aufstieg

Die Karriere in der Justiz beginnt für alle Volljuristen einheitlich. Ein besonderes Merkmal ist die hohe Durchlässigkeit in den ersten Jahren: Ein Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Richterstuhl ist während der Probezeit oft vorgesehen und auch später möglich. Der Aufstieg erfolgt über Beförderungsämter, die eine herausragende Beurteilung voraussetzen.

Einstieg (0–3 Jahre)
Richter / Staatsanwalt auf Probe (R 1)

Beginn des Dienstverhältnisses. In dieser Phase erfolgt meist ein Einsatz in verschiedenen Dezernaten (z.B. Zivilrecht und Strafrecht), um die Eignung für beide Zweige der Justiz zu prüfen. Besoldung nach R 1.

Nach der Probezeit
Ernennung auf Lebenszeit (R 1)

Nach ca. 3 Jahren (Verkürzung bei Bestnoten möglich) erfolgt die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Staatsanwalt als Lebenszeitbeamter. Die sachliche Unabhängigkeit des Richters ist nun verfassungsrechtlich voll abgesichert.

Erste Beförderung (nach ca. 8–12 Jahren)
Vorsitzende Richter / Oberstaatsanwälte (R 2)

Aufstieg in Funktionen mit mehr Verantwortung: Vorsitz eines Kollegialgerichts (Landgericht), Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht oder zum Oberstaatsanwalt (Abteilungsleitung). Besoldungssprung nach R 2.

Leitungsebene
Direktoren, Präsidenten & Leitende Oberstaatsanwälte (R 3 – R 6)

Übernahme der Behördenleitung (z.B. Direktor eines Amtsgerichts) oder Leitungsfunktionen in Generalstaatsanwaltschaften und Ministerien. Diese Ämter sind oft mit Festgehältern ohne weitere Erfahrungsstufen verbunden.

Spitzenebene
Bundesgerichte & Ministerien (R 6 – R 10)

Die Spitze der Pyramide: Richter am Bundesgerichtshof (BGH) oder den anderen Bundesgerichten, Generalbundesanwalt oder Präsidenten oberster Landesgerichte. Besoldung bis zu ca. 16.000 € brutto.

Quereinstieg in die Justiz

Die Hürden für einen Quereinstieg als Richter oder Staatsanwalt sind gesetzlich sehr hoch gesteckt. Da die Befähigung zum Richteramt (2. Staatsexamen) zwingende Voraussetzung ist, richtet sich ein Quereinstieg primär an berufserfahrene Juristen aus anderen Rechtsberufen.

Rechtsanwälte & Syndikus-Juristen

Volljuristen mit mehrjähriger Berufserfahrung in der freien Wirtschaft oder Anwaltschaft können sich direkt auf Richterstellen bewerben. Viele Bundesländer schätzen die Praxiserfahrung „von der anderen Seite“. Maßgeblich bleiben jedoch meist die Examensnoten.

★★★ Sehr gut möglich (Volljuristen)
Wechsel aus der Verwaltung

Beamte des höheren Dienstes (z. B. aus Ministerien oder der Finanzverwaltung), die Volljuristen sind, können im Wege der Abordnung oder Versetzung in den Justizdienst wechseln. Dies ist oft für Spezialgebiete wie das Steuer- oder Verwaltungsrecht attraktiv.

★★ Gut möglich (Behördenwechsel)
Akademische Laufbahn

Promovierte Juristen oder Habilitanden, die nach der Zeit an der Universität in die Praxis wechseln möchten. Hier wird oft eine Verkürzung der Probezeit gewährt, sofern einschlägige wissenschaftliche Arbeit vorliegt.

★★ Gut möglich (akademisch)

Wichtige Schranke: Ohne das Zweite Juristische Staatsexamen ist ein Einstieg als Staatsanwalt oder Richter in Deutschland ausgeschlossen. Wer Jura ohne Staatsexamen (z. B. Bachelor/Master of Laws) studiert hat, kann zwar in der Justizverwaltung arbeiten, aber keine Rechtsprechung ausüben.

Richter-Besoldung im Bundesländer-Vergleich

Die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten (R-Besoldung) variiert zwischen den Bundesländern teils erheblich. Während das Grundgehalt oft ähnlich wirkt, machen familienbezogene Leistungen und länderspezifische Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld-Äquivalente) den Unterschied. Wichtig: Wie alle Justizbeamten sind Richter beihilfeberechtigt und müssen eine private Restkostenversicherung (PKV) abschließen.

Legende: ✓ Ja vorhanden ~ Eingeschränkt ✗ Nein Familienzulage: ●●●●● sehr hoch  →  ●○○○○ niedrig
Bundesland R 1 Stufe 1
(Brutto, ca.)
Besoldungs­runde 2026 Familien­zulage ▲ Rechner /
Tabellen
Karriere
Baden-Württemberg ca. 5.150 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●●○ R-Rechner ↗ Infos
Bayern ca. 5.250 € +2,8 % ab Okt. 2026 ●●●●● R-Rechner ↗ Infos
Hessen ca. 5.100 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●○○ ↗ Tabellen ↗ Infos
NRW ca. 5.050 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●●● R-Rechner ↗ Infos
Sachsen ca. 4.950 € +2,8 % ab Apr. 2026 ●●●○○ ↗ Tabellen ↗ Infos

▲ Die Familienzulage ist in Ländern wie Bayern und NRW besonders für kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) massiv erhöht worden. Alle Bruttowerte basieren auf R 1 / Stufe 1, Stand März 2026.

Wichtig für Einsteiger: Während Finanzbeamte oft im gleichen Amt bleiben, ist in der Justiz ein Wechsel des Standorts (z. B. vom Landgericht zum Oberlandesgericht) für Beförderungen nach R 2 oft unumgänglich. Prüfe daher auch die Umzugskostenregelungen deines Bundeslandes.

Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) — drei Systeme im Überblick

Das Weihnachtsgeld ist bei Beamten bundesweit nicht einheitlich geregelt — jedes Bundesland entscheidet selbst. Die Regelung gilt berufsübergreifend: Polizei, Lehrer, Finanzbeamte und Verwaltungsbeamte erhalten im selben Bundesland dieselbe Jahressonderzahlung. Für den Gehaltsvergleich zwischen den Ländern ist das entscheidend.

Separate Einmalzahlung

Am Jahresende ein sichtbarer Extra-Eingang:

  • Bayern — 65–70 % eines Monatsgehalts + Kinderzuschläge (bundesweit am großzügigsten)
  • Berlin — 900–1.550 € + 50 € je Kind
  • Bremen — 710–1.500 € (nur Verbeamtung vor 2006)
  • Mecklenburg-Vorp. — 29–40 % eines Monatsgehalts
  • Niedersachsen — 500–1.200 € + starke Kinderzuschläge
  • Sachsen-Anhalt — 400–600 € Festbetrag
  • Schleswig-Holstein — 660 € + 400 € je Kind (bis A10)
In Monatsbezüge integriert

Kein Extra-Eingang — stattdessen dauerhaft höheres Grundgehalt:

  • Baden-Württemberg — +4,17 % auf Grundgehalt
  • Brandenburg — integriert + 21 € monatl. Pauschale
  • Hamburg — vollständig eingepreist
  • Hessen — 5 % des Grundgehalts monatlich extra
  • NRW — Hauptteil integriert, kleine Restbeträge
  • Rheinland-Pfalz — seit 2009 integriert
  • Bund — in Bundesbesoldung eingebaut
Kein Weihnachtsgeld

Das einzige Bundesland ohne jede Form von Weihnachtsgeld:

  • Sachsen — ersatzlos gestrichen 2011. Neue monatliche Sonderzahlungen zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation wurden eingeführt, ersetzen aber kein klassisches Weihnachtsgeld.

Hinweis: Alle Angaben sind Richtwerte, Stand März 2026. Die genauen Beträge können je nach Besoldungsgruppe und Familienstand abweichen. Verbindliche Auskünfte erteilt dein Dienstherr.

Häufige Fragen zu Richter / Staatsanwalt 2026

Ein Richter am Amtsgericht (R1, Stufe 3) verdient je nach Bundesland ca. 3.700–3.800 € netto monatlich — in Bayern oder NRW etwas mehr durch höhere Familienzuschläge. In der Endstufe R1 (ca. 8.100 € brutto) sind Nettowerte von ca. 5.000–5.200 € realistisch. Richter am Bundesgerichtshof (R6) liegen bei ca. 6.500–7.000 € netto.
Beide sind Volljuristen mit Zweitem Staatsexamen. Der Richter entscheidet unabhängig über Rechtssachen — er ist an keine Weisungen gebunden. Der Staatsanwalt ist Beamter im technischen Sinne und unterliegt dem Weisungsrecht seiner Vorgesetzten. Besoldung und Pensionsansprüche sind identisch (R-Besoldung), der Alltag unterscheidet sich aber erheblich.
Der Weg dauert in der Regel 8–12 Jahre: 9–10 Semester Jurastudium, 2 Jahre Referendariat, dann 3 Jahre Probezeit als Richter auf Probe. Insgesamt also ca. 9–12 Jahre nach dem Abitur bis zur Ernennung auf Lebenszeit. Entscheidend für die Einstellung sind die Noten aus beiden Staatsexamina — ein Prädikatsexamen (mind. 9 Punkte) ist meist Voraussetzung.
Ja, Volljuristen aus der Anwaltschaft können sich direkt auf Richterstellen bewerben — die Berufserfahrung von der anderen Seite wird von vielen Bundesländern ausdrücklich begrüßt. Maßgeblich bleiben die Staatsexamensnoten. Ein Quereinstieg aus einem anderen Beruf ohne Zweites Staatsexamen ist hingegen nicht möglich.
Ein Bundeslandwechsel ist möglich, aber nicht automatisch. Richter sind Beamte ihres Bundeslandes — ein Wechsel erfordert eine Entlassung aus dem bisherigen Dienstverhältnis und eine Neueinstellung im Zielland. In der Praxis erfolgen Wechsel häufig über Abordnungen oder durch eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle in einem anderen Bundesland.

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