Beamtenversorgung

Beamtenversorgung – Pension & Ruhestand für Beamte und Versorgungsempfänger

Die Beamtenversorgung ist eines der komplexesten Themen im öffentlichen Dienst — und gleichzeitig eines der wichtigsten. Ob du noch mitten im aktiven Dienst steckst und wissen möchtest was dich finanziell im Ruhestand erwartet, oder ob du bereits Pensionär oder Versorgungsempfänger bist und Fragen zur aktuellen Besoldungsrunde hast: Hier findest du verständliche Antworten ohne Fachchinesisch.

Als aktiver Polizeibeamter mit fast zwei Jahrzehnten Diensterfahrung kenne ich die Fragen die Kollegen beschäftigen — vor allem wenn es um die finanzielle Planung für den Ruhestand geht. Diese Seite wächst kontinuierlich und wird nach und nach mit eigenen Unterseiten zu den einzelnen Themen ausgebaut.

Ruhegehaltssatz – Wie wird meine Pension berechnet?

Der Ruhegehaltssatz ist die entscheidende Größe bei der Berechnung der Pension. Er bestimmt, wie viel Prozent des letzten Grundgehalts ein Beamter als Versorgungsbezug erhält. Pro ruhegehaltfähigem Dienstjahr werden 1,79375 % angerechnet — nach 40 Dienstjahren ist der maximale Ruhegehaltssatz von 71,75 % erreicht.

Ein Beispiel: Wer 30 Dienstjahre abgeleistet hat, erhält einen Ruhegehaltssatz von 53,81 %. Bei einem Grundgehalt von 4.200 Euro brutto entspricht das einer monatlichen Pension von rund 2.260 Euro brutto. Hinzu kommen gegebenenfalls Familienzuschläge, die auch im Ruhestand weitergezahlt werden.

Wichtig: Es gibt einen Mindestruhegehaltssatz von 35 % — auch wer die 40 Dienstjahre nicht erreicht, erhält mindestens diesen Betrag, sofern die Mindestdienstzeit von 5 Jahren erfüllt ist. Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, muss mit Versorgungsabschlägen von 3,6 % pro Jahr rechnen — maximal jedoch 10,8 %.

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Besoldung vs. Versorgung – Was ist der Unterschied?

Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt — dabei bezeichnen sie grundlegend verschiedene Dinge.

Besoldung ist das Gehalt das aktive Beamte während ihres Dienstes erhalten. Es setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt, Familienzuschlägen und gegebenenfalls Stellenzulagen. Die Besoldung richtet sich nach der jeweiligen Besoldungsordnung des Landes und wird regelmäßig durch Besoldungsrunden angepasst.

Versorgung — auch Pension genannt — ist die Zahlung die Beamte nach dem Eintritt in den Ruhestand erhalten. Sie ersetzt die gesetzliche Rente, in die Beamte nicht einzahlen. Versorgungsempfänger erhalten je nach Dienstzeit zwischen 35 % und maximal 71,75 % ihrer letzten Besoldung als monatliche Pension — direkt vom Dienstherrn, ohne separates Rentenkonto.

Der entscheidende Vorteil gegenüber der gesetzlichen Rente: Die Pension ist in der Regel deutlich höher als eine vergleichbare Rentenleistung — besonders für Beamte mit langer Dienstzeit und hoher Besoldungsgruppe.

→ Ausführliche Unterseite zu Besoldung vs. Versorgung folgt in Kürze

Beihilfe im Ruhestand – Was ändert sich?

Die Beihilfe ist einer der größten finanziellen Vorteile des Beamtenstatus — und sie gilt auch für Versorgungsempfänger im Ruhestand, allerdings mit einer wichtigen Änderung.

Im aktiven Dienst beträgt der Beihilfesatz in den meisten Bundesländern 50 % für Beamte ohne Kinder und bis zu 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern. Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz in vielen Bundesländern auf 70 % — unabhängig von der Kinderzahl. Das bedeutet: Die private Krankenversicherung muss im Ruhestand nur noch 30 % der Kosten abdecken, was die monatlichen PKV-Beiträge deutlich senkt.

Die genauen Beihilfesätze unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. In Baden-Württemberg beispielsweise gilt im Ruhestand ein Beihilfesatz von 70 %. Es empfiehlt sich, frühzeitig — am besten einige Jahre vor dem Ruhestand — mit der eigenen PKV zu sprechen und den Tarif rechtzeitig anzupassen.

→ Ausführliche Unterseite zur Beihilfe im Ruhestand folgt in Kürze

Altersgrenze – Wann kann ich in Ruhestand gehen?

Die Regelaltersgrenze für Beamte liegt in den meisten Bundesländern bei 67 Jahren. Eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ist möglich, führt aber zu dauerhaften Versorgungsabschlägen von 3,6 % pro Jahr — maximal 10,8 % bei drei Jahren vorzeitigem Ruhestand.

Für Polizei- und Feuerwehrbeamte sowie andere Beamte im Vollzugsdienst gelten besondere Altersgrenzen. Je nach Bundesland liegt die besondere Altersgrenze zwischen 60 und 62 Jahren — ohne die vollen Versorgungsabschläge die sonst anfallen würden. Als Polizeibeamter ist das ein Thema das mich persönlich beschäftigt und zu dem ich künftig noch ausführlicher berichten werde.

→ Ausführliche Unterseite zu Altersgrenzen folgt in Kürze

Besoldungsrunde 2026 – Was bedeutet das für Pensionäre und Versorgungsempfänger?

Eine der häufigsten Fragen: Profitieren Pensionäre und Versorgungsempfänger eigentlich auch von der Besoldungsrunde 2026? Die Antwort ist ja — denn die Besoldungserhöhungen werden in aller Regel auch auf die Versorgungsbezüge übertragen. Versorgungsempfänger profitieren also genauso wie aktive Beamte von den geplanten Erhöhungen.

In den meisten Bundesländern bedeutet das:

  • ab 01.04.2026: +2,8 %, mindestens 100 € monatlich
  • ab 01.03.2027: weitere +2,0 %
  • ab 01.01.2028: weitere +1,0 %

Ausnahme ist Bayern, wo die Erhöhung erst ab Oktober 2026 greift — auch für Versorgungsempfänger. Schleswig-Holstein hingegen geht über das TV-L-Ergebnis hinaus und zahlt rückwirkend für 2025 mehr.

→ Zur vollständigen Besoldungsrunden-Übersicht

Altersvorsorge für Beamte – Was ist zusätzlich sinnvoll?

Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein — die Pension übernimmt diese Funktion. Dennoch kann eine zusätzliche private Altersvorsorge in bestimmten Situationen sinnvoll sein: bei längeren Teilzeitphasen, Beurlaubungen oder wenn der maximale Ruhegehaltssatz nicht erreicht wird. Auch die Absicherung von Hinterbliebenen spielt eine wichtige Rolle.

→ Ausführliche Unterseite zur Altersvorsorge für Beamte folgt in Kürze


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