Besoldungsrunde Hessen 2026

Hessen – Besoldungsanpassung 2026: Gesetzentwurf sieht +3,02 % vor

Hessen ist das einzige Bundesland, das nicht dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) folgt, sondern einen eigenen Tarifvertrag abschließt – den Tarifvertrag Hessen (TV-H). Das bedeutet: Die bundesweite Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 mit +2,8 % ab April 2026 gilt für hessische Beamte nicht automatisch. Hessen verhandelt Besoldungsanpassungen eigenständig und ist dabei in der Vergangenheit zum Teil deutlich über die TV-L-Ergebnisse hinausgegangen.

Aktuelle Besoldungssituation in Hessen

Am 27. März 2026 wurde eine Tarifeinigung für den TV-H erzielt. Diese sieht für die Tarifbeschäftigten des Landes eine Erhöhung von +3,0 % (mindestens 110 Euro) ab dem 1. Juli 2026 sowie eine weitere Erhöhung von +2,8 % ab dem 1. Oktober 2027 vor. Innenminister Roman Poseck (CDU) sicherte daraufhin eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Landesbeamten zu.

Am 14. Mai 2026 brachten die Regierungsfraktionen von CDU und SPD den Entwurf für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 und 2027 (HBesVAnpG 2026/2027) in den Landtag ein. Der Entwurf sieht für die Beamten eine Besoldungserhöhung von +3,02 % (mindestens 110 Euro) zum 1. Juli 2026 vor und liegt damit leicht über dem Tarifergebnis des TV-H von +3,0 %. Die zweite Erhöhungsstufe zum 1. Oktober 2027 soll +2,8 % betragen.

Was kommt 2026 für hessische Beamte?

Nach aktuellem Stand gilt folgender Zeitplan für die Besoldungsanpassung:

  • 01.07.2026: +3,02 % (mindestens 110 Euro) – Gesetzentwurf liegt vor
  • 01.10.2027: +2,8 % – geplant
  • Eine dritte Stufe für 2028 ist im Gesetzentwurf nicht enthalten.

Der Landtag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist voraussichtlich im Sommer 2026 zu rechnen, sodass die Erhöhung rückwirkend zum 1. Juli 2026 ausgezahlt werden kann.

Warum geht Hessen einen eigenen Weg?

Hessen ist seit 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten und verhandelt seitdem Tarifverträge eigenständig mit den Gewerkschaften. Das hat Vor- und Nachteile: Einerseits kann Hessen flexibler auf die eigene Haushaltslage reagieren. Andererseits fehlt die automatische Mitnahme der bundesweiten Tarifergebnisse. In der Praxis waren die hessischen Abschlüsse in den letzten Jahren jedoch oft vergleichbar oder sogar besser als die TV-L-Ergebnisse.

Besoldungshistorie: Hessen im Vergleich

Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, dass Hessen regelmäßig solide Besoldungsanpassungen vorgenommen hat:

  • ab 01.07.2026: +3,02 % (Gesetzentwurf)
  • ab 01.12.2025: +5,5 %
  • ab 01.02.2025: +4,8 % (plus Zulagenerhöhung +22 %)
  • ab 01.01.2024: +3,0 %
  • ab 01.08.2023: +1,89 %
  • ab 01.04.2023: +3,0 %

Diese Anpassungen zeigen: Hessische Beamte haben in den vergangenen Jahren durchaus wettbewerbsfähige Erhöhungen erhalten, auch wenn der Rhythmus nicht deckungsgleich mit dem TV-L ist.

Was bedeutet das konkret für Beamte in Hessen?

Wer wissen möchte, wie hoch sein aktuelles Nettogehalt nach der letzten Anpassung ist, kann das im Besoldungsrechner Hessen nachrechnen. Zur nächsten Erhöhung und deren Zeitpunkt halten wir diese Seite aktuell – sobald das Gesetz verabschiedet ist, ergänzen wir die finalen Tabellenwerte hier.

→ Zur Besoldungstabelle Hessen

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